Der Fall Kuzo und andere in Jalta
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V. A. Novikov, leitender Ermittler der ersten Ermittlungsabteilung der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol, leitet ein Strafverfahren gegen Taras Kuzyo ein.
Wegen seines Glaubens an Jehova Gott wird der Gläubige beschuldigt, "vorsätzlich ein schweres Verbrechen extremistischer Art begangen zu haben, für das eine Höchststrafe von bis zu 8 Jahren Gefängnis vorgesehen ist". Die Ermittlungen werfen dem Gläubigen "Finanzierung einer extremistischen Organisation" vor (Teil 1 von Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).
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In Jalta werden mindestens 9 Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht, darunter auch das Haus von Taras Kuzio. Elektronische Geräte und Bibeln werden dem Gläubigen abgenommen. Nach einer Durchsuchung und einem Verhör wurde er in die vorläufige Haftanstalt Bachtschissarai gebracht.
Auch in der Wohnung von Sergej Ljulin findet eine Durchsuchung statt.
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Der Richter des Kiewer Bezirksgerichts von Simferopol, W. W. Krapko, weigert sich, dem Ermittler zu erlauben, einen Gläubigen festzunehmen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Taras zwei minderjährige Kinder hat, stellt das Gericht ihn unter Hausarrest.
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Von April bis Juli laufen Ermittlungsverfahren. Der Ermittler lädt die Frau von Taras Kuzio zum Verhör vor und beauftragt ihn mit der Durchführung mehrerer Untersuchungen - drei handschriftlicher, psychologischer und psychiatrischer Untersuchungen.
Der Gläubige bleibt unter Hausarrest. Selbst der Oberste Gerichtshof der Republik Krim kommt seinem Appell nicht nach, die Maßregel der Zurückhaltung zu mildern. Taras erklärt: "Da ich unter Hausarrest stehe, bin ich von meiner Familie getrennt und habe nicht die Möglichkeit, mich um sie zu kümmern."
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In Jalta wird der 33-jährige Petr Zhiltsov inhaftiert, der zuvor als Zeuge im Fall Taras Kuzio tätig war. Leitender Ermittler der Zweiten Ermittlungsabteilung (für die Untersuchung von Cyberkriminalität und Verbrechen im Bereich der Hochtechnologien) der Ersten Ermittlungsabteilung der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol, Der Oberleutnant des Richters V.A. Novikov leitet ein Strafverfahren gegen den Gläubigen gemäß Teil 1 von Artikel 282.3 ein und beschuldigt ihn, "vorsätzliche schwere Verbrechen extremistischer Natur begangen zu haben, für die eine Höchststrafe von bis zu 10 Jahren Gefängnis droht". Die Ermittlungen werfen dem Gläubigen vor, "eine extremistische Organisation zu finanzieren" und "die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu organisieren".
Darüber hinaus leitet Nowikow ein Strafverfahren gegen Zhiltsov sowie gegen Daria Kuzo, die Ehefrau von Taras Kuzo, Sergej Ljulin und Tadevos Manukyan, gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. In Bezug auf Daria wird eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung gewählt, den Ort nicht zu verlassen.
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Alle Strafverfahren gegen Gläubige werden zu einem zusammengefasst - der Fall von Kuzo und anderen in Jalta.
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Es wurde über die Ernennung zusätzlicher forensischer Handschriftuntersuchungen in Bezug auf Daria Kuzo, Petr Zhiltsov, Sergey Lyulin und Tadevos Manukjan entschieden.
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Unweit von Belgorod nehmen der Ermittler Nowikow und andere Polizisten in Zivil Sergej Ljulin fest. Sie stoßen den Gläubigen in den Gepäckraum des Kleinbusses, fesseln seine Hände an Handläufe unter der Decke auf beiden Seiten der Kabine und kleben seine Beine an den Sitz. In dieser Position wird Sergej in die Untersuchungshaftanstalt Simferopol gebracht. Die Fahrt dauert 16 Stunden. Auf dem Weg dorthin bieten ihm Angestellte manchmal Essen oder Trinken an, aber er lehnt ab.
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Das Kiewer Bezirksgericht Simferopol beschließt, Sergej Ljulin bis zum 4. September 2021 in Haft zu halten.
