Fall Akopjan in Prokhladny
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Das Stadtgericht der Stadt Prokhladny (Kabardino-Balkarien) beginnt mit der Prüfung des Falles wegen der Anklage gegen Arkadi Hakobyan wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Ihm wird vorgeworfen, die Würde von Angehörigen anderer Religionen gedemütigt und religiöse Literatur unter Glaubensbrüdern verteilt zu haben. Die Vorverhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt.
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Das Bezirksgericht Prokhladnensky beginnt mit der Prüfung des Strafverfahrens. 9 Bände des Falles wurden angekündigt. Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von 5 Zeugen, die verwirrt in ihren Aussagen behaupten, Arkadya Hakobyan habe sie angewiesen, die Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas massiv zu verteilen, obwohl sie nur wenige Gottesdienste besuchten und selbst keine Zeugen Jehovas waren. Sie behaupten auch, dass Hakobyan in seiner Rede während des Gottesdienstes andere Religionen kritisiert habe.
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Die Verteidigung legt dem Gericht ihre Beweise vor, die alle Aussagen der Zeugen der Anklage widerlegen. Der Anwalt befragt Hakobyans Frau, die keine getaufte Zeugin Jehovas ist, die ihren Mann als freundlichen, mitfühlenden Menschen charakterisiert, der Menschen anderer Nationalitäten, Kulturen und Religionen respektiert.
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Das Gericht befragt die Sachverständige Irina Balova, deren Schlussfolgerung die Grundlage der Anklage bildet. Das Gericht stellt in dieser Schlussfolgerung erhebliche Mängel fest und beschließt, trotz der Einwände der Staatsanwaltschaft, eine neue Untersuchung anzuberaumen.
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Vor dem Bezirksgericht Prokhladnensky begann die Debatte der Parteien. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 3-jährige Bewährungsstrafe für den Gläubigen. Nachdem Arkadi Hakobyan seine letzte Rede gehalten hat, zieht sich das Gericht zur Urteilsverkündung zurück.
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Richter Oleg Golowaschko spricht den Gläubigen schuldig und verurteilt den 70-jährigen Rentner zu 120 Stunden Zwangsarbeit.
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Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Prokhladnensky wurden drei Berufungen beim Obersten Gerichtshof der Republik Kabardino-Balkari eingereicht - von Arkadi Hakobyan selbst und seinen Anwälten.
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Der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien hebt das Urteil auf. Die Klage wurde abgewiesen. Arkadi Hakobyan gilt als nicht vorbestraft.
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