Der Fall Reznichenko in Zeya

Fallbeispiel

Im März 2019 wurden in Zeya in der Region Amur Hausdurchsuchungen bei Gläubigen durchgeführt, bei denen elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen beschlagnahmt wurden. Wassili Resnitschenko, ein ehemaliger Flusskapitän, wurde vom FSB-Ermittler W.S. Obuchow wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Zu den Beweisen für die Schuld des Gläubigen in der Akte gehören versteckte Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten. Seit dem 21. März 2019 steht Wassilij Resnitschenko unter Hausarrest, im November 2019 wurde er in die Liste der Terroristen und Extremisten aufgenommen. Auf dieser Grundlage sperrte die Bank alle seine persönlichen Ersparnisse. Außerdem wurde der Gläubige auf Wunsch des Untersuchers zu einer ärztlichen Untersuchung geschickt. Am 12. April 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft eine 2-jährige Bewährungsstrafe für den 78-jährigen Gläubigen mit einer Bewährungszeit von 8 Monaten. Im Juni 2021 verurteilte Richterin Oksana Bryljowa Wassili Resnitschenko und verhängte genau die Strafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Am 29. Juli 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.

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