Der Fall Stepanow und Baranow in Wologda

Fallbeispiel

Im Dezember 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen zwei Zeugen Jehovas aus Wologda. Am selben Tag wurden die Wohnungen mehrerer Gläubiger durchsucht, Jurij Baranow und Nikolai Stepanow wurden festgenommen. Yuriy verbrachte einen Tag in der provisorischen Haftanstalt und fast 3 Monate unter Hausarrest, und nach 4 Tagen in der vorübergehenden Haftanstalt wurde Nikolay in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er etwa 8 Monate verbrachte, und dann für 43 Tage unter Hausarrest gestellt. Den Gläubigen wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Den Ermittlungen zufolge äußerten sich ihre kriminellen Handlungen “in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste”. Im Januar 2022 ging der Fall vor Gericht. Im September wurde Baranow zu 4 Jahren Haft auf Bewährung und Stepanow zu 4 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. In der Berufung wurde die Strafe für Stepanow umgewandelt und durch eine Bewährungsstrafe ersetzt. Baranows Strafmaß blieb unverändert.

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    19. Dezember 2019

    Juri Baranow wird festgenommen und als Verdächtiger verhört. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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    20. Dezember 2019

    Das Stadtgericht Wologda hat für Jurij Baranow eine Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest bis zum 18. Februar 2020 beschlossen.

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    21. Dezember 2019

    Das Gericht schickt den 45-jährigen Nikolai Stepanow in Untersuchungshaft.

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    24. Dezember 2019 Suchen
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    25. Dezember 2019

    Yuriy wird beschuldigt, ein Verbrechen nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 begangen zu haben.

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    17. Februar 2020

    Das Stadtgericht Wologda verlängert die Fixierungsmaßnahme von Jurij Baranow in Form von Hausarrest bis zum 18. März 2020.

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    12. März 2020

    Die Dauer des Ermittlungsverfahrens in der Strafsache wird bis zum 19. Mai 2020 verlängert.

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    16. März 2020

    Im Stadtgericht Wologda findet eine öffentliche Gerichtsverhandlung statt.

    Das Gericht prüft den Antrag des leitenden Ermittlers A. A. Nesterow, die Haft des Gläubigen unter Hausarrest zu verlängern. Er verweist auf "die Schwere des Verbrechens, die Fähigkeit des Angeklagten zu fliehen, Druck auf Zeugen auszuüben und die Wahrheitsfindung in einem Strafverfahren zu behindern".

    Baranow und sein Anwalt beantragen eine Milderung der Fixierung.

    Richter Alexej Koltakow berücksichtigt die Behandlungsbedürftigkeit des Gläubigen und seine positiven Eigenschaften.

    Das Gericht lehnt es ab, dem Antrag des Ermittlers stattzugeben und entscheidet sich für eine vorbeugende Maßnahme für Yuriy in Form eines Verbots bestimmter Handlungen bis zum 18. Mai 2020. Juri muss rechtzeitig vor Gericht erscheinen, es ist ihm verboten, mit Personen zu kommunizieren, die in ein Strafverfahren verwickelt sind. Sie können die Kommunikation und das Internet nur in Notsituationen nutzen. Um die Vorschriften einzuhalten, können audiovisuelle und elektronische Kontrollmittel verwendet werden.

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    14. Mai 2020

    Der Richter des Stadtgerichts Wologda, Pawel Worobjow, weigert sich, die Dauer des Verbots bestimmter Handlungen gegen Juri Baranow zu verlängern, da die ihm gesetzlich auferlegten Verbote so lange gültig sind, bis sie vom Gericht aufgehoben werden. Das bedeutet, dass die Beschränkungsmaßnahme für Baranov nicht aufgehoben wurde - alle Beschränkungen bleiben in Kraft, bis das Gericht sie auf Antrag des Ermittlers, Baranov oder von Amts wegen aufhebt.

    So verbessert die jüngste Gerichtsentscheidung nicht die Situation von Yuriy Baranov, dessen Erkrankungen sich durch die Strafverfolgung verschlimmert haben. Im April wurde Baranow ins Krankenhaus eingeliefert, aber auch nach der Behandlung ist sein Gesundheitszustand immer noch geschwächt.

