Der Fall Baranow und Lee in Wjasemski

Fallbeispiel

Yen Sen Lee wurde im Mai 2020 Opfer religiöser Repression. Das ehrwürdige Alter des Gläubigen hielt die Sicherheitskräfte nicht von unmenschlicher Behandlung ab: Bei der Durchsuchung wurde ein älterer Zeuge Jehovas in den Bauch getroffen, ihm wurden die Arme verdreht und er wurde dann 13 Stunden lang im Gebäude des FSB-Direktorats in der Region Chabarowsk festgehalten. Am selben Tag wurde der Student Jegor Baranow verhaftet. Das Gericht schickte ihn in eine Untersuchungshaftanstalt, wo er sechs Monate verbrachte. Im Gefängnis wurde Baranow das Recht entzogen, Briefe zu senden und zu empfangen. Später beschlagnahmte das Gericht Lees Auto. Im Januar 2021 ging der Fall vor Gericht. Ein Jahr später starb Yen Sen Lee an Covid, ohne jemals Zeit gehabt zu haben, seinen guten Namen wiederherzustellen. Im April 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft 6 Jahre Gefängnis für Jegor Baranow. Im Juni 2022 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 5 Jahren Haft auf Bewährung, die Berufung reduzierte diese Frist auf 4,5 Jahre.

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    26. Mai 2020

    Die Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Gebiet Chabarowsk leitet das Strafverfahren Nr. 12007080001000035 gegen Yen Sen Li und Jegor Baranow gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und Nr. 12007080001000037 gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.

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    27. Mai 2020 Suchen

    Die Strafsachen Nr. 12007080001000035 und Nr. 12007080001000037 werden in einem Verfahren zusammengefasst. Der neue Fall erhält die Nummer 12007080001000035.

    Am frühen Morgen drangen bewaffnete FSB-Beamte aggressiv in das Haus des 68-jährigen Yen Sen Lee ein. Ein bewaffneter, maskierter Agent schlägt Yen Sen in die Seite, ringt ihm die Hände und legt ihm Handschellen an. Durch die unmenschliche Behandlung eines alten Mannes verliert seine Frau das Bewusstsein. Die Handschellen von Yen Sen werden erst nach der Durchsuchung abgenommen. Dann wird er zum Verhör zum FSB in die Region Chabarowsk gebracht, wo sie einen Deal mit den Ermittlungen anbieten, der eine Selbstbezichtigung beinhaltet. Erst um 21:00 Uhr, nach 13 Stunden Haft, wurde er nach Hause entlassen. Eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, wird für den Gläubigen gewählt.

    Auch in der Wohnung des 19-jährigen Jegor Baranow, Schüler einer forstwirtschaftlichen Fachschule, wird durchsucht. Er wurde 48 Stunden lang festgehalten.

    Der Ermittler S. V. Nemtsev verhört Yen Sen Lee als Angeklagten in Anwesenheit des Anwalts V. V. Zhigalov und verfolgt ihn gleichzeitig nach zwei Artikeln - "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" und "Beteiligung einer Person an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (282.2 (1) bzw. 282.2 (1.1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

    Laut dem Urteil des Ermittlers zitierte Yen Sen Lee Quellen, die Informationen enthielten, die "religiöse Zwietracht schüren" und gleichzeitig "zur religiösen Einheit aufriefen".

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    29. Mai 2020 Suchen

    Der Richter des Stadtgerichts Chabarowsk, Alexei Shatilov, entscheidet über die Wahl einer vorbeugenden Maßnahme für Jegor Baranow in Form einer Inhaftierung für einen Zeitraum von 2 Monaten, bis zum 26. Juli 2020. Der Grund für die harte Entscheidung in Bezug auf den einzigen Sohn einer alleinerziehenden Mutter ist laut der Formulierung des Richters, dass der 19-jährige Jegor "stabile religiöse Ansichten etabliert hat, einer der Führer dieser religiösen Organisation ist".

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    10. Juni 2020

    Das Bezirksgericht Chabarowsk beginnt mit der Anhörung über die Berufung im Fall Jegor Baranow. Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Vernehmung von Zeugen. Das Gericht gibt diesem Antrag statt und verschiebt die Verhandlung um einen Tag.

