Der Fall Poljakewitsch und Skutelets in Petschora

Fallbeispiel

Im Januar 2020 durchsuchten Sicherheitskräfte 12 Häuser in Petschora. Mehrere Personen wurden festgenommen. Zu ihnen gehören Gennadij Poljakewitsch und Gennadij Skütelets. Am selben Tag eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen sie. Das Gericht schickte Poljakewitsch in eine Untersuchungshaftanstalt, wo er 301 Tage verbrachte, und stellte Skutelets für 364 Tage unter Hausarrest. Im November 2020 eröffnete ein weiterer Ermittler des Ermittlungskomitees ein neues Strafverfahren gegen Nikolai Anufrijew, Eduard Merinkow, Viktor Schtschannikow, Alexander Woronzow und Alexander Prilepskij. Sie wurden aufgefordert, nicht zu gehen. Der Fall ging im Mai 2021 vor Gericht, acht Monate später wurde er an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Im Dezember 2022 verstarb Aleksandr Prilepskiy im Alter von 58 Jahren an den Folgen von COVID-19. Im April 2023 ging der Fall erneut vor Gericht.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    Am frühen Morgen führen Sicherheitskräfte in Petschora Durchsuchungen an 12 Adressen durch. Der 68-jährige Pawel Ogorodow, der 60-jährige Gennadi Poljakewitsch, der 28-jährige Maksim Terentjew und der 43-jährige Gennadi Skutelets wurden verhaftet.

    Ogorodov und Terentyev wurden noch am selben Tag freigelassen.

    Der Ermittler der Abteilung für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsabteilung der TFR, A. Belov, leitet ein Strafverfahren gegen Poljakewitsch und Skutelets gemäß Artikel 282.2 (Teil 1 bzw. 2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.

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    Suchen Ältlich Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Gesundheitsrisiko
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    Haftanstalt Hausarrest

    Der Richter des Stadtgerichts Petschora Andrej Barabkin schickt Gennadi Poljakewitsch für zwei Monate - bis zum 27. März 2020 - in eine Untersuchungshaftanstalt, und Gennadi Skutelets wird für den gleichen Zeitraum unter Hausarrest gestellt.

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    Berufungsgericht

    Der Anwalt von Gennadi Poljakewitsch, Denis Wladimirow, legt beim Justizkollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts der Republik Komi Berufung gegen die Verhaftung seines Mandanten ein.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Dauer des Ermittlungsverfahrens in der Strafsache wird bis zum 28. Juni 2020 verlängert.

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    Haftanstalt Minderjährige

    Die Richterin des Stadtgerichts Syktywkar, Jelena Kojuschewa, verlängert die Haftzeit von Gennadi Poljakewitsch bis zum 28. Juni 2020, obwohl er ein minderjähriges Kind hat, das von ihm abhängig ist.

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    Hausarrest

    Der Richter des Stadtgerichts Petschora der Republik Komi, Igor Tschitschagow, verlängert den Hausarrest von Gennady Skutelets bis zum 28. Juni 2020. Gleichzeitig berücksichtigt das Gericht seinen Gesundheitszustand und erlaubt ihm, die Wohnung zu verlassen, jedoch nicht mehr als drei Stunden am Tag - um medizinische Einrichtungen aufzusuchen und zu Fuß zu gehen.

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    Verhör Gesundheitsrisiko

    Gläubige aus Petschora werden massenhaft als Zeugen im Fall Gennadij Poljakewitsch und Gennadij Skutelets vorgeladen. Vorladungen werden den Gläubigen persönlich oder telefonisch ausgehändigt. Unter den Verhörten befanden sich sieben Personen, darunter ein Mann, der kein Zeuge Jehovas ist, sowie Pawel Ogorodow, der zuvor einen Schlaganfall erlitten hatte. Er war bereits am 28. Januar 2020 mit einer Durchsuchung und Festnahme konfrontiert worden. Die Drohungen des Ermittlers bei einem neuen Verhör verursachen Pavel viel Stress, wodurch er später, schon zu Hause, einen Mikroschlag erleidet.

    Bei der Vernehmung eines weiteren Gläubigen, der bereits am 28. Januar 2020 verhört wurde, übt der Ermittler psychologischen Druck aus und droht mit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Gläubigen und seine Mutter.

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    Hausarrest

    Der Richter des Stadtgerichts Petschora der Republik Komi, Andrej Barabkin, verlängert den Hausarrest von Gennadi Skutelets um weitere drei Monate. Zu diesem Zeitpunkt steht der Gläubige bereits seit fünf Monaten unter Hausarrest.

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    Haftanstalt

    Der Richter des Stadtgerichts Syktyvkar der Republik Komi, V.G. Shpileva, verlängert die Haftdauer von Gennadij Poljakewitsch in der Untersuchungshaftanstalt um 3 Monate - bis zum 28. September 2020. Nach Ansicht des Richters ist es unmöglich, das Maß der Zurückhaltung aufzuweichen, da der Gläubige beschuldigt wird, "ein vorsätzliches schweres Verbrechen begangen zu haben". So nennt das Gerichtsurteil Poljakewitschs Treffen mit Glaubensbrüdern. Darin heißt es auch, der Gläubige habe von der "Notwendigkeit gesprochen, Jehova trotz der Verfolgung durch die Obrigkeit weiterhin zu dienen". Mit dieser Formulierung ignoriert Richterin Shpileva die Erklärungen der Regierung und des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, dass die Religion der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist .

