Verbot von juristischen Personen

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung im Fall der Zeugen Jehovas in Belgorod

Belgorod

Am 9. Juni 2016 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Entscheidung, die Aktivitäten der Lokalen Religiösen Organisation (LRO) der Zeugen Jehovas in Belgorod einzustellen und sie als "extremistisch" einzustufen. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet nicht, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Belgorod verboten ist. Nur eine bestimmte juristische Person, zu der 11 Einwohner Belgorods gehörten, wurde liquidiert.