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    15. Mai 2020

    Das Gericht lässt Nikolai Stepanow in Haft.

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    18. Mai 2020

    Das vom Stadtgericht Wologda gegen Juri Baranow verhängte Verbot bestimmter Handlungen läuft aus.

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    19. Mai 2020

    Der leitende Ermittler der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle, A. A. Nesterow, wählt eine mildere Zurückhaltung in Bezug auf Juri Baranow in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen und sich angemessen zu verhalten.

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    3. Juni 2020

    Das Bezirksgericht Wologda bestätigt die Verlängerung der Haft von Stepanow bis zum 18. Juli.

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    16. Juli 2020

    Richter Petrov vom Stadtgericht Wologda verlängert seine Haft bis zum 18.09.2020.

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    13. August 2020

    Das Bezirksgericht Wologda mildert die vorbeugende Maßnahme von Nikolai Stepanow auf. Nach 238 Tagen in Untersuchungshaft wird er unter Hausarrest gestellt.

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    25. September 2020

    Das Bezirksgericht Wologda prüft die Berufung von Nikolai Stepanow gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Wologda vom 15.09.2020, auf deren Grundlage die Hausarresthaft des Gläubigen bis zum 18. November 2020 verlängert wurde.

    Das Berufungsgericht entlässt Nikolai aus dem Hausarrest und ändert seine Maßregel der Fesselung in eine mildere - ein Verbot bestimmter Handlungen. Der Angeklagte ist nach wie vor nicht berechtigt, Kommunikationsmittel zu benutzen. Nikolai verbrachte 43 Tage unter Hausarrest.

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    8. Februar 2021

    Andrej Nesterow, ein Ermittler für besonders wichtige Fälle, klagt den 46-jährigen Nikolai Stepanow in einer neuen Ausgabe des Verbrechens nach Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten) an.

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    10. Januar 2022

    Der Fall gegen die Gläubigen wird dem Stadtgericht Wologda vorgelegt und später der Richterin Jelena Golowanowa übergeben.

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    7. April 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    8 Personen kommen zur Gerichtsverhandlung, um die Gläubigen zu unterstützen. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

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    1. September 2022 Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussbemerkung

    Der Staatsanwalt fordert eine Bestrafung: für Nikolai Stepanow - 7 Jahre Gefängnis, für Juri Baranow - 7 Jahre auf Bewährung. Die Angeklagten geben ihre Schlusserklärungen ab.

    Juri Baranow sagt: "Die Manifestation von Feindschaft, Gewalt und Hass ist mit meinen Ansichten unvereinbar. Ich respektiere Vertreter anderer Religionen und Nationalitäten. Ich verstehe nicht, warum ich beschuldigt werde, ein Verbrechen begangen zu haben. Offensichtlich ist der einzige Grund der Glaube."

    Nikolai Stepanow betont: "Trotz der Tatsache, dass wir [Jehovas Zeugen] in verschiedenen Ländern leben und unterschiedliche Sprachen sprechen, herrscht unter uns Einigkeit in der Anbetung Gottes. Wir tun unser Bestes, um sicherzustellen, dass es keine sozialen, ethnischen und rassischen Spaltungen unter uns gibt, wir lieben Gott und einander."

    Der Richter stimmt der Anwesenheit von Zuhörern bei der Urteilsverkündung zu, die am 5. September stattfinden wird.

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    5. September 2022
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    13. September 2022

    Es wird bekannt, dass Nikolai Stepanow, der wegen seines Glaubens verurteilt wurde, in die Untersuchungshaftanstalt-2 in der Stadt Wologda gebracht wurde. Dort erwartet er die Fortsetzung der Überstellung an den Ort der Verbüßung der Strafe.

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    9. November 2022 Berufungsgericht

    Die Anhörung über die Berufung von Nikolai Stepanow und Jurij Baranow ist im Gange. 30 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen.

    Nikolai Stepanow spricht sein letztes Wort und beteuert seine völlige Unschuld. Er sagt, dass er nur verurteilt wurde, weil er an Gott glaubte.

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    10. November 2022