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    11. Juni 2020 Berufungsgericht

    Bezirksgericht Chabarowsk (Pacificskaja-Straße 155). Der Beschluss, Jegor Baranow in Haft zu nehmen, bleibt in Kraft.

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    24. Juni 2020

    Es wird bekannt, dass der FSB-Ermittler für das Gebiet Chabarowsk, Nemtsev S.W., ein unrechtmäßiges Verbot des Empfangs und Versendens von Briefen für Jegor Baranow erwirkt hat, der sich in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Chabarowsk befindet. Nach dem Gesetz "Über die Inhaftierung von Verdächtigen und Angeklagten" dürfen diese "mit Angehörigen und anderen Personen korrespondieren, ohne die Anzahl der empfangenen und gesendeten Telegramme und Briefe zu begrenzen". Die Verteidigung ist der Ansicht, dass dies eine Möglichkeit ist, die verhaftete Person zu beeinflussen, um sie zu zwingen, die für die Ermittlungen notwendige Aussage zu machen, und wird gegen die entsprechende Entscheidung Berufung einlegen.

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    7. Juli 2020

    Um 8:00 Uhr morgens kommen FSB-Beamte mit Zeugen in die Wohnung eines Rentnerehepaares, das in der Stadt Wjasemski lebt, und präsentieren eine Entscheidung, eine Besichtigung der Räumlichkeiten durchzuführen. Trotz der Coronavirus-Epidemie tragen diejenigen, die kommen, keine Masken und gefährden damit ältere Menschen. Durch den Stress hat das Familienoberhaupt einen Bluthochdruck auf einem kritischen Niveau. Verängstigte Menschen werden gefragt, ob sie Yen Sen Lee und Yegor Baranov kennen, die ebenfalls zuvor durchsucht worden waren.

    Um 12.00 Uhr untersuchen Sicherheitskräfte die Wohnung eines 64-jährigen Anwohners. Tatsächlich werden jedoch Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen durchgeführt, bei denen Telefone, elektronische Geräte und verschiedene Bibelübersetzungen beschlagnahmt werden.

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    8. Juli 2020

    Vertreter der Jugendabteilung kommen zu der Zeugin im Fall Baranov und Lee und fragen, wie gut sie sich um ihre Kinder kümmert. Zuvor hatte ihr ein FSB-Offizier mit einer solchen Entwicklung der Ereignisse gedroht. Sie sorgt sich um ihre Gesundheit und die Sicherheit der Kinder, die sie alleine großzieht. Einen Tag zuvor war ein weiterer Zeuge im selben Fall durchsucht worden.

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    17. Juli 2020

    Die Richterin des Bezirksgerichts Kirowski in Chabarowsk, Julia Judakowa, verlängert die Haft von Jegor Baranow bis einschließlich 25. September. Die Verteidigung legt gegen dieses Gerichtsurteil Berufung ein.

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    26. August 2020

    Das Zentrale Bezirksgericht von Chabarowsk gibt dem Antrag des Ermittlers der Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Chabarowsk Nemzev S.W. statt und beschlagnahmt den Nissan aus dem Jahr 1998, der Yen Sen Li gehört. Der Gläubige plant, gegen das rechtswidrige Urteil des Richters Berufung einzulegen.

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    21. September 2020

    Der Richter des Bezirksgerichts Kirowski in Chabarowsk, Sergej Nakonetschny, verlängert die Haft von Jegor Baranow in der Untersuchungshaftanstalt bis zum 25. November 2020. Während der Anhörung erfüllt er die Anträge der Verteidigung und fügt dem Fall die Stellungnahmen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sowie die Briefe und positiven Eigenschaften des Angeklagten bei.

    Der Ermittler S. W. Nemzew berichtet, dass Baranow bis Mitte September 1269 Briefe erhalten habe. Sie werden dem Gläubigen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem auferlegten Korrespondenzverbot ausgehändigt, sondern dem Untersucher zur Untersuchung zugesandt.

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    24. September 2020

    Das Bezirksgericht Chabarowsk gibt der von ihm eingereichten Berufung von Yen Sen Lee auf Beschlagnahme eines Privatfahrzeugs teilweise statt. Das Berufungsgericht stellt klar, dass es dem Angeklagten bis zum 26. September 2020 untersagt ist, über das Auto zu verfügen (Verkauf etc.).

