Fall Basrowa in Wladikawkas

Fallbeispiel

Im April 2026 leitete die nordossetische Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Kristina Basrowa ein. Die Teilnahme an Gottesdiensten wurde von den Ermittlern der Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation gleichgestellt. Im Mai wurde die Frau erneut zur Vernehmung vorgeladen, anschließend verbrachte sie 2 Tage im Polizeigewahrsam und wurde danach unter Hausarrest gestellt.

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    FSB-Mitarbeiter bringen Kristina Basrowa zur Vernehmung in den Ermittlungsausschuss der Stadt Alagir und versuchen unterwegs, sie zu einem Selbstgeständnis zu bewegen. Für den Fall, dass sie ablehnt, drohen sie ihr, sie werde „dem Weg von Sabina folgen“. Die Vernehmung wird von der Ermittlerin des nordossetischen Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation, Alina Sosirova, durchgeführt.

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    Die Ermittlungsbehörde eröffnet ein Strafverfahren gegen die Gläubige wegen Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation.

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    Kristina wird vernommen und ins Polizeigewahrsam gebracht.

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    Das Bezirksgericht Alagir gibt dem Antrag des Ermittlungsbeamten statt. Kristina wird unter Hausarrest gestellt.

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    Der Fall von Kristina Basrowa wird dem Kreisgericht Alagir in der Republik Nordossetien-Alanien vorgelegt und Richter Marat Kabolow zugewiesen.

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