Fall Selenskyj und andere in Uljanowsk

Fallbeispiel

Im Jahr 2019 eröffnete der FSB in Uljanowsk ein Verfahren gegen die Mysins und ihre Glaubensbrüder Selenskyj, Tabakow, Ganin und Chatschikjan. Nach den Durchsuchungen wurden sie ins Gefängnis und später unter Hausarrest gestellt. Darüber hinaus wurden Ersparnisse und Autos im Wert von 1,5 Millionen Rubel von Gläubigen beschlagnahmt. Die Anklage nach Artikel 282.2 beschränkte sich auf die Teilnahme an “Aktivitäten, die religiöses Singen, Predigen, das Studium des Artikels und das Gebet umfassten”. Die Gläubigen waren ernsthaft besorgt über die Repressionen, Sergej Mysin, der 2 Monate hinter Gittern verbrachte, landete auf der Intensivstation. Der Staatsanwalt empfahl, alle sechs zu Haftstrafen zwischen 3 und 7 Jahren in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu überstellen und das beschlagnahmte Eigentum und Geld zu konfiszieren. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte sie zu Freiheitsstrafen von bis zu 3,5 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungsstrafe für Sergej Mysin um sechs Monate - auf bis zu 4 Jahre - und ließ die Strafen für die übrigen Gläubigen unverändert.

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    Das Ermittlungskomitee von Uljanowsk beginnt mit operativen Fahndungsmaßnahmen gegen mehrere friedliche Gläubige. Ihre Telefongespräche werden abgehört.

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    Die Ermittlungsabteilung des FSB der Russischen Föderation für das Gebiet Uljanowsk leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 (1) und 282.2 (2) ein. Sergej Mysin (geb. 1965), Natalia Mysina (geb. 1971), Andrej Tabakow (geb. 1973), Khoren Chatschikjan (geb. 1985), Michail Selenskyj (geb. 1960) und Alexander Ganin (geb. 1957) werden beschuldigt, "die Verbreitung der Ideen der Zeugen Jehovas zu fördern", Orte zu finden, an denen sie sich mit Glaubensbrüdern treffen können, und an solchen Treffen teilzunehmen.

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    Gegen 5 Uhr morgens durchsuchen Sicherheitskräfte die Wohnung von Michail Selenskyj in Syzran (Region Samara, ca. 150 km von Uljanowsk entfernt). Danach wird er in eine unbekannte Richtung abgeführt.

    Gegen 8 Uhr morgens erhalten die Eheleute Mysin einen Anruf: Natalia und Sergej werden gebeten, nach draußen zu gehen, da ihr Auto angeblich beschädigt ist. Sobald Sergej die Tür öffnet, stürmt eine Gruppe von Polizeibeamten in ihre Wohnung. Es wird eine Hausdurchsuchung bei den Mysins durchgeführt und elektronische Geräte beschlagnahmt. Dann werden Polizeibeamte und Zeugen losgeschickt, um die betagte Mutter von Natalia zu durchsuchen.

    In der Zwischenzeit werden auch die Wohnungen der Chatschikjaner und Tabakows durchsucht. Infolge der Operation wurden fünf Gläubige festgenommen: Michail Selenskyj, Sergej und Natalja Mysins, Choren Chatschikjan und Andrej Tabakow. Sie werden in die vorläufige Haftanstalt gebracht.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Gegen 14:00 Uhr beginnen die Gerichtsverhandlungen als Maßnahme der Zurückhaltung. Freunde und Verwandte der Angeklagten begrüßen sie mit Applaus. Trotz der vielen Krankheiten von Mysin Sergej lässt Swetlana Tschebukina, die Richterin des Leninski-Bezirksgerichts von Uljanowsk, ihn für 2 Monate in Haft - bis zum 23.04.2019.

    Die übrigen Angeklagten, Mysina Natalia, Tabakov Andrey, Khachikyan Khoren und Selensky Mikhail, werden mit Hausarrest belegt. Anwälte bereiten Berufungen vor.

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    Haftanstalt Hausarrest Suchen
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    In der Nacht, vor dem Hintergrund des Stresses, den der ohnehin schon schlechte Gesundheitszustand erfährt, wird Sergej Mysin krank und wird auf die Krankenstation gebracht. Am Morgen treffen Sergejs Sohn und ein Anwalt in der Untersuchungshaftanstalt ein, dem der Sanitäter versichert, dass der Zustand des Gefangenen "normal" sei.

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    Sergej Mysin wird von der Krankenstation zurück in seine Zelle verlegt. Nach Angaben des Arztes der Untersuchungshaftanstalt benötigt er noch eine spezielle Diät und weitere Behandlung.

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    Gerichtsverhandlungen werden abgehalten, um Sergej Mysin und Andrej Tabakow zurückzuhalten. Etwa 70 Menschen kommen, um die Angeklagten zu unterstützen, aber nur wenige von ihnen schaffen es, dem Prozess beizuwohnen. Sergejs Anwalt beantragt, den Angeklagten unter Hausarrest zu stellen, und die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verlängerung der Haftdauer in der Untersuchungshaftanstalt. Das Gericht gibt dem Antrag des Anwalts statt und beschließt, die Zwangsmaßnahmen für Sergej Mysin zu lockern und ihn ab dem 23. April 2019 unter Hausarrest zu stellen.

