Fall Novikova in Vyselki
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Der Ermittler des Untersuchungsausschusses N.W. Paschtschenko leitet ein Strafverfahren gegen Galina Novikowa gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
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Galina wird zum Untersuchungsausschuss zur Vernehmung vorgeladen, die 20 Minuten dauert. Unter anderem interessiert sich die Ermittlerin O. Kurbanowa, ob Novikova sich selbst als Anhängerin der religiösen Bewegung der Zeugen Jehovas sieht. Die Frau verwendet Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation. Danach wird sie als Angeklagte vorgeführt und in ihrem neuen Status erneut verhört.