Fall Dschanaew in Wladikawkas
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Ermittlungsbeamter A. E. Tegetaew von der Ermittlungseinheit des Innenministeriums der Republik Nordossetien-Alanien leitet ein Strafverfahren nach Teil 1 des Artikels 282.2 des russischen Strafgesetzbuchs gegen den 55-jährigen Chetag Dschanaev ein.
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Das Gericht verhängt gegen Chetag Schanaev eine vorbeugende Maßnahme in Form von Hausarrest. Dabei berücksichtigt das Gericht, dass Schanaev seine betagte Mutter pflegt, die seit dem Jahr 1942 als Behinderte der Gruppe II eingestuft ist.