    Am selben Tag beschließt der Richter des Bezirksgerichts Schelesnodoroschny in Uljanowsk, Dmitri Gurjanow, eine vorbeugende Maßnahme für Andrej Tabakow in Form eines Verbots bestimmter Handlungen für 2 Monate, d. h. bis einschließlich 23. Juni 2019.

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    Bei der Gerichtsverhandlung entscheidet sich das Gericht für eine Maßnahme der Zurückhaltung für Natalia Mysina und Khoren Khachikyan in Form eines Verbots bestimmter Handlungen. Natalia darf das Haus von 20:00 bis 7:00 Uhr des nächsten Tages nicht verlassen und auch keine Kommunikationsmittel benutzen. Khoren ist es auch verboten, E-Mail, Telefon und Internet zu benutzen und das Haus von 19:00 bis 7:00 Uhr am nächsten Tag zu verlassen.

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    In der Nacht vom 21. auf den 22. April wurde Sergej Mysin unter Hausarrest aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen. Er wird bei Verwandten leben und nicht bei seiner Frau.

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    Das Gericht lockert die Zurückhaltung für Michail Selenskyj. An die Stelle des Hausarrests trat ein Verbot bestimmter Handlungen. Er kann das Telefon, das Internet, die Post nicht benutzen und nachts das Haus verlassen - von 20:00 bis 8:00 Uhr am nächsten Tag.

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    Die Berufungsverhandlungen über die Maßnahme der Zurückhaltung für Andrej Tabakow und Michail Selenskyj sind im Gange. Das Gericht stellt Tabakow unter Hausarrest, und Selenskyj reduziert das Verbot bestimmter Aktionen um zwei Tage.

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    Am Morgen durchsuchten FSB-Beamte das Haus eines anderen Gläubigen in Uljanowsk, des 62-jährigen Ganin Alexander. Danach wird Aleksandr verhaftet und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.

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    Die Richterin des Leninski-Bezirksgerichts der Stadt Uljanowsk, Julia Poladowa, wählt für Ganin eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen: Bis zum 23. Juni ist er verpflichtet, von 16:00 Uhr bis 9:00 Uhr des nächsten Tages zu Hause zu bleiben, er darf weder Telefon und Internet benutzen noch mit den Teilnehmern des Strafverfahrens kommunizieren.

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    Vorübergehende Hafteinrichtung Suchen Art. 282 Abs. 2 Verbot bestimmter Handlungen
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    Die Familie Ganin erhält eine schriftliche Ablehnung, die Rückgabe von elektronischen Geräten zu beantragen und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zur Verfügung zu stellen.

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    In einer zweiten Gerichtsverhandlung geht es um die Wahl einer Zwangsmaßnahme für Alexander Ganin. Es bleibt das Gleiche - das Verbot bestimmter Handlungen.

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    Das Gericht verlängert die Haftfrist für die Eheleute Mysin sowie Tabakow, Chatschikjan und Selenskyj um zwei Monate. Andrej Tabakow und Sergej Mysin stehen weiterhin unter Hausarrest. Michail Selenskyj, Natalia Mysina und Khoren Khachikyan sind von bestimmten Aktionen ausgeschlossen.

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    Der Ermittler lädt 8 Zeugen zur Befragung vor. Der Ermittler weigert sich, Kopien des Verhörs herauszugeben, mit der Begründung, dass dies "nicht erlaubt" sei.

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    Eine Anhörung zur Verlängerung der Haftfrist für Sergej Mysin, Alexander Ganin, Michail Selenskyj und Andrej Tabakow ist im Gange.

    Das Gericht lockert die Maßregel der Fixierung für Sergej Mysin vom Hausarrest auf ein Verbot bestimmter Handlungen. Jetzt kann er von 8:00 bis 20:00 Uhr das Haus verlassen.

    Das Verbot bestimmter Handlungen von Michail Selenskyj und Oleksandr Ganin wurde bis zum 21.10.2019 bzw. bis zum 23.10.2019 verlängert.

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    Allen Angeklagten wird die Pfändung von Eigentum angeordnet. Die Familie Mysin hatte Geld im Wert von etwa einer halben Million Rubel und ein Auto beschlagnahmt, Tabakow hatte 600.000 Rubel auf seinem Bankkonto und Ganin, Selenskyj und Chatschikjan ließen Autos beschlagnahmen.

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    Das Gericht belässt die Präventionsmaßnahmen für alle sechs Angeklagten gleich und verlängert sie um weitere zwei Monate. Die Gläubigen bereiten Aufrufe vor.

    Sergej Mysin wird im Zusammenhang mit einer anderen Verschlimmerung der Krankheit ins Krankenhaus eingeliefert. In Anbetracht dessen ist er bei der Verhandlung nicht anwesend, seine Interessen werden von einem Anwalt vertreten.