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    Die Richterin des Stadtgerichts Petschora der Republik Komi, Natalia Walerjewna Schelepowa, erlaubt auf Antrag des Ermittlers A. A. Buts Durchsuchungen in den Wohnungen von Igor Markin und Viktor Schtschannikow.

    Zur Begründung der Notwendigkeit einer Durchsuchung verweist der Ermittler auf das Strafverfahren Nr. 12002870035000003, das gegen Gennadi Poljakewitsch und Gennadi Skutelets eingeleitet wurde

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    In Petschora drangen Sicherheitskräfte an 12 Adressen in die Häuser von Gläubigen ein. Den Dokumenten nach zu urteilen, wurden im Rahmen des Falles von Poljakewitsch und Skutelets neue Durchsuchungen durchgeführt. Fast sieben Monate nach der Einleitung des Verfahrens kam der Ermittler zu dem Schluss, dass auch andere Gläubige in die Aktivitäten der aufgelösten lokalen religiösen Organisation verwickelt sein könnten.

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    Auf der Grundlage der Entscheidung des Stadtgerichts Petschora wird eine Durchsuchung in der Wohnung des Gläubigen E. Kh. durchgeführt, an der sich 6 Personen beteiligen. Der Ermittler fragt, ob Geld in der Wohnung aufbewahrt wird und droht, dass bei Nichtlieferung die Böden in der Wohnung geöffnet werden. Dem Gläubigen wird kein Durchsuchungsbefehl ausgehändigt. Der Ermittler teilt auch mit, dass E.Kh. später zur Vernehmung vorgeladen wird.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich

    A. A. Buts, Ermittler der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, leitet ein neues Strafverfahren gegen sechs Gläubige ein: Nikolai Anufriev (63 Jahre), Eduard Merinkov (45 Jahre), Pavel Ogorodov (69 Jahre), Viktor Shchannikov (59 Jahre), Alexander Woronzow (35 Jahre) und Alexander Prilepsky (56 Jahre).

    Der neue Fall wird mit dem zuvor eingeleiteten Verfahren nach Kap. 282 Abs. 2 (1) und (2) in Bezug auf Gennadij Poljakewitsch und Gennadij Skutelets (1) und (2) verbunden.

    Zuvor waren bereits Wiktor Schtschannikow und Pawel Ogorodow durchsucht worden. Im Mai erlitt Ogorodov nach einem weiteren Verhör einen Mikroschlag.

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    Hausarrest

    Der Richter des Stadtgerichts Petschora von Syktyvkar Maksim Moiseev ändert die Fixierungsmaßnahme von Gennadi Poljakewitsch von Haft in Hausarrest für einen Zeitraum von 2 Monaten (bis einschließlich 27. Januar 2021). Der Gläubige wird im Gerichtssaal aus der Haft entlassen, er geht nach Hause nach Petschora.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Nach 364 Tagen Hausarrest ließ das Gericht Gennadiy Skutelets auf eigenen Wunsch frei.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Stadtgericht Petschora der Republik Komi. Es wird von Richterin Oksana Luzan geprüft.

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    Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

    Das Stadtgericht Petschora, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter O. P. Luzan, beschließt, dem Antrag der Verteidigung stattzugeben, das Strafverfahren gegen alle sieben Gläubigen an den Bezirksstaatsanwalt Petschora zurückzugeben.

    In der Anklageschrift wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. So enthält der Text der Anklageschrift keine Informationen über die extremistischen Handlungen der Angeklagten, die nicht nur auf die Absicht hindeuten würden, sich zur Religion zu bekennen, sondern auch auf Pläne, die Aktivitäten der verbotenen religiösen Organisation fortzusetzen. Die Anklageschrift gibt im Detail nur ihre Handlungen wieder, die in direktem Zusammenhang mit der Religion stehen (Singen, Anschauen von Videos, Lesen der Bibel usw.).

    Das Gericht erwähnt auch Absatz 4 des Absatzes 20 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation (in der Fassung vom 28.10.2021), in dem es heißt, dass das individuelle oder gemeinsame Bekenntnis zu Religion, Kult oder anderen religiösen Riten und Zeremonien an sich, wenn sie keine Anzeichen von Extremismus enthalten, kein Verbrechen nach Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellt.