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In Jewpatoria (160 km von Jalta) wird die Wohnung eines bettlägerigen Patienten zwei Stunden lang durchsucht. Für seine medizinische Untersuchung rufen die Einsatzkräfte einen Krankenwagen.
Die Sondermaßnahmen werden auf der Grundlage der entsprechenden Entscheidung des Richters des Kiewer Bezirksgerichts Simferopol E. S. Pronin durchgeführt, die auf Antrag des Ermittlers W. A. Nowikov erlassen wurde. Er war es, der zuvor ein Strafverfahren gegen die Familie Kuzio eröffnet hatte.
Den Ermittlungen zufolge treffen sich Jehovas Zeugen in der Wohnung, um über die Bibel zu sprechen. Nach einer zweistündigen Durchsuchung beschlagnahmen die Ordnungshüter nichts und entschuldigen sich bei den Bewohnern, indem sie sagen, dass sie auf einen Anruf gekommen seien, der sich als falsch herausstellte.
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Der Anwalt besucht Sergej Ljulin in der Untersuchungshaftanstalt. Der Gläubige erzählt, dass er zunächst in einer Zelle mit 15 Gefangenen festgehalten wurde, von denen viele rauchten und Schimpfwörter benutzten. Wegen des Lärms war es schwer, nachts zu schlafen. Im August erkrankte Sergej an COVID-19.
Später wurde der Gläubige in eine Spezialeinheit verlegt. Er wird nun in einer Doppelzelle festgehalten. Die Bedingungen und das Wohlbefinden sind zufriedenstellend, geht spazieren. Ein weiterer Gefangener wird zusammen mit Sergej in der Zelle festgehalten. Der Gläubige erhält Unterstützungsbriefe und antwortet ihnen - er schafft es, 4 Briefe pro Tag zu schreiben.
Nach Angaben des Verteidigers Taras Kuzio bittet der Gläubige während jedes Prozesses darum, kurze Spaziergänge machen zu dürfen, um die Apotheke und das Geschäft zu besuchen. Der Richter lehnt seinen Antrag jedoch weiterhin ab.
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Das Gericht lockert die Fixierung für Sergej Ljulin auf und verlegt ihn aus der Haft in den Hausarrest. Der Gläubige wurde 203 Tage lang inhaftiert.
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Der Fall geht an das Stadtgericht Jalta.
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Das Stadtgericht Jalta prüft einen Antrag auf Änderung der Haftmaßnahme für Taras Kuso, Sergej Ljulin und Petro Zhiltsov. Das Gericht beschließt, die Maßregel der Fixierung von Hausarrest auf das Verbot bestimmter Handlungen zu ändern.
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Befragt wird ein Zeuge der Anklage, der angibt, keinen der Angeklagten zu kennen und sie noch nie gesehen zu haben.
Dann spricht die Professorin, Leiterin der Abteilung für Religionswissenschaft der Föderalen Universität Krim Olga Griwa. Auf der Grundlage der Zeugenaussagen, der Unterschriften im Kaufvertrag des Gotteshauses und der Quittungen für die Zahlung der Nebenkosten weist sie Taras Kuzo, Sergej Ljulin und Pjotr Zhilzow den Status von "Aktivisten und Führern der Organisation der Zeugen Jehovas, die auf dem Territorium der Russischen Föderation verboten sind" zu. Sie sagt auch, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist, aber ihrer Meinung nach können Gläubige sie von zu Hause aus praktizieren. Sie charakterisiert die liturgischen Zusammenkünfte der Gläubigen als die Aktivität einer verbotenen juristischen Person, nicht einer religiösen Gruppe. Der Experte räumt ein: "Ich habe den Begriff 'Religionsgemeinschaften' im Gesetz nicht gesehen" (Die Definition einer Religionsgemeinschaft ist im Bundesgesetz "Über die Gewissensfreiheit und die Religionsgemeinschaften" – Anm. d. Red.) enthalten.
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Das Gericht verhört den letzten geheimen Zeugen, der sich weigert, die meisten Fragen zu beantworten, mit dem Argument, dass die Antworten ihn freigeben könnten.
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Das Gericht befragt einen Zeugen der Verteidigung, der erklärt, dass "die LRO sich ausschließlich mit wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen befasst hat".
