Der Fall der Bazhenovs und anderer in Jelisowo

Fallbeispiel

Im Jahr 2018 wurden in Jelisowo die beiden Lehrer Snezhana und Konstantin Bazhenov sowie die verwitwete Rentnerin Vera Zolotova festgenommen, ihre Häuser durchsucht und einige Tage später mussten sie ein Anerkennungsabkommen unterzeichnen. Das Untersuchungskomitee setzte die Abhaltung gemeinsamer Gottesdienste mit illegalen Aktivitäten gleich. Im September 2020 verhängte das Gericht jeweils eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, aber das Kassationsgericht verwies den Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Bezirksgericht zurück. Im Januar 2022 sprach sie die Gläubigen frei, aber die Staatsanwaltschaft erreichte es, dass das Urteil vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation aufgehoben und der Fall in die Berufungsphase zurückverwiesen wurde, und später unterstützten die Kassationsgerichte das Urteil über eine 2-jährige Bewährungsstrafe.

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    17. August 2018

    Der Ermittler D.M. Petukhov entscheidet über die Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 282 Teil 1. 2 in Bezug auf Konstantin und Snezhana Bazhenov und Vera Zolotova.

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    19. August 2018

    Die Sicherheitskräfte durchsuchen die Wohnungen mehrerer Einwohner von Yelizovo, darunter auch die Wohnung von Vera Zolotova, die gerade ihre Bekannten besucht. 9 Personen, darunter die 17-jährige Tochter der Bazhenovs, werden zur Befragung in das Ermittlungskomitee gebracht. Die Bazhenovs und Vera Zolotova wurden als Verdächtige festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.

    Die Behörden führen Verhöre von Gläubigen und ihren kleinen Kindern durch.

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    21. August 2018

    Snezhana Bazhenova und Vera Zolotova werden aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Haft von Konstantin Bazhenov wird bis zum 18.10.2018 verlängert.

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    22. August 2018

    Das Bezirksgericht Jelisowski erkennt die Durchsuchung der Wohnung von Wera Solotowa als rechtmäßig an.

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    23. August 2018

    Konstantin Bazhenov legt Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein, ihn zu verhaften.

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    24. August 2018

    Bazhenova und Zolotova werden strafrechtlich verfolgt. Beide Frauen werden präventiv in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, ausgewählt. Bazhenova und Solotowa werden als Angeklagte verhört.

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    27. August 2018

    In der Wohnung von Marina Eliseeva wird eine Durchsuchung durchgeführt. Nicht nur Marina wird verhört, sondern auch ihre minderjährige Tochter.

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    29. August 2018

    Das Bezirksgericht Kamtschatka entlässt Konstantin Bazhenov aus der Haft.

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    30. August 2018

    Der Ermittler wählt Konstantin Bazhenov als Präventivmaßnahme auf eigenen Wunsch.

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    31. August 2018
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    30. August 2019

    Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist fertig, damit der Fall vor Gericht gebracht werden kann.

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    11. September 2019

    Der Fall wurde an das Bezirksgericht Jelisowski zur Prüfung durch Richterin Yana Konysheva überwiesen.

    Der Fall wird mit der Nummer 1-403/2019 versehen.

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    24. Oktober 2019

    Die Verhandlung wurde auf den 07.11.2019 vertagt, um die Verteidigung mit den Verfahrensunterlagen vertraut zu machen.

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    7. November 2019

    Im Bezirksgericht Jelisowski findet unter dem Vorsitz von Richter J. A. Konysheva eine Gerichtsverhandlung statt, in der die Anklage die Anklage verkündet und die Verteidigung die Rückgabe des Falles an den Staatsanwalt beantragt. Das nächste Treffen ist für den 14.11.2019 geplant.

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    12. November 2019
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    14. November 2019

    Das Bezirksgericht Jelisowski gab die Strafsache an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Gründe für diese Entscheidung werden klar sein, sobald der Text der Entschließung vorliegt. In der Regel gibt das Gericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück, wenn die Staatsanwaltschaft keine hinreichend überzeugenden Gründe für die Hauptverhandlung gesammelt hat.

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    9. Januar 2020

    Das Bezirksgericht Kamtschatka hebt die Entscheidung des Bezirksgerichts Jelisowski auf, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Das bedeutet, dass das Strafverfahren gegen die Bazhenovs und die 73-jährige Vera Solotowa erneut an das Bezirksgericht Jelisowski zur Prüfung in der Sache überwiesen wird.

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    4. März 2020

    Das Bezirksgericht Jelisowski prüft die Begründetheit der Klage gegen die Baschenows. Vorsitzende Richterin ist Yulia Piskun, Staatsanwalt ist Artur Adamko.

    S.V. Moskal, ein Zeuge der Anklage, wird vernommen. Er erklärt, dass er zu Treffen von Gläubigen kam und sie heimlich mit Video- und Audioaufnahmen aufzeichnete. Nachdem er den Staatsanwalt befragt hatte, begann Moskal, die Zusammenkünfte der Gläubigen unvernünftigerweise zu Zusammenkünften der "örtlichen religiösen Organisation" (LRO) der Zeugen Jehovas zu machen. Es ist die Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen LRO, dass die Anschuldigungen den Gläubigen angelastet werden.