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    Der Gesundheitszustand von Sergej Mysin verschlechtert sich weiter. Er landet auf der Intensivstation.

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    Eine Berufungsverhandlung gegen alle sechs Gläubigen ist im Gange. 70 Menschen kommen, um sie zu unterstützen. Das Gericht lockert das Maß der Zurückhaltung, jetzt ist das Recht der Gläubigen, das Haus von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verlassen, nicht mehr eingeschränkt.

    Um Druck auf Mysin auszuüben, besuchen FSB-Beamte das Krankenhaus, in dem er sich befindet, und bestehen darauf, die Behandlung abzubrechen. Trotz seines schlechten Zustandes schicken die Ärzte Sergej nach Hause.

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    Als Ergebnis der Gerichtsverhandlung über die Verlängerung der Fixierungsmaßnahme für alle sechs Gläubigen beschließt der Richter des Leninski-Bezirksgerichts von Uljanowsk: die Dauer der Fixierungsmaßnahme für Mysin Sergej und Selenskyj Michail in Form eines Verbots bestimmter Handlungen bis zum 21.02.2020 und für Choren Chatschikjan zu verlängern, Mysina Natalia, Andrey Tabakov und Alexander Ganin bis zum 23.02.2020.

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    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts Uljanowsk verlängert die Dauer der Präventivmaßnahme für Sergej Mysin und Michail Selenskyj in Form eines Verbots bestimmter Handlungen bis zum 21.04.2020 und für Choren Chatschikjan, Natalia Mysina, Andrej Tabakow und Alexander Ganin bis zum 23.04.2020.

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    Die Staatsanwaltschaft des Gebiets Uljanowsk genehmigt die Anklageschrift und überweist die Strafsache an das Bezirksgericht Saswijaschski in Uljanowsk.

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    Die Richterin des Bezirksgerichts Saswijaschskij, Inga Leontijewa, verlängert die Haftmaßnahme für den Angeklagten um sechs Monate - bis zum 6. Oktober 2020. Auch die Beschlagnahmung des Eigentums der Gläubigen bleibt bestehen.

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    Zuhörer, einschließlich naher Verwandter, dürfen aufgrund der Epidemie der Coronavirus-Infektion nicht an der Sitzung des Bezirksgerichts Saswijaschski der Stadt Uljanowsk teilnehmen.

    Richterin Galina Soschkina lehnt den Antrag der Angeklagten auf Zulassung eines Anwalts ab, da dieser Anwalt nur einen von ihnen verteidigen kann - Sergej Mysin. Nach Ansicht der Gläubigen verletzt dies ihr Recht auf Verteidigung, zu dem auch die Möglichkeit gehört, Anwälte ihrer Wahl mit der notwendigen Erfahrung und dem nötigen Wissen einzubeziehen.

    Eine Pause ist bis zum 25. Juni 2020 angekündigt.

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    Während der Gerichtsverhandlung verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift. Die Angeklagten erklären ihre Haltung gegenüber der Anklage: Sie bekennen sich nicht schuldig.

    Das Verhör von zwei Kriminalbeamten, die an Durchsuchungen von Gläubigen sowie an deren Überwachung beteiligt waren, beginnt. Einer von ihnen macht eine vage Aussage, und der Richter ist gezwungen zu fragen, was genau er in den Handlungen der Angeklagten für eine Manifestation von Extremismus hält.

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    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Der FSB-Mitarbeiter Sergej Antonow erklärt den Kern der Vorwürfe gegen die Gläubigen: Sie führten die Menschen in die Heilige Schrift ein, hielten auf der Grundlage dieser Heilige Schrift gemeinsame oder persönliche Gottesdienste ab und nahmen an religiöser Schulung teil. Ein weiteres Zeichen für Extremismus ist laut Antonow der Wunsch der Gläubigen, "nicht anfällig für Aggressionen, friedlich, ehrlich und hochmoralisch" zu sein. Grundlage für die Einleitung des Strafverfahrens war "eine Veranstaltung, die religiöse Gesänge und Predigten, ein gemeinsames Studium des Artikels und ein Schlussgebet umfasste".

    Die folgenden Zeugen der Anklage, die FSB-Offiziere S. A. Svinenkov, K. S. Kretz und R. S. Kodyushev, sprechen über Hausdurchsuchungen von Gläubigen, an denen sie beteiligt waren. Auf die Frage des Richters nach Anzeichen von Extremismus in den beschlagnahmten Materialien antwortet Kodyushev, dass er dazu keine Einschätzung abgeben könne.

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    Vernehmungen der Zeugen der Anklage, der FSB-Offiziere M. S. Semjonow, E. J. Iljuchin, D. W. Salifanow, D. N. Petrow, A. R. Saljalow, S. W. Bykin.

    Das Material des Falles wird untersucht, einschließlich Mysins Rede bei einer religiösen Versammlung darüber, wie man "in gutem Ansehen bei Gott" steht.

