Der Fall Ledenjow in Petropawlowsk-Kamtschatskij

Fallbeispiel

“Sie haben eine juristische Person liquidiert, aber sie verfolgen eine Einzelperson. Wenn ein Krankenhaus geschlossen wird, werden Ärzte nicht als Ärzte verurteilt.” So musste ein friedlicher Gläubiger aus Kamtschatka, Sergej Ledenjow, vor Gericht das Offensichtliche erklären. Im Dezember 2018 wurde gegen ihn ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet. Der Ermittler beschuldigte Ledenjow, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben, und unterstellte ihm eine “geplante Ausbildung in den Postulaten der religiösen Vereinigung Jehovas Zeugen”. In einer vorläufigen Anhörung gab das Gericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück, aber die Aufsichtsbehörde bestand schließlich darauf, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Bei den Anhörungen vor dem Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski unter dem Vorsitz von Natalia Lychkova betonten Zeugen Jehovas, ein Religionsgelehrter und der Angeklagte selbst wiederholt die Friedfertigkeit der Zeugen Jehovas und ihre Unvereinbarkeit mit dem Extremismus. Trotzdem forderte der Staatsanwalt das Gericht, Ledenjow für 6 Jahre in einer Kolonie einzusperren. Im November 2020 verurteilte ihn das Gericht zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Am 19. Januar 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Am 19. August 2022 löschte das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski vorzeitig Sergejs Vorstrafenregister.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung

    Ohne gerichtliche Sanktion dringen die Mitarbeiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Kamtschatka Sunchaliev D. und Smirnov D.A. in Begleitung der FSB-Offiziere Prokopenko A.W., Filimonov P.D., Yakovlev S.A. und des Polizeioffiziers Lykov I.A. mit Durchsuchungen in 2 Wohnungen von Gläubigen von Petropawlowsk-Kamtschatski ein. Der Ermittler D. Sunchaliev leitete ein Strafverfahren gegen Sergey Ledenev gemäß Artikel 282.2 Teil 1 ein. Dem Gläubigen wird eine schriftliche Verpflichtung abgenommen, nicht zu gehen.

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    Das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski erkennt rückwirkend die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung von Gläubigen an.

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    Suchen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Verhör Anerkennungsvereinbarung
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    Vorladung zur Meldung

    Sergej Ledenjow muss erscheinen.

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    Sergej Ledenjow erhält die Anklageschrift.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird an das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski zur Prüfung in der Sache unter dem Vorsitz von Richter Sergej Lubnin überwiesen.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

    Vorläufige Anhörung. Das Gericht gibt den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen
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    Berufungsgericht Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

    Das Bezirksgericht Kamtschatka hebt die Entscheidung des Stadtgerichts Petropawlowsk-Kamtschatski auf, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben. Das bedeutet, dass das Strafverfahren gegen den 45-jährigen Sergej Ledenjew erneut an das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski zur Prüfung in der Sache überwiesen wird.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird unter der Nummer 1-197/2020 registriert und zur Prüfung in der Sache an Richterin Natalia Lychkova überwiesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Sergej Ledenjew findet vor dem Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski statt. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte widerspricht den Vorwürfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski werden die gerichtlichen Ermittlungen fortgesetzt. Die Zeugin Anna Ledeneva (Ehefrau des Angeklagten) und Svetlana Bazhutina, deren Haus am 2. Dezember 2018 durchsucht wurde und die bereits während der Voruntersuchung Artikel 51 der Verfassung angewandt hatten, wurden vernommen. Als Richterin Natalya Lychkova hört, dass Frauen erneut die Aussage unter Berufung auf Artikel 51 verweigern, üben sie und die Staatsanwältin starken emotionalen Druck auf sie aus. Nach der Pause werden die Protokolle der Vernehmungen der übrigen Zeugen verlesen, und der Staatsanwalt liest die schriftlichen Unterlagen des Falles vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die mündliche Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht ist noch nicht abgeschlossen. Die Sitzung findet unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Natalia Lychkova und des Staatsanwalts T. M. Chatschaturjan statt. Ein Zeuge der Anklage und ein Religionsgelehrter werden vernommen. Er erklärt dem Gericht, dass es notwendig ist, die Aktivitäten einer juristischen Person von den religiösen Aktivitäten der Bürger zu trennen. Der Experte weist auch darauf hin, dass Gewaltlosigkeit das wichtigste Postulat der Zeugen Jehovas ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In der mündlichen Verhandlung legt die Staatsanwaltschaft schriftliche Beweise in der Strafsache vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Sitzung auf den 7. Mai 2020 verschoben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski setzt die Behandlung des Strafverfahrens gegen Ledenev aus. Richterin Natalia Lychkova hat noch keinen Termin für die nächste Gerichtsverhandlung festgelegt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Nach einer Pause aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden die Anhörungen im Fall Sergej Ledenjew vor dem Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski wieder aufgenommen. 3 Personen durften an der Anhörung teilnehmen.