    Die Angeklagten und die Verteidigung brachten zum Ausdruck, dass sie mit der Aussage des Zeugen der Anklage nicht einverstanden seien, da die LRO eine juristische Person sei und keine Gruppe von Menschen, die das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit genieße.

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    10. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung des Strafverfahrens gegen die Eheleute Bazhenov wird fortgesetzt. Zeugen werden vernommen, materielle Beweise werden geprüft und die Akten werden bekannt gegeben.

    Die Zeugin der Anklage, D. N. Kalinova, Lehrerin für Geschichte und Sozialkunde, wird verhört. Einer der Verteidiger bittet darum, auf den Angeklagten zu zeigen. Der Zeuge deutet auf einen freien Zuhörer, der am Ende des Saales sitzt und ganz anders aussieht als Bazhenov. Bazhenov stellt dem Zeugen eine Frage, woraufhin sich der Zeuge an ihn wendet: "Sehr geehrter Anwalt." Am Ende des Verhörs stellt der Richter dem Zeugen mit einem Lächeln den echten Bazhenov vor.

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    11. März 2020

    Die Aussage des Belastungszeugen Z. E. Tarabarina, Jahrgang 1935, die der Ermittler während der Voruntersuchung zusammengestellt hat, wird bekannt gegeben. Die Zeugin betont mehrmals, dass die Zeugenaussage falsch aufgezeichnet wurde und erklärt, dass sie gezwungen wurde, ein Protokoll zu unterschreiben, das sie nicht gelesen hat.

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    16. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Ein Zeuge der Anklage wird vernommen. Sie wird gebeten, auf die Angeklagte Vera Solotowa zu zeigen. Der Zeuge kann den Angeklagten nicht erkennen. Der Staatsanwalt fordert die Gläubige auf, aufzustehen, und nennt sie beim Namen und beim Vatersnamen. Nun "gibt die Zeugin zu", dass es Solotowa war, die zu ihr nach Hause kam, um über Gott zu sprechen. Das Gericht prüft materielle Beweismittel, insbesondere Filme von Zeugen Jehovas.

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    18. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Material der operativen Suchaktivitäten, insbesondere die Aufzeichnungen von Zusammenkünften der Zeugen Jehovas, wird untersucht. Die Verteidigung stellt einen Antrag, eine voreingenommene religiöse Untersuchung auszuschließen. Staatsanwalt Roman Mischtschenko wandte ein: "Die Untersuchung hat ergeben, dass die Orthodoxie eine der Religionen ist, die Vertreter anderer Religionen toleriert, was sie von der Lehre der Zeugen Jehovas unterscheidet." Die Verteidigung kritisiert die Position der offenen religiösen Diskriminierung seitens der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lehnt den Antrag auf Ausschluss der Prüfung ab.

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Vorladung von Zeugen, darunter K. V. Zhovtina, der an der Durchsuchung der Wohnungen der Gläubigen teilgenommen und dem Ermittler Petuchov D. M. bei der Erstellung und dem Druck von Protokollen geholfen hat. Wie bekannt wurde, studierte Zhovtina bei Petuchow und er versprach ihr im Gegenzug für eine Zusammenarbeit eine Anstellung. Das Gericht gibt dem Antrag statt.

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    8. April 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Aufgrund der epidemiologischen Lage verschiebt das Gericht die Verhandlung auf den 1. Juni.

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    1. Juni 2020

    Die Sitzung wird erneut vertagt. Nächste Anhörungstermine: 28. und 29. Juli, 3. und 4. August.

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    28. Juli 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens und fügt das Gutachten der UN-Arbeitsgruppe bei. Das Gericht fügt die Schlussanträge zu den Akten nehmen.

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    29. Juli 2020

    Staatsanwalt Artur Adamko legt Einspruch gegen den Antrag ein. Das Gericht lehnt es ab, das Strafverfahren einzustellen.

    Vladimir Kurpas, der am 19. August 2018 als Zeuge an der Durchsuchung der Angeklagten beteiligt war, wird vernommen.

    Gemäß Artikel 60 Teil 1 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation ist "ein Zeuge keine interessierte Person" und "Mitarbeiter von Exekutivbehörden, die befugt sind, operative Fahndungstätigkeiten und (oder) Voruntersuchungen durchzuführen, können nicht als Zeugen geladen werden".

    In den Jahren 2016-2017 absolvierte Kurpas ein Berufspraktikum in der Strafverfolgung. Bei Durchsuchungen von Gläubigen war er direkt an den Ermittlungen beteiligt: Er half bei der Erstellung und dem Druck eines Protokolls und fügte ihm eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände unter Diktat hinzu. Bis heute arbeitet Kurpas als leitender Ermittler in derselben SO, die die Suche durchgeführt hat. Der Zeuge erklärt seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden damit, dass "er sich nach der Durchsuchung für die Arbeit eines Ermittlers interessierte und deshalb anfing, oft zur Ermittlungsabteilung zu kommen".