    Auf die Frage nach der Verteidigung antwortete Semjonow, dass es nicht zu seinen Pflichten gehöre, sich Bürgern zu widersetzen, die sich zur Lehre der Zeugen Jehovas bekennen.

    Die FSB-Offiziere Salifanov und Petrov sehen keinen Unterschied zwischen dem Widerstand gegen eine verbotene Organisation und dem Widerstand gegen Bürger, die sich friedlich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen.

    Der FSB-Offizier Bykin, ein technischer Spezialist, erklärt, dass die Verwendung von Computerprogrammen, die auf den elektronischen Geräten der Gläubigen gefunden wurden, nicht illegal ist.

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    Die erste Anhörung nach der Aufhebung der Quarantänebeschränkungen - etwa 20 Personen sind im Saal anwesend.

    Zeugen der Anklage werden vernommen. Das Material des Falles wird untersucht: Abschriften von Heimbibelstudien, die in der Wohnung der Mysins belauscht wurden.

    Der Zeuge Ozhgikhin erklärt den Unterschied zwischen der LRO, die aus einer kleinen Anzahl von Menschen bestand, die helfen wollten, auch bei wirtschaftlichen Aktivitäten, und bestimmten Gruppen von Gläubigen, die in Uljanowsk existierten. Letzterer vollzog das Glaubensbekenntnis und die Glaubensverbreitung selbständig, ohne von dieser juristischen Person abhängig zu sein. Auf die Frage nach Extremismus antwortet Özhgikhin: "Jehovas Zeugen sind wohlwollend und kreativ. In den Zusammenkünften wurde immer gelehrt, wie man anderen helfen kann. Wir respektieren die Behörden und die Gerichte, wir halten uns an alle Anweisungen, wir zahlen alle Steuern." Auf die Frage des Richters, warum Jehovas Zeugen damals verboten wurden, antwortet Ozhgikhin mit einem Zitat aus der Bibel: "Alle, die in Christus Jesus gottesfürchtig leben wollen, werden verfolgt werden."

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    Vernehmungen der Zeugen der Anklage N. N. Mamkina, N. A. Belaya, E. G. Kobzeva.

    Danach beantragt die Verteidigung im Voraus, geheime Zeugen allgemein zu befragen, da sicher ist, dass es sich um operative Beamte handelt. Der Stil ihrer Zeugenaussagen stimmt voll und ganz mit der Darstellung und dem Stil überein, der in der Arbeit des FSB verwendet wird. Das Gericht weist den Antrag ab.

    Die schriftlichen Materialien des Falles werden verlesen - Transkripte des geheimen Abhörens von Gesprächen von Gläubigen.

    Dann wird die Zeugin Mamkina geladen, die sich zuletzt 2006 mit dem Angeklagten Tabakov getroffen hat. Sie bestätigt zwar, dass sie wenig Kontakt zu ihm hatte, erkennt aber dennoch seine Stimme in einer Aufnahme, die während ihrer Vernehmung während der Ermittlungen wiedergegeben wurde. Vor Gericht kann sich Mamkina nicht erklären, wie sie es 14 Jahre später schafft, festzustellen, dass dieser individuelle Klang mit seiner eigenen Tonhöhe, Stärke und Klangfarbe zu einem Menschen gehört, zu dem sie nie eine enge Beziehung hatte. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern, dass Tabakow Hass auf Vertreter anderer Religionen geäußert oder zu illegalen Handlungen aufgerufen hätte.

    Der Zeuge Belaja hat den Angeklagten Selenskyj zuletzt im Jahr 2002 gesehen. Sie sagte unverblümt, dass sie die Religion der Zeugen Jehovas nicht mag.

    Die Zeugin Kobzewa, die bei einer Durchsuchung von Selenskyjs Wohnung beobachtet wurde, kann viele Fragen nicht beantworten, weil sie sich nicht an alle Details erinnern kann. Sie ist verärgert, dass sie vor Gericht geladen wurde.

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    Vernehmungen von Zeugen Pozdnyakova E. M., Klimova N. N. Studium der schriftlichen Beweise durch die Anklage.

    Der Zeuge Pozdnyakov, der bei der Durchsuchung von Tabakovs Wohnung beobachtet wurde, verwechselt das Datum der Durchsuchung mit dem Namen des zweiten Zeugen und nennt auch nicht die Person, die durchsucht wurde. In Bezug auf die beschlagnahmte Literatur erinnert er sich nur an die Farbe des Umschlags einer Publikation, kann aber nichts über deren Inhalt und das Vorhandensein von Anzeichen von Extremismus darin sagen.

    Die Zeugin Klimowa, Leiterin der Abteilung für Gastroenterologie des Gebietskrankenhauses Uljanowsk, bezeugt die Behandlung Mysins in dieser Anstalt. Er lehnte die Behandlung nicht ab, nahm alle verschriebenen Medikamente. Klimova kann nichts über das Wesen der LRO-Treffen erklären, da sie die Patientin in dieser Zeit nicht einmal kannte; Ich habe nicht gesehen, dass er Aggression oder Hass gegenüber Vertretern anderer Glaubensrichtungen gezeigt hätte.