    In seinem Zeugnis erklärt Sergej ausführlich die Gesamtheit der biblischen Lehren und wie sie sein Leben positiv beeinflusst haben.

    Sergej versteht nicht, was ihm vorgeworfen wird, da er keine Verbindung zu einer juristischen Person hat und hatte, die vom Obersten Gerichtshof verboten wurde. Er sagt: "Es stellt sich heraus, dass sie eine juristische Person liquidiert haben, aber sie verfolgen eine Einzelperson. Wenn ein Krankenhaus geschlossen wird, werden Ärzte nicht dafür verurteilt, dass sie Ärzte sind."

    Ledenjow erinnert daran, dass kein Gericht Religion als illegale Aktivität anerkennen kann, und beschwert sich, dass die Staatsanwaltschaft das Gericht in die Irre führt, indem sie sein Privatleben mit den Aktivitäten verbotener Organisationen vermischt.

    Er erinnert auch daran, dass der Präsident der Russischen Föderation die Rechtmäßigkeit der Verfolgung von Zeugen Jehovas in Frage stellte.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte vor dem Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski fordert der Staatsanwalt, dass der 46-jährige Sergej Ledenjow für 6 Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes inhaftiert wird, gefolgt von einer Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von einem Jahr.

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    Schlussbemerkung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Staatsanwaltschaft beantragte die Wiederaufnahme der gerichtlichen Ermittlungen und die Vorladung der Historikerin Maria Serdjuk, die den Fall religiös untersucht hatte. Zu Beginn der Debatte hatte Ledenjow dem Richter Argumente vorgetragen, die darauf hindeuteten, dass die Untersuchung mit Verstößen durchgeführt wurde und die Position des Sachverständigen offen gegen Jehovas Zeugen voreingenommen war. Der Prozess wird am 11. November fortgesetzt.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Sergej Ledenjow spricht vor Gericht mit seinem letzten Wort. Er weist die Vorwürfe des Extremismus zurück und erklärt, dass sein christlicher Glaube in Russland von keinem Gericht verboten sei und es in seinem Fall keine Opfer gebe. Die Urteilsverkündung ist für den 24. November geplant.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe

    Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski. Richterin Natalia Lychkova verkündet das Urteil: Er wird der Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig befunden und die Handlungen von Teil 1 (Organisation) in Teil 2 (Teilnahme) des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation umklassifiziert. 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2
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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kamtschatka prüft die Berufung von Sergej Ledenjew gegen das Urteil des Stadtgerichts Petropawlowsk-Kamtschatski, das den Gläubigen zu 2 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt hat. Mit dem letzten Wort des Angeklagten an das Berufungsgericht gewandt, argumentiert Ledenjow: "Es gab keinen Zusammenhang mit den Aktivitäten einer juristischen Person in meiner Hingabe an Gott und der Taufe als Zeuge Jehovas. Juristische Personen wurden liquidiert, aber ich bleibe ein Gläubiger. Jehova ist nicht der Name einer Organisation, sondern der Name Gottes, und es ist unmöglich, ihn zu verbieten. Menschen, die wie ich an ihn glauben und von ihm Zeugnis ablegen, sind auch nicht verboten. Es ist auch nicht verboten, die Bibel zu lesen, zu beten und Lieder zu singen - das sind alles Dinge, die in [operativen] Suchmaterialien festgehalten wurden."

    Als Richterin Valentina Goltsova aus dem Beratungssaal zurückkehrt, verkündet sie das Urteil: Das erstinstanzliche Urteil soll unverändert bleiben.

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    Das Stadtgericht Petropawlowsk-Kamtschatski der Region Kamtschatka hat Sergej Ledenew vorzeitig das Strafregister entzogen. Mit dem Gerichtsbeschluss wurde die am 24. November 2020 verhängte Bewährungsstrafe aufgehoben.

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