Der Fall Uschakow u.a. in Wyselki

Fallbeispiel

Im Februar 2022 fanden mehr als 30 Durchsuchungen im Kuban statt. Fünf Gläubige aus dem Dorf Wyselki – Witalij Uschakow, Jewgeni Botschko, Waleri Wetschkajew, der Rentner Wladimir Kolesnikow und der Behinderte der Gruppe I Alexej Schubnikow, der seit seiner Jugend an den Rollstuhl gefesselt ist – wurden zu Angeklagten in einem Strafverfahren. Das Ermittlungskomitee beschuldigte die Gläubigen, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben. In Wirklichkeit nahmen die Gläubigen an friedlichen Gottesdiensten teil, die nicht gesetzlich verboten waren. Uschakow wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er fast 7 Monate verbrachte, danach wurde er für einen Monat unter Hausarrest gestellt und dann mit einem Verbot bestimmter Handlungen belegt. Botschko, Wetschkajew, Kolesnikow und Schubnikow wurden von bestimmten Aktionen ausgeschlossen. Im Juni 2023 ging der Fall vor das Landgericht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der leitende Ermittler der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung Korenowski der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Krasnodar, A. A. Garmasch, leitet ein Strafverfahren gegen den 41-jährigen Witali Uschakow, den 46-jährigen Jewgenij Botschko, den 48-jährigen Waleri Wetschkajew und den 39-jährigen Behinderten der Gruppe I Alexej Schubnikow ein. Der Untersuchung zufolge haben die Gläubigen im Zeitraum vom 31. Juli 2020 bis zum 4. Juli 2021 "aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielten, ... Aktivitäten... Organisationen der Zeugen Jehovas im Dorf Vyselki, die sich in der Einberufung, Eröffnung und Schließung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste ausdrücken ... Koordination des Ablaufs der Zusammenkünfte, Vorschläge für Diskussionsthemen und die Durchführung anderer Predigttätigkeiten. Ihnen wird der 1. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zur Last gelegt.

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Vorübergehende Hafteinrichtung Anerkennungsvereinbarung Gläubige mit einer Behinderung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich

    Im Rahmen des Strafverfahrens werden mindestens 31 Durchsuchungen in den Dörfern Wyselki, Beresanskaja, Buzinowskaja, Nowodonetskaja, Schurawskaja, im Dorf Gazyr, im Dorf Zarja und auf dem zweiten Bauernhof Beysuzhek durchgeführt. Eine weitere Suche findet in Noworossijsk statt. Insgesamt sind mindestens 51 Menschen betroffen, darunter auch solche, die keine Zeugen Jehovas sind. Unter den Opfern des Vorgehens der Sicherheitskräfte sind drei ältere Frauen, von denen eine 75 Jahre alt und die anderen beiden über 80 Jahre alt sind. Elektronische Geräte, Bankkarten und persönliche Aufzeichnungen wurden von den Gläubigen beschlagnahmt.

    Witalij Uschakow und Jewgenij Botschko werden vor dem Ermittlungskomitee in Korenowsk verhört. Alexej Schubnikow wird in der Abteilung des Ermittlungskomitees in Wyselki verhört, wo er sich selbst melden musste. Nach den Verhören wird Witalij in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, und Jewgenij und Aleksej dürfen nach Hause gehen.

    Die Ordnungshüter finden Valery Vechkayev nicht zu Hause, also brechen sie die Haustür auf und führen eine Durchsuchung durch, ohne dass die Besitzer anwesend sind. Die mit Maschinengewehren bewaffneten Sicherheitskräfte, die nach Hause zu Wetschkajews jüngster Tochter und Schwiegermutter kamen, dürfen nicht einreisen. Sie verbringen mehrere Stunden auf der Straße, woraufhin die Tochter krank wird.

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    Haftanstalt

    Der Richter des Wyselkowski-Bezirksgerichts der Region Krasnodar, Alexander Kaltschewski, verhängt gegen Witali Uschakow eine Freiheitsstrafe in Form einer Haft von 2 Monaten bis einschließlich 11. April.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Ruslan Teplukhin, Richter am Wyselkowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar, verhängt Beschränkungen gegen Jewgenij Botschko und Alexej Schubnikow in Form eines Verbots bestimmter Handlungen. Gläubige dürfen keine öffentlichen Orte besuchen, das Internet nutzen, mit anderen Angeklagten in dem Strafverfahren sowie mit ihren Glaubensbrüdern kommunizieren. Außerdem dürfen sie den Wyselkowski-Bezirk nicht verlassen.

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    Suchen Verbot bestimmter Handlungen

    Die Ehefrau von Witalij Uschakow wird zum zweiten Mal durchsucht.

