Der Fall Samoilova und andere in Rybinsk

Fallbeispiel

Am 13. Juli 2022 durchsuchten Sicherheitskräfte in Rybinsk 16 Häuser von Stadtbewohnern. Zwei Tage zuvor hatte der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Jaroslawl, D. Kowalenko, ein Strafverfahren gegen die 66-jährige Jewgenija Samoilowa und die 45-jährige Olga Golowatschewa wegen des Verdachts der Beteiligung an extremistischen Aktivitäten eröffnet. So interpretiert die Untersuchung die Teilnahme von Frauen an friedlichen Gottesdiensten über das Internet.

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    11. Juli 2022

    D. S. Kovalenko, Ermittler der bezirksübergreifenden Ermittlungsabteilung Rybinsk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Jaroslawl, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen Jewgenija Samoilowa und Olga Golowatschewa ein.

    Am selben Tag verfasst der Ermittler einen Antrag auf Durchsuchung des Hauses eines weiteren lokalen Gläubigen, der ebenfalls verdächtigt wird, an extremistischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein.

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    13. Juli 2022

    Am Morgen werden in Rybinsk unter Beteiligung von Beamten des Innenministeriums, der Nationalgarde und des FSB Durchsuchungen an 16 Wohnorten von Zeugen Jehovas durchgeführt. Mehrere Gläubige werden zum Verhör in das Gebäude des örtlichen Lyzeums gebracht.