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    15. Oktober 2020

    Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Chabarowsk, Chizhova N.A., prüft einen wiederholten Antrag des Ermittlers, das Auto von Yen Sen Lee im Zusammenhang mit dem Ablauf der vorherigen Beschränkung zu beschlagnahmen.

    Entgegen den Anweisungen des höheren Gerichts beschlagnahmt der Richter, ohne die Dauer des neuen Verbots zu nennen, erneut das Auto und verbietet ihm, über das Fahrzeug zu verfügen.

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    19. Oktober 2020

    Der Ermittler S. V. Nemtsev erstellt auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses vom 15.10.2020 ein Protokoll für die Beschlagnahme von Eigentum. Das Fahrzeug befindet sich weiterhin in Gewahrsam bei dem Angeklagten Yen Sen Lee.

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    20. November 2020

    Trotz der Petition des FSB-Ermittlers Nemzew, die Haft von Jegor Baranow zu verlängern, ändert das Kirowski-Bezirksgericht von Chabarowsk das Maß der Fixierung für den Gläubigen. Anstatt in Untersuchungshaft genommen zu werden, wurde ihm befohlen, bestimmte Handlungen zu verbieten. Jegor Baranow verbrachte 177 Tage in Untersuchungshaft. Während dieser ganzen Zeit hatte er nicht die Möglichkeit, Unterstützungsschreiben zu erhalten. Noch bevor die Absicht des Ermittlers Nemzew bekannt wurde, die gesamte eingehende Korrespondenz zu beschlagnahmen, wurden in den ersten 10 Tagen 400 Briefe an Jegor Baranow in der Untersuchungshaftanstalt adressiert. Nach 4 Monaten wurde bekannt, dass die Anzahl der Briefe bereits 1200 erreicht hatte. Kurz vor seiner Entlassung erhielt Jegor Baranow eine Kiste mit 400 Briefen, die er zu Hause lesen konnte. Die restlichen Briefe werden noch von den Ermittlern untersucht, in der Hoffnung, Gründe zu finden, um sie der Anklage beizufügen.

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    2. Februar 2021

    Der Fall geht zur Prüfung durch Richterin Ksenia Matviyevskaya vor Gericht, Staatsanwältin Natalia Ozhogina nimmt an dem Prozess teil. Die Anhörung wurde wegen der Abwesenheit des Anwalts Yen Sen Lee verschoben.

    Nach den Akten des Strafverfahrens bekennt sich Baranow zu einem "manipulativen Glaubensbekenntnis", das darin bestehe, "den Staat in Zukunft durch das Königreich Jehovas zu ersetzen". "In der Erkenntnis seiner kriminellen Absichten", heißt es in der Anklageschrift weiter, "hat Baranov E. A. ... durch den Ritus der Taufe wurde er Mitglied der Gemeinde in der Stadt Wjasemskij. In den Gottesdienstversammlungen initiierte er "... Gebete lesen und Lieder singen" und "die religiöse Ausgabe der Heiligen Schrift lesen, zitieren und benutzen".

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    15. Februar 2021

    Ein gerichtliches Verhör der Nachbarn des Gläubigen, in dessen Wohnung die Gottesdienste stattfanden, ist im Gange. Eine der Nachbarinnen gibt an, dass sie die schriftliche Aussage des Ermittlers nicht vollständig bestätigen kann.

    Das Gericht vernimmt einen Zeugen, der einmal einen Gottesdienst besucht hat. Obwohl sie mit den Überzeugungen der Zeugen Jehovas nicht einverstanden ist, charakterisiert die Zeugin sie positiv. Sie erklärt dem Gericht auch, dass die religiösen Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas eine biblische Grundlage haben.

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    16. Februar 2021

    Die Vernehmungen von Zeugen dauern an. Einer von ihnen erklärt, dass er eine negative Einstellung zu jeder Religion hat. Er hat jedoch ein positives Bild von Jehovas Zeugen, weil sie ihm geholfen haben, Schimpfwörter und das Rauchen loszuwerden.

