Der Fall Guseva in Jaroslawl

Fallbeispiel

Im April 2023 kehrte Izolda Guseva aus dem Urlaub zurück, um sich um ihre kranke Mutter zu kümmern. Beim Grenzübertritt zu Georgien wurde sie festgenommen. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie auf der Fahndungsliste des Bundes stehe und seit etwa 8 Monaten Angeklagte in einem Strafverfahren wegen Extremismus sei. Die Sicherheitskräfte brachten sie von Wladikawkas nach Jaroslawl. Sie hielten sie in Handschellen fest und nahmen sie ihr erst am Moskauer Flughafen ab. Guseva wurde 3 Tage lang inhaftiert, davon 1,5 Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt, und dann unter Auflage eines Verbots freigelassen. Die Ermittlungen stuften ihre Teilnahme an Online-Gottesdiensten als Straftat ein.

  • #

    Der Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Jaroslawl, Oberstleutnant der Justiz Alexander Grigorjew, hat in einem gesonderten Verfahren Materialien über Isolda Gusewa aus dem Fall Filiznov und anderen herausgegriffen.

  • #
    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler Grigoriev leitet ein Strafverfahren gegen Izolda Guseva ein. Der Frau wird die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation vorgeworfen (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Die Ermittlungen halten es für ein Verbrechen, dass sie mit Freunden per Videokonferenz über die Bibel diskutiert hat.

  • #
    Verhör

    Izolda Guseva kehrt aus dem Urlaub zurück, um sich um ihre kranke Mutter zu kümmern. Beim Grenzübertritt zu Georgien wird sie für 5 Stunden festgehalten, bis sie erfährt, dass sie auf der Fahndungsliste des Bundes steht. Nach Angaben der Gläubigen wird zu diesem Zeitpunkt ein Provokateur neben sie gepflanzt, der sich als ihr Glaubensgenosse ausgibt und versucht zu reden.

    Vom Grenzübergang wird Izolda zur Polizeiwache Wladikawkas gebracht, wo ihre Fingerabdrücke genommen werden und der diensthabende Beamte ohne Erlaubnis Fotos von ihr macht. Eine Frau, die Fragen über Gott stellt, wird in Gusevas Zelle gebracht. Der Gläubige antwortet ihr nicht, weshalb die Frau anfängt, sie zu beleidigen und mit den Händen zu schlagen. Die Polizei mischt sich trotz Isoldes Bitten nicht in das Geschehen ein.

    Guseva verbringt die Nacht in einer Zelle. Erst gegen Morgen wird der Frau Tee angeboten - vorher bekam sie weder Essen noch Wasser.

  • #
    Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Persönliche Inspektion

    Der Gläubige wird mit dem Flugzeug von Wladikawkas nach Moskau und von dort mit dem Auto nach Jaroslawl gebracht. Erst am Moskauer Flughafen werden dem Gläubigen die Handschellen abgenommen.

    Gegen 4 Uhr morgens, bei der Ankunft in der örtlichen Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees, beginnt der Ermittler für besonders wichtige Fälle, Grigorjew, mit dem Verhör. Dann wird die Frau in die vorläufige Haftanstalt des Innenministeriums in der Region Jaroslawl gebracht. Dort wird sie einer demütigenden Leibesvisitation unterzogen.

  • #
    Verbot bestimmter Handlungen

    Der Gläubige wird unter dem Verbot bestimmter Handlungen freigelassen.

Zurück zum Anfang