Fallbeispiel

Am 25. April 2019 eröffnete A. E. Leontjew, Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Perm, ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Aleksey Metzger wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) allein auf der Grundlage, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Es basiert auf Audioaufnahmen von friedlichen Diskussionen über biblische Lehren durch Gläubige. Alekseys Fall wurde von dem Strafverfahren gegen Alexander Solowjow, einen anderen Gläubigen aus Perm, getrennt. Dank seines Glaubens war Alexey in der Lage, schlechte Gewohnheiten abzulegen und eine starke Familie zu gründen. Trotz alledem wurde ein einfacher Bauingenieur wegen eines schweren Strafvergehens angeklagt. Am 14. November 2019 befand die Richterin Swetlana Tscherenewa vom Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Das Berufungsgericht und der Kassationshof wiesen die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück.

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