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    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen. Der Zeuge E. N. Gontscharenko, der Zeuge bei der Durchsuchung der Wohnung von Michail Selenskyj in der Stadt Syzran war, erkennt keinen der Angeklagten wieder.

    Der Staatsanwalt beginnt mit der Befragung des Zeugen Wolkow und fragt nach den Verbindungen seiner Familienangehörigen zu Jehovas Zeugen. Der Staatsanwalt beantragt die Offenlegung von Wolkows Aussage. Der Anwalt erhebt Einspruch - dies würde das Recht eines Bürgers verletzen, nicht gegen sich selbst, seinen Ehepartner und nahe Verwandte auszusagen. Richterin Galina Soshkina gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft jedoch statt. Wolkow hatte noch nie von Zusammenkünften von Mitgliedern einer juristischen Person, einer lokalen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas, in Uljanowsk gehört.

    Der Zeuge gibt zu, dass der Ermittler einige Formulierungen vorgeschlagen hat, um in das Verhörprotokoll zu schreiben, zum Beispiel: "[Wolkows] Frau ist Mitglied einer Sekte und geht nicht mit ihm in die Kirche." Wolkow selbst beurteilt seine Frau positiv: "Sie kocht, putzt, macht alles." In seiner Aussage weist der Zeuge auch darauf hin, dass niemand seine Frau gezwungen habe, die Gottesdienste der Zeugen Jehovas zu besuchen.

    Die nächsten Treffen sind für den 9. und 10. Juli 2020 geplant.

    Es ist geplant, die Befragung von Zeugen und die Prüfung der schriftlichen Beweise der Anklage fortzusetzen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 10 Personen kommen zur Anhörung im Bezirksgericht Saswijaschski, aber nur 4 Zuhörer dürfen in den Saal. Das Gericht vernimmt 3 Zeugen für die Anklage sowie A. D. Kechaeva und O. V. Embulaeva als Spezialisten.

    Die erste Zeugin der Anklage charakterisiert die Angeklagte auf der positiven Seite: Sie haben sie in einer schwierigen Phase ihres Lebens emotional unterstützt. Ihre seltenen Zusammenkünfte waren freundschaftlicher Natur, niemand zwang den Zeugen, die Bibel zu studieren, die ganze Initiative ging von ihr aus. Sie hält die Angeklagten für gute, freundliche Menschen, die nicht zu Aggressionen neigen. Der zweite Zeuge der Anklage weist auf die Fälschung seiner Aussage in den Vernehmungsprotokollen hin und widerlegt das zuvor Gesagte. Er betont, dass Druck auf ihn ausgeübt wurde und der Ermittler sagte: "Es wird Ihnen nicht wehtun, sagen Sie es."

    Die Spezialistin A. D. Kechaeva hat eine Ausbildung als Lehrerin für russische Sprache und Literatur und arbeitet derzeit als Reinigungskraft im FSB, da sie im Ruhestand ist. Sie verfügt nicht über ein Diplom, das zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet der gerichtsmedizinischen Untersuchungen berechtigt. Der Experte war damit beschäftigt, Texte zu vergleichen und nur "die Arbeit der Studenten zu überprüfen". Sie wurde nur hinzugezogen, um die Transkripte der Gespräche der Gläubigen mit Zitaten aus religiösen Büchern zu vergleichen.

    Die Spezialistin O. V. Embulaeva ist eine hauptamtliche Sachverständige des Saratower Sachverständigenbüros, aber zum Zeitpunkt der Untersuchung in diesem Strafverfahren besaß sie kein Dokument, das ihr das Recht zur Durchführung staatlicher gerichtsmedizinischer Untersuchungen einräumt. Dieser Sachverständige gibt eine rechtliche Bewertung der Handlungen der Gläubigen ab, obwohl die rechtliche Beurteilung nur in die Zuständigkeit des Gerichts fällt. Es wird deutlich, dass der Experte den Unterschied zwischen der lokalen religiösen Organisation (LRO) und einzelnen Gläubigen nicht sieht und glaubt, dass sie sich nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht mehr versammeln durften.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Aufgrund der epidemiologischen Lage dürfen Zuhörer nicht in den Gerichtssaal.

    Der Staatsanwalt beantragt die Vernehmung der als geheim eingestuften Zeugen "Petrow" und "Sergejew". Zuvor hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Freigabe von Zeugen sowie die Möglichkeit, sich mit den Daten über die Identität der als geheim eingestuften Zeugen vertraut zu machen, zurückgewiesen. (Das Zeugengeheimnis schränkt das Recht der Gläubigen auf Qualitätsschutz erheblich ein.) Das Gericht entscheidet an Ort und Stelle, Zeugen zu vernehmen, ohne ihre Aussagen zu verlesen.

    "Petrov" stützt seine Aussage auf Vermutungen und vage Erinnerungen. Seit 2018 hat er keinen Gottesdienst mehr besucht. Konkrete Fragen der Verteidigung beantwortet er mit den Sätzen "Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen", "Das weiß ich nicht".