    Ein anderer Zeuge der Anklage äußert sich äußerst ablehnend gegenüber der Lehre der Zeugen Jehovas und bestätigt, daß er daran interessiert sei, ihre Aktivitäten zu unterbinden. Er arbeite eng mit dem FSB zusammen.

    Bei der Befragung weiterer Zeugen stellt sich heraus, dass ihre schriftliche Aussage entweder ganz oder teilweise unwahr ist, sie wurde vom Ermittler zusammengestellt. Gleichzeitig verweisen sie auf starken psychischen Druck und Drohungen von Ordnungshütern.

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    1. März 2021

    Die Kronzeugin der Anklage, Ekaterina Leichunas, wird vernommen. Sie weist die im Ermittlungsverfahren unterschriebene Zeugenaussage vollständig zurück. Ihr zufolge gab sie sie unter Druck: Der Ermittler Kusnezow und der FSB-Offizier Alexej Swetatschew drohten ihr mit dem Entzug der elterlichen Rechte.

    Catherine weist darauf hin, dass weder sie noch die Angeklagten etwas mit den Aktivitäten der verbotenen Organisation zu tun hatten, sondern sich lediglich gemeinsam zur Religion der Zeugen Jehovas bekannten.

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    15. März 2021

    Auf Initiative des Staatsanwalts verhört das Gericht den FSB-Ermittler Stanislaw Kusnezow, der die Ermittlungen durchführte. Er kann sich nicht erklären, warum die Aussage der Zeugin Ekaterina Leičunas, die er zu verschiedenen Zeitpunkten zusammengetragen hat, absolut identisch ist, aber gleichzeitig den Videoaufnahmen widerspricht. Er behauptet auch, dass er das Verhör allein durchgeführt habe.

    Ein Kollege des Ermittlers, der FSB-Offizier Andrej Kusow, wird in den Gerichtssaal eingeladen. Er widerlegt die Aussage des Ermittlers Kusnezow und behauptet, dass in Wirklichkeit zwei Personen bei der Vernehmung von Leichunas anwesend waren: Kusnezow und der Leiter der FSB-Abteilung, Alexej Swetatschew. Kusov erklärt auch, dass die Ermittlungen gegen Leichunas nur deshalb geführt wurden, weil sie sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt.

    Die Zeugin Leičunas fügt hinzu, dass der Ermittler Kusnezow während des Verhörs seine Stimme erhob und ihr einen Zettel mit vorgefertigten Antworten vorhielt, den sie vor laufender Kamera vorlesen musste.

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    6. April 2021

    Das Gericht befragt einen weiteren Zeugen der Anklage. Er äußert sich negativ über diejenigen, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Jehovas Zeugen nur solche Aktivitäten fortsetzen, die nichts mit juristischen Personen zu tun haben. Er weist auch darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas nicht verboten hat.

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    26. April 2021

    Im Anschluss an die vorangegangene Anhörung verliest das Gericht die schriftliche Aussage des Zeugen der Anklage. Er erklärt, dass der Ermittler den Wortlaut seiner Worte während des Verhörs geändert habe. Aus der Zeugenaussage geht also nicht hervor, ob es sich um juristische Personen oder um eine religiöse Organisation im Sinne einer Sekte handelt.

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    11. Mai 2021

    Das Gericht befragt zwei weitere Zeugen der Anklage. Einer von ihnen genießt das Recht, nicht gegen sich selbst auszusagen, und verweigert auch früher die Aussage. Ein anderer gibt an, dass er das Vernehmungsprotokoll wegen Verzerrung von Tatsachen nicht unterschrieben habe, und einige der Unterschriften in dem Dokument und der Satz "nach meinen Worten ist es richtig geschrieben" gehörten ihm nicht.

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    21. Juni 2021

    Eine Untersuchung der Audioaufnahmen, die dem Fall beigefügt sind, ist im Gange.

    In Anwesenheit des Zeugen Ilja Degtjarenko wird die Videoaufzeichnung seiner Vernehmung während der Voruntersuchung untersucht. Er weist die Aussage zurück und verweist auf die Drohungen und den starken psychologischen Druck, den der FSB-Offizier und der Ermittler auf ihn ausgeübt haben.

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    13. September 2021

    Das Gericht untersucht eine Reihe von Bibelstellen darüber, wie man Beziehungen zu anderen aufbaut, die Familie stärkt und Respekt vor der Obrigkeit zeigt.