    Das Wyselkowski-Bezirksgericht entscheidet sich für eine Maßnahme der Zurückhaltung für Waleri Rotkajew in Form eines Verbots bestimmter Handlungen.

    Es ist ihm verboten, den Wyselkowski-Bezirk zu verlassen, Bahnhöfe, Einkaufszentren, Unterhaltungsstätten, Cafés und Restaurants zu besuchen, das Internet und das Telefon zu benutzen (mit Ausnahme des Notrufs und der Klärung von Rechtsfragen). Außerdem ist es ihm verboten, mit 43 Glaubensbrüdern zu kommunizieren.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Ältlich

    Der Ermittler A. Garmash leitet ein neues Strafverfahren gegen einen Einwohner des Dorfes Wyselki ein. Der 76-jährige Wladimir Kolesnikow steht im Verdacht, eine extremistische Vereinigung organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

    Der Grund für die Einleitung des Verfahrens ist ein Bericht, der auf den Materialien der operativen Suchaktivitäten basiert, die von der Abteilung des FSB in der Region Krasnodar in der Stadt Tichoretsk zur Verfügung gestellt wurden.

    Den Ermittlungen zufolge führte Kolesnikow zusammen mit Uschakow, Botschko, Wetschkajew und Schubnikow "illegale" Aktivitäten durch: "Einberufung, Eröffnung und Schließung von Versammlungen, Organisation religiöser Reden und Gottesdienste bei diesen Versammlungen, Koordinierung von Versammlungen, Vorschlagen von Diskussionsthemen und Durchführung anderer Predigttätigkeiten".

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Es wird bekannt, dass der Fall Kolesnikow und der Fall Uschakow und andere zu einem Verfahren zusammengefasst sind.

    Wladimir Kolesnikow wird als Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen gewählt.

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    Haftanstalt

    Das Wyselkowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar verlängert erneut die Haft von Witalij Uschakow. Der Gläubige beabsichtigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

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    Hausarrest

    Witalij Uschakow wurde unter Hausarrest aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, wo er fast 7 Monate verbrachte. Von Krasnodar geht es zurück nach Wyselki.

    Die Entscheidung wurde vom Bezirksgericht Krasnodar als Reaktion auf den Antrag Uschakows auf Verlängerung der Haftdauer getroffen. Dem Gläubigen werden folgende Einschränkungen auferlegt: Es ist ihm verboten, die Wohnung zu verlassen, mit den Angeklagten und Glaubensbrüdern zu kommunizieren, Kommunikationsmittel zu benutzen, Postbriefe zu empfangen und zu versenden.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Gericht lockert die Maßregel der Zurückhaltung für Witali Uschakow vom Hausarrest auf ein Verbot bestimmter Handlungen. Es ist ihm jedoch unter anderem weiterhin verboten, das Territorium des Wyselkowski-Bezirks zu verlassen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, Cafés und Restaurants zu besuchen, Telefon, Post und Internet zu benutzen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Die erste Anhörung vor dem Wyselkowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar in der Sache des Falles Witali Uschakow. Schiedsrichter: Aleksandr Kalchevsky.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Personen kommen in den Gerichtssaal, um die Gläubigen zu unterstützen, 9 von ihnen dürfen als Beobachter in den Gerichtssaal.

    Der Richter erinnert an den Antrag, den die Verteidigung am 15. Juni 2023 gestellt hat. Sein Wesen besteht darin, dass in den Akten ersetzte Blätter erschienen sind, in deren Zusammenhang die in diesen Dokumenten enthaltenen Informationen mit den vom Angeklagten Shubnikow im Februar 2022 fotografierten Akten verglichen werden müssen.

    Das Gericht beginnt, die vom Angeklagten zuvor aufgenommenen Fotos der Fallakten mit den aktuellen zu vergleichen und die Protokolle der Einarbeitung in die Verfahrensunterlagen zu studieren. Die Verteidigung macht den Richter und den Staatsanwalt auf die Diskrepanz zwischen den Materialien aufmerksam. Der Staatsanwalt schlägt vor, den Ermittler I. S. Schutenko vor Gericht zu laden, um diesen Umstand zu erklären. Der Richter fordert Schubnikow auf, die Originaldokumente vorzulegen, die er im Februar fotografiert hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Richter schlägt vor, den Zeugen Shutenko auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu vernehmen.

    Der Ermittler behauptet, dass die Angeklagten sich zweimal mit den Fallunterlagen vertraut gemacht hätten - vor der Untersuchung und danach, und die Fallmaterialien seien nicht bestickt, nichts hinzugefügt oder weggenommen worden. Er behauptete auch, dass er alle Angeklagten mit den 17 Bänden des Falles vertraut gemacht habe, aber sie hätten sich angeblich geweigert, das Bekanntschaftsprotokoll zu unterschreiben.