    "Sergeev" behauptet, er habe bis 2018 Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht, könne sich aber nicht einmal daran erinnern, wie der Raum aussah und wo er dort saß. Sergejew versucht, Jehovas Zeugen in Uljanowsk als Mitglieder der "verbotenen Wachtturm-Gesellschaft" darzustellen. Sergejew kann jedoch keine klaren Antworten und Erklärungen zu den Fragen des Schutzes geben.

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    Vernehmung von Zeugen der Verteidigung. Der Zeuge U. I., orthodoxer Religion, charakterisiert die Angeklagten Mysins als ehrlich, wohlwollend und gastfreundlich.

    Der Zeuge K.G. erklärt, dass die liturgische Versammlung, die Mysin zugeschrieben wird, nichts mit den Aktivitäten der verbotenen LRO zu tun hatte, niemand hat jemanden dazu geladen, ihre Teilnahme war freiwillig. Entgegen der Behauptung der Anklage beginnen Gottesdienste nicht mit dem Satz "Unser Glaube ist wahr und dein Glaube ist falsch".

    Der Zeuge B.I., der ehemalige Vorgesetzte von Sergej Mysin, beschreibt ihn als ruhig und vernünftig. Ein wertvoller Spezialist. Wir haben nie über religiöse Themen gesprochen.

    Die Zeugin A.E. beschreibt Natalia Mysina als taktvoll und gastfreundlich. Obwohl sie über spirituelle Themen sprachen, hörte sie von Mysina nichts, was mit Extremismus oder Propaganda der Exklusivität zu tun hatte.

    Zeuge O.M. erklärt, dass die Gläubigen aus eigenem Antrieb miteinander über die Bibel sprechen, sie werden nicht dazu gezwungen. Mysin sei nicht "der wichtigste Zeuge Jehovas in Uljanowsk".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Fortsetzung der Zeugenvernehmung. Aufgrund der epidemiologischen Situation dürfen nur 4 Studierende in den Saal.

    Der Zeuge F.S. erklärt, dass die Zusammenkünfte der Gläubigen keine Zusammenkünfte der LRO sind, sondern dass ihre Teilnahme rein freiwillig ist. Älteste sagen anderen Christen nicht, was sie tun oder wie sie glauben sollen. Seit 2015 wird keine religiöse Literatur mehr verwendet.

    Die Zeugin Mysina M., Tochter des Angeklagten Mysin, beschreibt ihre Eltern als gütig und liebevoll. Mein Vater widmete viel Zeit seiner Familie, machte Geschenke und lehnte medizinische Versorgung nie ab.

    Die Zeugin M. Khachikyan, die Schwester des Angeklagten Khachikyan, beschreibt ihn als friedfertig, mitfühlend, die Interessen anderer über seine eigenen stellend.

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    Aufgrund der epidemiologischen Situation dürfen nur 4 Studierende in den Saal.

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. B.M. sagt, dass Jehovas Zeugen nicht dazu aufrufen, familiäre Beziehungen abzubrechen und medizinische Eingriffe abzulehnen. Der Staatsanwalt stellt weiterhin Fragen, die sich auf die Religion der Prozessbeteiligten beziehen, zum Beispiel: "Warum ist es unmöglich, von Gott allein zu lernen, es ist notwendig, sich zu versammeln?" Die Verteidigung wendet sich gegen solche Fragen, aber das Gericht beseitigt sie nicht.

    Die Zeugin Selenska V., Ehefrau des Angeklagten Michail Selenskyj, charakterisiert ihren Mann als großzügigen und gastfreundlichen Menschen, als guten Familienvater. Ich hatte nie den Wunsch, familiäre Beziehungen abzubrechen.

    Zeuge F. L. erklärt, dass die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas völlig freiwillig sind und religiöse Überlegenheit dort nicht gefördert wird.

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    Die Zeugen M. V., K. E., G. S. und T. M. bestätigen die Aussagen früherer Zeugen und charakterisieren die Angeklagten positiv.