    Ein selbstgebasteltes Brettspiel zu einem biblischen Thema, das bei der Durchsuchung sichergestellt wurde, wird untersucht. Die Verteidigung beantragt, dass bei der nächsten Gerichtsverhandlung alle zusammen dieses Spiel spielen, um festzustellen, ob es Hass und Feindschaft schürt.

    Diesem Antrag kommt das Gericht nicht nach.

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    11. Oktober 2021

    Das Verhör der Religionswissenschaftlerin Olga Averina ist im Gange. Die Spezialistin berichtet, dass sie nicht an der Inspektion der Objekte und Dokumente des Falles teilgenommen hat, sondern lediglich ihre Unterschriften in die Protokolle gesetzt hat.

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    25. Oktober 2021

    Das Gericht verhört die Psychologin E. Bessonova und die Linguistin E. Kradozhen-Mazurov, die die Untersuchung durchgeführt haben.

    Aus ihrer Rede geht hervor, dass jemand nachträglich das Gutachten geändert hat, das bereits zu den Fallakten gehört. Der Richter fügte dem Fall nur einen Auszug aus der ursprünglichen Fassung der Schlussfolgerung bei, die die Sachverständigen dem Gericht mitbrachten, schloss aber den falschen Text nicht aus dem Fall aus.

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    15. November 2021

    Der geheime Zeuge "Petrov I.S." wird verhört. Yen Sen Lee erklärt selbstbewusst, dass es sich bei diesem geheimen Zeugen um Alexej Bessonow handelt, der ihm vertraut ist. In seiner Aussage äußert der Zeuge die unwahre Annahme, dass alle, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, Teil einer juristischen Person (des Verwaltungszentrums und der LRO) sind. Gleichzeitig erkennt er den Unterschied zwischen einem Gottesdienst und einer Versammlung von Vertretern einer juristischen Person. Gleichzeitig äußert der Zeuge die Illusion, der Oberste Gerichtshof habe Jehovas Zeugen verboten, die Bibel zu lesen, zu beten, religiöse Lieder zu singen und über Gott und seine Gebote zu sprechen. Die russischen Behörden und das Plenum des Obersten Gerichtshofs erklärten zwar, dass es Jehovas Zeugen nicht verboten sei, ihre Religion persönlich oder gemeinsam auszuüben.

    Während des Verhörs macht "Petrow" immer wieder lange Pausen, um über die Antworten nachzudenken. In dem Raum, in dem er sich befindet, hört man eine fremde Stimme. Die Frage der Verteidigung, ob der Zeuge allein im Raum ist, beantwortet das Gericht nicht.

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    3. Januar 2022

    Es wird bekannt, dass Sen Lee gegen 11:00 Uhr im Krankenhaus an COVID-19 starb und keine Zeit hatte, seinen guten Namen wiederherzustellen. Im März wäre er 70 Jahre alt geworden.

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    31. Januar 2022

    Das Strafverfahren gegen Yen Sen Lee im Zusammenhang mit dem Tod des Gläubigen wird eingestellt.

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    7. Februar 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In drei Sitzungen prüft das Gericht die Tonaufnahmen, die dem Fall beigefügt sind. Die Zeugenaussage des verstorbenen Yen Sen Lee wird bekannt gegeben.

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    21. März 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung fordert den Richter auf, unzulässige Beweise auszuschließen und fordert den Richter heraus. Das Gericht lehnt beide Anträge ab.

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    13. April 2022 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert für Jegor Baranow 6 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und eineinhalb Jahre Freiheitsbeschränkung.

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    6. Juni 2022 Satz erster Instanz

    Richterin Ksenia Matwijewskaja verurteilt Jegor Baranow zu 5 Jahren Haft auf Bewährung.

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    26. Dezember 2022

    Der Fall wird zur erneuten Prüfung an das Bezirksgericht Wjasemski der Region Chabarowsk weitergeleitet. Richterin Tatjana Tschistowa.

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    19. Januar 2023 Berufungsgericht

    Bezirksgericht Chabarowsk (Chabarowsk, Pacificskaja-Straße, 155). Uhrzeit: 11:40 Uhr.

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    1. März 2023