    Die Verteidigung bringt ihre Ablehnung der Aussage des Ermittlers zum Ausdruck und erklärt, dass sie einen Antrag auf eine Untersuchung der zuvor fotografierten Fallmaterialien sowie auf eine handschriftliche Untersuchung des Einarbeitungsprotokolls stellen wird, das ihrer Meinung nach ersetzt wurde.

    Der Staatsanwalt und der Richter sind der Meinung, dass selbst wenn die Akte geändert wurde, dies nichts am Wesen ändert, aber der Anwalt argumentiert, dass dies den Angeklagten das Recht genommen hat, sich auf den Prozess vorzubereiten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt des Angeklagten Schubnikow stellt bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ernennung von forensischen Handschrift- und Fotountersuchungen. Der Richter teilt mit, dass es noch zu früh sei, diesen Antrag zu stellen, da der vorherige Antrag, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, noch nicht entschieden wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt des Angeklagten Schubnikow verliest einen Nachtrag zum Antrag auf Rückgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft, in dem 170 Verstöße gegen die Anforderungen des Art. 217 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation (Einarbeitung des Angeklagten und seines Verteidigers in die Materialien der Strafsache) aufgeführt sind. Der Richter lädt die Prozessteilnehmer ein, sich mit den eingereichten Materialien vertraut zu machen. Eine Pause ist bis zum 17. Oktober 2023 angekündigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jeder darf den Saal betreten, sogar zusätzliche Stühle mitbringen.

    Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage. Alle Angeklagten bestreiten ihre Schuld, bezeichnen die Anschuldigung als weit hergeholt und wollen sich nach Prüfung aller Beweise zu Wort melden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Zusammenhang mit der Ablehnung von Jewgenij Botschko von einem Anwalt nach Vereinbarung tritt ein Anwalt in den Fall ein.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gläubige mit einer Behinderung

    Das Gericht fügt der Akte medizinische Dokumente über den Gesundheitszustand von Jewgenij Botschko bei, die einen triftigen Grund für seine Abwesenheit bei den beiden vorangegangenen Anhörungen bestätigen. Die Bescheinigung von Alexei Shubnikov über die Einschränkung der körperlichen Aktivität aufgrund seiner Behinderung ist ebenfalls beigefügt. Er beantragte die Vertagung der Sitzungen wegen ambulanter Behandlung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der stellvertretende Staatsanwalt beginnt, schriftliches Material zu prüfen, insbesondere Porträts der einzelnen Angeklagten.

    Der Anwalt merkt an, dass der Sachverständige bei der Untersuchung dieser Untersuchungen Eigeninitiative gezeigt und irrelevantes Material untersucht und auch veraltete Methoden verwendet hat.

    Dann geht die Anklage dazu über, eine umfassende psychologische und sprachliche religiöse Autorenuntersuchung in Betracht zu ziehen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der stellvertretende Staatsanwalt geht zur Betrachtung des dritten (letzten) - psychologischen - Teils der umfassenden Untersuchung über. Das Gericht erklärt sich bereit, die Stellungnahme der Verteidigung anzuhören.

    Der Pflichtverteidiger weist darauf hin, dass die Vernehmung unter Verstoß gegen die Strafprozessordnung und nicht, wie vom Ermittler angewiesen, auf der Grundlage von Audio- und Videoaufnahmen, sondern auf der Grundlage eines von den Strafverfolgungsbehörden angefertigten Protokolls erstellt wurde. Darüber hinaus verwendeten Experten oft Wörter und Ausdrücke, die den Namen Gottes verzerrten. Der Verteidiger führt eine Reihe von Beweisen dafür an, dass der Name Gottes häufig in verschiedenen Bibelübersetzungen und literarischen Werken berühmter russischer Schriftsteller und Dichter verwendet wird. Der Richter bittet darum, diese Erläuterungen in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der Pflichtverteidiger verliest weiterhin die Kommentare zum Gutachten auf 35 Seiten. Er stellt fest, dass Jehovas Zeugen nach den Erkenntnissen eines Sprachexperten gegen Bildung sind, dass er aber selbst als Lehrer an einer Kunstschule arbeitete und mehrere Kinder der angeklagten Zeugen Jehovas hatte, sowie die Tochter eines geheimen Zeugen.

    Darüber hinaus wählten die Experten selbst aus, welches Material untersucht werden sollte, und nicht das, das der Ermittler ihnen zur Verfügung stellte. Auch bei dem Versuch, Anzeichen einer Hierarchie aufzuzeigen, verstanden die Experten nicht, welche Rolle die Angeklagten in dieser Verbindung spielen, und Polizeimajor V. S. Nagernyak fügte seine eigenen Spekulationen in das Protokoll ein, woraufhin die Experten ihre Schlussfolgerungen darauf aufbauten.