    Der Staatsanwalt stellt erneut Fragen zu den religiösen Ansichten der Zeugen in dem Fall. Die Verteidigung bittet darum, Probleme im Zusammenhang mit der internen kanonischen Struktur zu beseitigen. Rechtsanwalt Tschernikow bekräftigt, dass niemand verpflichtet ist, seine Einstellung zur Religion zu melden, und dass er nicht gezwungen werden kann, an Gottesdiensten teilzunehmen oder nicht teilzunehmen. Er erinnert daran, dass das Gericht noch nicht damit begonnen hat, Fragen im Zusammenhang mit dem Fortbestand einer vom Gericht verbotenen religiösen Organisation zu klären. Das Gericht lässt die Einwände der Verteidigung nicht gelten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Sergej Mysin und Andrej Tabakow verlasen ihre Zeugenaussagen vor Gericht. Mysin lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts: Alle Zeugen der Verteidigung sagten, dass sie ihren Glauben nicht bekennen, weil er oder jemand anderes ihnen Anweisungen dazu gibt, sondern weil "sie diese Anweisung von den Seiten der Bibel selbst wahrnehmen". Tabakov sagt: "Es ist offensichtlich, dass die von mir erfundene Anschuldigung als Realität ausgegeben wird, wahrscheinlich in der Annahme, dass niemand das versteht und nicht verstehen wird." Er kommt zu dem Schluss, dass Jehovas Zeugen nicht wegen eines Verbrechens verfolgt werden, sondern wegen der Art und Weise, wie sie ihren Glauben an Gott zum Ausdruck bringen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten Khoren Khachikyan, Mikhail Zelenskyy, Oleksandr Ganin und Natalia Mysina verlasen ihre Aussagen vor Gericht. Selenskyj gibt in seiner Rede eine Einschätzung der Geschehnisse ab: "Der Vorwurf gegen mich ist vage und hat keine klaren Grenzen. Wenn ich wegen Beteiligung an der Fortsetzung der Aktivitäten der LRO vor Gericht gestellt werde, dann ist dies ein Umstand, und ich bin bereit, mich zu verteidigen und Beweise dafür vorzulegen, dass ich nicht an dieser Aktivität beteiligt bin. Aber wenn ich vor Gericht stehe, weil ich unter dem Deckmantel einer verbotenen LRO am religiösen Leben innerhalb einer religiösen Gruppe teilgenommen habe, dann ist alles, was ich Ihnen jetzt sage, wahrscheinlich bedeutungslos, und das Urteil wird wahrscheinlich schuldig sein."

    Der Richter gibt dem Antrag des Anwalts statt, den FSB-Offizier Walow zur Befragung vorzuladen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der FSB-Offizier A. S. Walov wurde verhört, der zugeben musste, dass das Video nicht das Treffen der LRO der Zeugen Jehovas in der Stadt Uljanowsk zeigte, obwohl er dies in dem Inspektionsbericht angegeben hatte, der während der Voruntersuchung erstellt wurde.

    Der Richter lehnt es ab, dem Antrag auf Ersetzung des Verteidigers durch Ernennung eines Verteidigers im Einvernehmen sowie dem Antrag auf Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen stattzugeben. Der Richter ist der Ansicht, dass diese Materialien bereits vom Gericht angekündigt wurden und weist die Einwände des Anwalts zurück.

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    Während der Debatte empfiehlt der Staatsanwalt dem Gericht, alle 6 Gläubigen hart zu bestrafen. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde sollte Sergej Mysin für 7 Jahre und seine Frau Natalia Mysina für 3 Jahre und 4 Monate in eine Kolonie des allgemeinen Regimes gehen. Michail Selenskyj soll für 4 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis, Andrej Tabakow für 4 Jahre, Alexander Ganin für 3 Jahre und 6 Monate und Khoren Chatschikjan für genau 3 Jahre. Darüber hinaus verlangt der Staatsanwalt, ihnen eine Reihe zusätzlicher Einschränkungen aufzuerlegen, z. B. möchte der Staatsanwalt ihnen nach ihrer Entlassung aus der Kolonie verbieten, ihren Wohnort für einige Zeit zu wechseln, das Haus nach 22:00 Uhr zu verlassen, in öffentlichen Organisationen zu arbeiten usw.

    Darüber hinaus beantragt der Staatsanwalt, das Eigentum und das Geld der beschlagnahmten Gläubigen zu konfiszieren. Es handelt sich um Autos und Bargeldersparnisse, die sich auf insgesamt 1,57 Millionen Rubel belaufen.

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    Schlussbemerkung

    Sechs Gläubige wenden sich mit dem letzten Wort des Angeklagten an das Gericht.

    Sergej Mysin: "Weder ich, noch meine Familie, noch meine Freunde sind Extremisten und waren es auch nie. Ich habe nichts, wofür ich mich schämen müsste, und ich bin weder schuldig noch vor dem Gesetz meines Landes, noch vor meinem Gewissen, noch vor dem Schöpfer, Jehova Gott."

    Andrej Tabakow: "Ich verstehe nicht, wie man Extremisten als Menschen bezeichnen kann, die jede Gewalt ablehnen, selbst wenn es ihr eigenes Leben kostet."

    Khoren Khachikyan: "Je stärker die Verfolgung eines aufrichtig gläubigen Christen ist, desto stärker wird sein Glaube" (vollständiger Text).

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Die Richterin des Bezirksgerichts Saswijaschski in Uljanowsk, Galina Soschkina, befand alle sechs Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig.

    Sergej Mysin wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung plus 10 Monaten Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 4 Jahren (seine Handlungen wurden gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation neu eingestuft). Seine Ehefrau, Natalya Mysina, wird zu 2 Jahren und 2 Monaten Haft auf Bewährung plus 7 Monate Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 2 Jahren und 6 Monaten.

    Michail Selenskyj wird zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft auf Bewährung plus 8 Monate Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 3 Jahren.

    Andrej Tabakow wurde zu 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 10 Monaten Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 4 Jahren.

    Aleksandr Ganin wurde zu 3 Jahren Haft auf Bewährung plus 9 Monate Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 3 Jahren.

