Weiterer Einspruch gegen die Verurteilung von Dennis Christensen

Eine weitere Beschwerde wurde von der Verteidigung am 18. März 2019 im Zusammenhang mit der vollständigen Kenntnisnahme des Protokolls der Gerichtsverhandlung eingereicht. Die Einreichung einer zusätzlichen Beschwerde ist in Teil 4 von Artikel 389.8 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation vorgesehen. Die Hauptbeschwerde wurde am 18. Februar 2019 eingereicht.

Zurück zum Anfang