    Das Gericht fügt dem Fall einen weiteren Beschluss der UN-Arbeitsgruppe bei und prüft die schriftlichen Unterlagen des Falles, einschließlich des sprachlichen Fachwissens, sowie materielle Beweise.

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    30. Juli 2020

    Das Gericht vernimmt die folgende Zeugin – Kristina Zhovtun. Sie weist darauf hin, dass Kurpas sie eingeladen habe, sich an der Durchsuchung zu beteiligen, findet es aber schwierig zu beantworten, ob Kurpas der zweite Zeuge war. Seit 2019 arbeitet Zhovtun in der Nationalgarde.

    Die Verteidigung stellt Anträge auf Ausschluss von Beweismitteln und auf Klärung der Anklagepunkte sowie auf Ablehnung des Richters. Alle Bewerbungen werden abgelehnt.

    Konstantin Bazhenov sagt vor Gericht aus.

    Die nächsten Treffen sind für den 3. und 4. August 2020 um 10:00 Uhr geplant. Die Angeklagten Snezhana Bazhenova und Vera Zolotova sollen als Zeugen aussagen. Am 4. August findet die Debatte der Parteien statt.

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    21. September 2020 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Vor dem Bezirksgericht Jelisowski der Region Kamtschatka fordert der Staatsanwalt 600.000 Rubel als Geldstrafe für die Baschenows sowie 400.000 Rubel für eine Geldstrafe für die ältere Wera Solotowa. Die Gläubigen bekennen sich nicht zum Extremismus und fordern ihren Freispruch.

    "Ich bitte Sie, mir zu erlauben, weiterhin die Rechte zu genießen, die durch die Artikel 28 und 29 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert werden, nämlich: sich friedlich und offen mit Freunden zu versammeln, um die Bibel zu lesen und Lieder des Lobes auf unseren Gott Jehova zu singen", sagte Konstantin Bazhenov in seiner letzten Rede .

    Seine Frau Snezhana erinnerte sich in einem Appell an das Gericht , dass Jehovas Zeugen während der Sowjetzeit unterdrückt wurden, später aber rehabilitiert wurden.

    "Ich habe das Recht, meine religiösen Überzeugungen zu haben, in Harmonie mit ihnen zu leben, sie mit anderen Menschen zu teilen. Dieses Recht ist mir von Gott und Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation gegeben", sagte Vera Solotowa in ihrem letzten Wort .

    Die Urteilsverkündung ist für den 25. September geplant.

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    25. September 2020 Satz erster Instanz

    Die Richterin des Bezirksgerichts Jelisowski der Region Kamtschatka, Julia Piskun, mildert die Einstufung der Handlungen der Angeklagten von Artikel 282 Absatz 2 Teil 1 auf Artikel 282 Absatz 2 Teil 2 auf und fällte ein Urteil: die Eheleute Konstantin und Snezhana Bazhenov sowie die 73-jährige Vera Zolotova zu 2 Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und anschließender Freiheitsbeschränkung für 6 Monate zu verurteilen.

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    17. November 2020 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kamtschatka lehnt die Berufung von Konstantin und Snezhana Bazhenov sowie von Vera Zolotova ab. Das Urteil der Vorinstanz bleibt unverändert bestehen und tritt in Kraft.

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    9. November 2021

    Das neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit prüft eine Beschwerde von Gläubigen gegen das Berufungsurteil des Regionalgerichts Kamtschatka in ihrem Fall per Videokonferenz. Das Richterkollegium, dem die Richter S. V. Lyubenko, S. A. Busarov und N. Y. Khromina angehören, hebt die Entscheidung der Berufungsinstanz auf und überweist den Fall zur erneuten Berufungsprüfung an eine andere Zusammensetzung des Gerichts. Der Justizrat ruft dazu auf, die Klarstellungen des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2021 zu berücksichtigen, in dem entschieden wurde, dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen.

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    11. Januar 2022 Berufungsgericht

    Die Bazhenovs sprechen bei den Berufungsverhandlungen. Der Fall wird nicht vom Gericht entschieden, da der Staatsanwalt um Zeit bittet, um seinen Teil der Debatte vorzubereiten. Die nächste Anhörung ist für den 18. Januar angesetzt. Gleichzeitig kann eine Beschwerdeentscheidung erlassen werden.

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    18. Januar 2022 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kamtschatka prüft den Fall der Eheleute Bazhenov und Vera Zolotova erneut. Die Richter D. E. Urban, A. Y. Ivakin und O. F. Slobodchikov befanden die Gläubigen für unschuldig. Das Urteil wird sofort wirksam.

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    9. Juni 2022

    Das Neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit (Wladiwostok) bestätigt den Freispruch in der Berufung gegen Konstantin und Snezhana Bazhenov sowie gegen Wera Solotowa.

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    12. Dezember 2022
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    15. Dezember 2022
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    31. Januar 2023 Berufungsgericht

    Bezirksgericht Kamtschatka (Petropawlowsk-Kamtschatski, Leninskaja-Straße, 52). Uhrzeit: 14:00 Uhr.

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    15. September 2023 Zweite Kassationsbeschwerde Bewährungsstrafe