    Khoren Khachikyan wird zu 2 Jahren und 4 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 7 Monate Freiheitsbeschränkung verurteilt, gefolgt von einer Bewährungszeit von 2 Jahren und 6 Monaten.

    Das Eigentum der Gläubigen wurde nicht konfisziert, sondern beschlagnahmt.

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    Berufungsgericht

    Das letzte Wort vor dem Bezirksgericht Uljanowsk haben alle Angeklagten, mit Ausnahme von Choren Chatschikjan, der am 29. Januar vor Gericht erscheinen soll.

    "Ich bin seit 30 Jahren Zeuge Jehovas, daher kann ich nicht verstehen, warum die Ermittlungen mich von einem Gläubigen zu einem Kriminellen gemacht haben. Ich könnte nicht ein Zeuge Jehovas genannt werden, wenn ich Hass unter den Menschen schüre und den Gesetzen des Landes nicht gehorche. Ich kann kein Extremist sein, denn ein in der Bibel geschultes Gewissen erlaubt es mir nicht, auch nur darüber nachzudenken, geschweige denn es zu tun", sagte Michail Selenskyj vor Gericht.

    "Mein Name ist geschwärzt worden. Diebstahl von Hausrat... Rosfinmonitoring hat die Karte gesperrt, ich kann keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, kein Brot kaufen. [...] Da ich in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt war, konnte ich der Gesellschaft nichts nützen. Sehr geehrter Hof, ich bitte Sie, meinen guten Namen zurückzugeben. [...] Ich bin ein Opfer und das Opfer ist meine Familie. Deshalb bitte ich Sie, mich freizusprechen und ein wirklich faires Urteil zu fällen", sagt Alexander Ganin.

    Sein Glaubensgefährte Sergej Mysin erzählt dem Gericht, wie sich die unfaire Strafverfolgung auf das Leben seiner Familie auswirkte: "Ich war eine angesehene Person, ich habe fast mein ganzes Leben in der Süßwarenindustrie gearbeitet ... Und er war ein glücklicher Mann. Jetzt ist mir das alles vorenthalten. 1,5 Jahre lang hatte ich nicht die Gelegenheit, mich mit meiner lieben Frau Natalia zu treffen. Meine Familie, meine Kinder, Sohn Nikita und seine Frau mussten auswandern. Ich habe versucht, den Kindern das Beste zu geben, zum Beispiel kann mein Sohn Nikita 4 Sprachen, er hat die Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation absolviert. In unserem Land gab es keinen Platz für ihn. Ich habe eine Tochter großgezogen. Sie ist klug, sie ist Krankenschwester. Hilft mir, wenn es nötig ist. Durch diese Verfolgung wurde ich behindert. Ich weiß nicht, wie lange ich leben werde, aber ich bin ein glücklicher Mensch und ich werde jede deiner Entscheidungen akzeptieren, aber ich hoffe auf Gerechtigkeit."

    Sergej Mysins Frau Natalia sagt in ihrem Appell an den Richter: "Jeder kann seine Religion wählen, seinen eigenen Glauben haben, ihn mit anderen teilen, vor allem, wenn er für die Gesellschaft nützlich ist. Menschen, die zu Liebe und Frieden aufrufen, dürfen keine extremistischen oder terroristischen Handlungen begehen."

    "Wir haben Hausarrest und Verbote für bestimmte Aktionen erlebt. Zum Beispiel habe ich meinen Job verloren", sagt Andrej Tabakow.- Der Ermittler hat uns in die föderale Liste der Extremisten und Terroristen aufgenommen. Jetzt sind wir weiterhin auf dieser Liste. Und das liegt daran, dass wir Lieder gesungen haben, versammelt in familiären und freundschaftlichen Gruppen von mehreren Personen.

    Die Gläubigen fordern das Gericht auf, die Verurteilung der Vorinstanz für rechtswidrig zu erklären und sie freizusprechen.

    Der Richter setzt einen Termin für die Verkündung der Berufungsentscheidung fest - den 29. Januar.

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    Berufungsgericht

    Choren Chatschikjan spricht vor dem Bezirksgericht Uljanowsk und bittet das Gericht, ihn freizusprechen, da er nichts mit Extremismus zu tun habe.

    Das Bezirksgericht Uljanowsk stuft nach Prüfung der Berufungen von 6 Gläubigen und der Eingabe der Staatsanwaltschaft den Artikel der Anklage gegen Sergej Mysin in einen schwerwiegenderen Artikel ein - von Teil 2 (Teilnahme an einer verbotenen Organisation) zu Teil 1 (Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation) des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Obwohl das Gericht erster Instanz zuvor genau das Gegenteil getan hat. In diesem Zusammenhang erhöht die Berufungsinstanz die Bewährungsstrafe für Mysin um 6 Monate, d. h. von 3,5 auf 4 Jahre Bewährungsstrafe. Für die übrigen Angeklagten bleibt das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts unverändert - eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten auf 3 Jahre und 3 Monate. Das Urteil tritt in Kraft.

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