Der Fall von Judin und anderen in Wladiwostok
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Denis Suschtschenko, leitender Ermittler der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation für das Primorski-Gebiet, leitet ein Strafverfahren nach den Teilen 1 und 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
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Der Richter des Bezirksgerichts Frunzensky der Stadt Wladiwostok, A. V. Rybakov, entscheidet ein Verbot bestimmter Handlungen für Sergey Isupov, Sergey Chikichev, Vyacheslav Yudin und Andrey Yavny als Einschränkungsmaßnahme.