Der Fall Erschow in Sewersk

Fallbeispiel

Seit März 2020 zeichnet Kira Klisheva, die ein Interesse an der Bibel darstellte, die Gottesdienste der Zeugen Jehovas von ihrem Computer aus auf und übergab sie an den FSB. Bald darauf durchsuchten Mitarbeiter des Ermittlungskomitees das Haus von Alexej Erschow, einem ehemaligen Abgeordneten des Stadtrats der Volksdeputierten. Im März 2021 wurde das Verfahren gegen den Rentner in ein vom Fall Jewgeni Korotun getrenntes Verfahren getrennt. Erschhow wurde beschuldigt, an Gottesdiensten teilgenommen zu haben, Gebete gesprochen und religiöse Lieder gesungen zu haben. Im Juli 2021 wurde der Fall dem Sewerskij Stadtgericht des Tomsker Gebiets vorgelegt, er wurde von Richter Jalchin Badalow verhandelt. Der Staatsanwalt schlug vor, dass das Gericht Yershov als Organisator und nicht als Mitglied einer extremistischen Gemeinschaft betrachtet und ihn zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Januar 2022 verurteilte das Gericht Yershov zu 3 Jahren Haft in einer Strafkolonie. Er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Im April 2022 ersetzte das Berufungsgericht die Strafe durch 3 Jahre Bewährung.

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    Suchen Ältlich

    Zur gleichen Zeit, gegen 9 Uhr morgens, drangen Beamte des Ermittlungskomitees und des FSB in die Wohnungen von Sergej Beloussow, Andrej Kolesnitschenko, Andrej Ledjajkin, Alexej Erschow und Jewgeni Korotun ein. Der 50-jährige Kolesnichenko und der 31-jährige Ledyaikin werden von FSB-Beamten bei der Arbeit festgenommen, woraufhin Durchsuchungen in ihren Wohnungen durchgeführt werden. Die Suche nach dem 67-jährigen Aleksey Ershov dauert etwa 5 Stunden. Seine Frau darf die Wohnung nicht betreten, wird aber später mit ihrem Mann und ihrer Tochter zum Verhör mitgenommen.

    Einer der Gläubigen sagte später: "Wir öffneten die Tür, weil sie fast aufgebrochen war. Etwa 10 Personen betraten die Wohnung und begannen mit der Suche. Mein Sohn und ich wurden mehrere Stunden in einem Treppenhaus festgehalten. Die Nachbarn holten einen Stuhl und etwas zu essen heraus." Leutnant Sergej Mamontow, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung für den Leninski-Bezirk von Tomsk, fragt Kolesnitschenko, warum er "nicht in die orthodoxe oder katholische Kirche geht".

    Polizeibeamte konfiszieren elektronische Geräte, verschiedene Ausgaben der Bibel, Notizbücher, WLAN-Router, Videokameras, Fotos, Postkarten, Bankkarten, ausländische Pässe und sogar Bände von Victor Hugo und Leo Tolstoi von Gläubigen.

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    Fall eingeleitet Ältlich Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsabteilung für den geschlossenen Verwaltungsbezirk Sewersk des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tomsk leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen den 68-jährigen Alexej Erschow ein. Das Strafverfahren ist von dem Verfahren gegen Jewgeni Korotun getrennt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Alexei Ershov wird als vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Verhör Suchen

    Die Anklage gegen den Gläubigen liegt auf der Grundlage von Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten, die K. E. Klisheva von ihrem Heimcomputer aus gemacht hat. Etwa ein Jahr lang gab die Frau vor, sich für die Bibel zu interessieren, und arbeitete mit dem FSB zusammen.

    Die Ermittlungen werfen Alexej Erschow vor, "an einem geheimen Treffen in Form eines kollektiven Gottesdienstes teilgenommen zu haben ... bestehend aus Audio- und Videowiedergabe... sequentielles Singen von Liedern aus einer besonderen Sammlung religiöser Lehren der Zeugen Jehovas und Gebete zu Jehova Gott."

    Der Gläubige gesteht seine Schuld nicht ein und nennt das Strafverfahren "Unterdrückung des Glaubens, da die Religion der einzige Grund für eine strafrechtliche Verfolgung ist".

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    Der Fall ging vor Gericht

    Das Strafverfahren gegen Aleksej Erschow wird dem Sewerskij-Stadtgericht des Gebiets Tomsk zur Prüfung durch Richter Jalchin Badalov vorgelegt. Die erste Gerichtsverhandlung ist für den 7. Juli angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Gerichtsverhandlung findet statt.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Alexej Erschow plädierte auf nicht schuldig. Er sagt: "Ich habe nie extremistische Aktivitäten durchgeführt. Ich betrachte das Strafverfahren als Repression für meinen Glauben, da meine Religion der einzige Grund für eine strafrechtliche Verfolgung ist."

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    Verhör

    Die Belastungszeugin Kira Klisheva wird verhört, auf deren Aussage die Anschuldigungen gegen 5 weitere Gläubige aus Sewersk basieren.

    Auf die Frage, aus welchen Gründen sie Jehovas Zeugen für Extremisten halte, antwortet Klisheva: "Weil sie den Namen Gottes aussprechen - Jehova."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört die Verteidigung an.

    Es werden Auszüge aus der religiösen Auseinandersetzung mit den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas vorgelesen. Daraus folgt, dass diese Veröffentlichungen keine Aufrufe zu Gewalt, Extremismus und Intoleranz gegen Vertreter anderer Nationen oder Religionen enthalten.

    Der Anwalt äußert sich auch zu den Appellen der Zeugen Jehovas an den EGMR und den Präsidialrat für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte. Sie weisen darauf hin, dass die Tätigkeit der Zeugen Jehovas den Anforderungen der Europäischen Konvention entspricht, und die Entscheidungen der Gerichte der einzelnen Länder widersprechen ihr.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Nur die Ehefrau von Alexej Erschow darf den Gerichtssaal betreten.

    Der Richter fügt Kopien von Ehrenurkunden und Dankesschreiben an den Angeklagten der Akte bei.

    Das Gericht nimmt die Schriftsätze der Parteien an. In seinem Plädoyer bezieht sich der Staatsanwalt auf Klishewas Aussage, auf ihre Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten und eine Audioaufnahme eines Gesprächs mit Erschow sowie auf Materialien, die bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurden.

    Die Staatsanwaltschaft schlägt vor, die Anklage gegen Erschow aus Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) in Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation) umzuklassifizieren. Er bittet das Gericht, den Gläubigen zu 5 Jahren Haft in einer Strafkolonie zu verurteilen.

    Der Anwalt fordert in seinem Plädoyer den Freispruch des Angeklagten.

    Die Anhörung wird auf den 22. November 2021 vertagt, damit die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme vorbereiten kann.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal
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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Freiheitsentzug Ältlich Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Richter Yalchin Badalov verurteilte Ershov zu 3 Jahren Strafkolonie.

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    Haftanstalt Buchstaben

    Es wird bekannt, dass Alexej Erschow in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Tomsk auf seine Berufung wartet. Er kann Briefe empfangen.

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    Überstellung eines Gefangenen

    Bekannt wird die Verlegung von Alexej Erschow in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 in der Stadt Kolpaschewo, die 270 Kilometer von Tomsk entfernt ist, im Zusammenhang mit Reparaturen in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Stadt Tomsk.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Ältlich Geheimer Zeuge Strafmilderung

    Das Richtergremium des Bezirksgerichts Tomsk unter dem Vorsitz von Andrej Kapljuk ersetzt die Verurteilung von Aleksey Ershov aus Sewersk durch eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren.

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