Alle Angeklagten sagen aus.
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Der Staatsanwalt fordert harte Strafen für die Gläubigen: 7,5 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Taras Kuzo, 7 Jahre für Pjotr Zhilzow und Sergej Ljulin und 3,5 Jahre für Darja Kuzo mit einem Strafaufschub bis zum Alter von 14 Jahren. Jetzt ist er 8 Jahre alt.
Das Gericht verhört einen Zeugen der Verteidigung aus Mineralnyje Wody. Er berichtet, dass in der Zeit, in der Sergej Ljulin nach den Ermittlungen in Jalta kriminelle Aktivitäten ausübte, der Gläubige und seine Frau in Mineralnyje Wody lebten.
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Die Angeklagten geben ihr letztes Wort vor der Urteilsverkündung. Sie alle halten sich für unschuldig und fordern den Richter auf, sie freizusprechen.
Das letzte Wort der Angeklagten Daria Kuzo in Jalta Das letzte Wort des Angeklagten Peter Zhilzow in Jalta Das letzte Wort des Angeklagten Sergej Ljulin in Jalta Das letzte Wort des Angeklagten Taras Kuzio in Jalta - #
Pjotr Zhilzow wird in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 der Republik Krim und Sewastopol verlegt.
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Pjotr Zhilzow fühlt sich gut, aber seit etwa drei Monaten hat er keine Briefe mehr erhalten. Er wird regelmäßig auf einen Spaziergang mitgenommen, bei dem er versucht, sich körperlich zu betätigen.
Sergey Lyulin und Taras Kuzio machen sich Sorgen um ihre Angehörigen. Dabei helfen ihnen Unterstützungsschreiben. Die Verwaltung und die Zellengenossen behandeln sie mit Respekt.
Alle Gläubigen haben die Möglichkeit, die Bibel zu lesen.
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Die Akten werden an das Stadtgericht Jalta übergeben. Es wird von Richterin Kristina Kirillova geprüft.
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Die Wiederaufnahme des Verfahrens beginnt. 12 Zuhörer sind im Gerichtssaal zugelassen. Der Richter lehnt den Antrag der Verteidigung ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen.
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Alle vier Angeklagten behaupten, dass die Anschuldigungen illegal, unbegründet und unfair sind.
Taras Kuzo sagt: "Ich praktiziere meinen Glauben seit mehr als 20 Jahren... Und ich frage mich aufrichtig, warum ich all die Jahre nicht wegen meines Glaubens als Extremist angesehen wurde und plötzlich einer wurde." Er stellt auch fest: "Die Untersuchung hätte den Unterschied zwischen der friedlichen Anbetung Gottes und der Begehung sozial gefährlicher Taten voller Hass und Feindseligkeit erkennen müssen."
Seine Frau Darya fügt hinzu: "Meine Familie und ich sind tatsächlich Opfer in diesem Kriminalfall. Seitens der Ermittlungsbehörden sind ich, mein Mann und unsere Kinder immer wieder einer Erniedrigung der Menschenwürde aufgrund unserer Religion ausgesetzt gewesen."
Petr Zhiltsov stellt die Frage: "Kann ich die Religion der Zeugen Jehovas weiterhin so ausüben, dass sie nicht als Fortsetzung der illegalen Aktivitäten einer liquidierten juristischen Person angesehen wird?" Er fährt fort: "Der Text der Anklageschrift enthält leider nur allgemeine Sätze, aus denen man keine Antwort erhalten kann."
Sergej Ljulin resümiert: "Meine Familie und ich können unser verfassungsmäßiges Recht nicht ausüben und Gott im Rahmen des Gesetzes anbeten."
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Die Staatsanwaltschaft stellt einen Antrag auf Anfechtung von Richterin Kristina Kirillova mit der Begründung, dass sie im Jahr 2020 Sekretärin im Prozess gegen Artem Gerassimow war. Der Staatsanwalt bezweifelt die Objektivität. Die Verteidigung erhebt Einwände, da sie der Meinung ist, dass das Material des Falles Gerassimow für den Fall Kuzo nicht relevant ist, und verweist auf die Professionalität des Richters. Das Gericht gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.