    Der stellvertretende Staatsanwalt verliest weiterhin die schriftlichen Materialien des Falls, einschließlich der Protokolle über die Durchsuchung und Prüfung der materiellen Beweise der drei Angeklagten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft das schriftliche Material: die Protokolle der Durchsuchung und Inspektion der Angeklagten Shubnikow und Uschakow. Die Anwälte stellen fest, dass alle beschlagnahmten materiellen Beweise, die der Fallakte beigefügt sind, keine Beweisgrundlage haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass der Ermittler A.A. Garmash die Disketten nicht mit Videoaufzeichnungen untersucht, sondern eine Identifizierung vorgenommen habe, was inakzeptabel sei. Der Anwalt zählt auch die Themen der Gottesdienste auf, die in dem Fall auftauchen: "Wie können wir in einer Welt voller Wut Frieden kultivieren?", "Behandeln Sie das Leben als ein wunderbares Geschenk", "Seien Sie geduldig". Er zeigt sich fassungslos und fragt: "Wie stützen diese Themen den Vorwurf des Extremismus?"

    Der stellvertretende Staatsanwalt verliest die Unterlagen über die satzungsgemäße Tätigkeit der LRO der Zeugen Jehovas. Der Anwalt weist darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof die LRO nicht wegen ihrer gesetzlichen Tätigkeit liquidiert habe, da sie sich in vollem Umfang an das Gesetz gehalten habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft weiterhin die schriftlichen Unterlagen des Falles und die Ergebnisse der operativen Durchsuchungstätigkeiten. Die Verteidigung erklärt, dass diese Dokumente keine Beweise für ein Verbrechen darstellen und die rein persönliche Meinung der Einsatzoffiziere wiedergeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    Der Richter gibt dem Antrag der Verteidigung statt, die Quellen, auf die sich der Pflichtverteidiger in einer der Anhörungen berufen hat, in die Verfahrensakte aufzunehmen.

    Der Anwalt stellt fest, dass der Religionsexperte Kurganov, der an der Vorbereitung der Prüfung beteiligt war, ein Spezialist auf einem anderen Gebiet ist - der Theologie, was bedeutet, dass er diese Prüfung nicht hätte durchführen können.

    Das Gericht prüft weiterhin die Ergebnisse der operativen Durchsuchungsmaßnahmen.

    Der Verteidiger macht darauf aufmerksam, dass sich die Anklage auf ein Dokument bezieht, das sich nicht auf den dem Angeklagten zur Last gelegten Zeitraum bezieht, und es als Beweis für die Fortsetzung der verbotenen Tätigkeit verwendet. Die Verteidigung weist das Gericht auch darauf hin, dass die Unterlagen über die Einsatz- und Ermittlungstätigkeit mit Verstößen erstellt worden seien.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt macht auf die Verstöße aufmerksam, die bei der Erstellung der Transkripte der Dienstleistungen begangen wurden. Insbesondere gibt es in dem Fall keine Informationen darüber, wie die Teilnehmer an den Dienstleistungen mit den Angeklagten identifiziert wurden. Nach Auffassung des Verteidigers äußerte der Detektiv V. Nagernyak seine Vermutungen, anstatt das gesetzlich vorgesehene Identifizierungsverfahren durchzuführen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Das Studium der Transkripte der Gottesdienste wird fortgesetzt. Der Anwalt weist darauf hin, dass der geheime Zeuge unter dem Pseudonym "Hirte" in den Protokollen für das Jahr 2021 auftaucht, ihm jedoch laut den Dokumenten erst im Jahr 2022 ein solches Pseudonym zugewiesen wurde. Die Verteidigung wertet dies als Zeichen der Fälschung von Transkripten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Der geheime Zeuge erscheint nicht zur Vernehmung. Der Anwalt bittet darum, ihn gewaltsam vor Gericht zu bringen, da die Verteidigung weiß, wo er ist. Der Richter verneint, weil es seiner Meinung nach den Zeugen freischalten könnte.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge Verhör

    Vernehmung eines geheimen Zeugen unter dem Pseudonym "Hirte". Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung auf ordentliche Vernehmung ab.

    Ein geheimer Zeuge sagt, dass er Anfang der 1990er Jahre freiwillig die Bibel studierte und Gottesdienste der Zeugen Jehovas besuchte. Ihm zufolge traf er die Angeklagten im Gotteshaus während eines christlichen Treffens.

    Auf die Frage des Anwalts, ob er von den Angeklagten und ihren Glaubensbrüdern Drohungen mit Mord, Gewalt oder Sachbeschädigung erhalten habe, verneint der Geheimzeuge. Während des Verhörs offenbart er, dass er einen persönlichen Groll gegen Jehovas Zeugen hegt.

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