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    Gestorben während der Ermittlungen

    Am Mittag starb der 58-jährige Alexander Prilepsky. Er starb auf der Intensivstation an den Folgen von Covid.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt stellt Fragen, auf die der Zeuge widersprüchliche Antworten gibt. Die Aussage des Zeugen aus den Akten des Strafverfahrens, die er während des Ermittlungsverfahrens gemacht hat, wird verlesen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Die Unterlagen des Verfahrens gegen die Gläubigen werden dem Stadtgericht Petschora der Republik Komi zur Prüfung vorgelegt. Er wird von Richter Oleksij Korovenko geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Nikolai Anufriev äußert sich zu den Vorwürfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eduard Merinkov und Aleksandr Vorontsov stellen ihre Ansichten zur Anklage dar. Merinkovs Anwalt beantragt die Rückgabe des Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Verstößen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Viktor Schtschannikow äußert sich zu der Anschuldigung. Bei dem Treffen spricht die Witwe von Alexander Prilepsky, die auch mit den gegen ihren Mann erhobenen Vorwürfen nicht einverstanden ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Gennadi Poljakewitsch und Gennadi Skutelyets sprechen über ihre Haltung zu den Vorwürfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter vertagt die Prüfung des Antrags der Verteidigung, das Strafverfahren zur weiteren Untersuchung zurückzugeben. Die schriftlichen Unterlagen des Falles werden geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, der seit seiner Kindheit den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht, wird verhört. Der Mann sagt, er habe von Gläubigen keine Aufrufe zu extremistischen Aktivitäten, Ungehorsam gegenüber der Staatsgewalt, Gewaltausbrüchen oder Intoleranz aus ethnischen Gründen gehört.

    Der Zeuge beantwortet einige Fragen, indem er sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation bezieht, weshalb auf Antrag des Staatsanwalts seine schriftliche Aussage verlesen wird.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei den Anhörungen werden die Zeugenaussagen verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht gibt dem Antrag statt, die Tonaufnahmen zu prüfen und das Urteil des EGMR in der Rechtssache LRO Taganrog u. a. gegen Russland beizufügen.

    Die Verteidigung beantragt die Prüfung und Aufnahme schriftlicher Dokumente in die Strafsache als Beweismittel für die Verteidigung. Das Gericht fügt 1 von 11 beantragten Dokumenten bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Versammlung werden Audioaufnahmen von liturgischen Versammlungen angehört. Der Richter interessiert sich dafür, wem diese oder jene Stimme gehört, die auf der Aufnahme erklingt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Versammlung werden Video- und Audiodateien der liturgischen Versammlungen angehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten Eduard Merinkow, Viktor Schtschannikow und Gennadi Poljakewitsch verteidigen sich.

    Eduard Merinkow erklärt ausführlich das Thema Spenden und sagt: "Jehovas Zeugen haben keine obligatorischen Geldbeiträge, Zehnten und dergleichen." Erklärt den Unterschied zwischen einem LRO und einem normalen Bürger, der an Gott glaubt.

    Viktor Schtschannikow zitiert aus der Bibel zum Thema der Zusammenkünfte der Christen des ersten Jahrhunderts: "Sie ähnelten den Zusammenkünften, die auf unseren Audiodateien aufgezeichnet sind ... Dies ist die allgemein akzeptierte Form der Anbetung der Zeugen Jehovas."

    Das Gericht verliest auch die Position von Alexander Prilepsky aus seiner früheren Petition (der Gläubige starb im Dezember 2022).

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten Nikolai Anufriev und Alexander Woronzow sprechen zu ihrer Verteidigung.

    Nikolay Anufriev stellt fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 20. April 2017 "die politische Unterdrückung von Jehovas Zeugen in Russland nicht sanktioniert". Er erklärt: "Es ist ein Irrtum zu glauben, dass es sich erst erfüllen wird, wenn es keinen einzigen Zeugen Jehovas mehr in Russland gibt. Dieser Gerichtsakt verbietet nicht die Aktivitäten der Zeugen Jehovas als religiöse Konfession im Allgemeinen und verlangt von den Gläubigen nicht, dass sie aufhören, ihre verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten auszuüben."

    Alexander Woronzow erklärt, dass seine Gottesverehrung nicht mit den Aktivitäten der aufgelösten lokalen religiösen Organisation (LRO) und ihrer Charta verbunden ist: "Mein Glaube basiert auf keiner Charta. Ich habe mein Leben nicht der Charta gewidmet, sondern Jehova Gott, und nicht nach der Charta versuche ich jeden Tag zu leben, sondern nach der Bibel... Ich habe nichts mit diesem Rechtsdokument zu tun. Aber die Gesetze Gottes in der Bibel zu halten, ist meine direkte Verantwortung als Christ."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten Gennadi Skutelets und Gennadi Poljakewitsch sprechen zu ihrer Verteidigung. Poljakewitsch erklärt: "Unter den vielen untersuchten Beweisstücken gibt es keine Fakten meiner Korrespondenz und keiner Interaktion mit dem Verwaltungszentrum nach seiner Liquidation."

    Skutelets plädierte wie die anderen Angeklagten auf nicht schuldig und beruft sich auf das in der Verfassung der Russischen Föderation verankerte Recht auf friedliche Religionsausübung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Ältlich

    21 Personen kommen zur Gerichtsverhandlung, um ihre Glaubensbrüder zu unterstützen. Die Argumentation der Parteien beginnt.
    Der Staatsanwalt fordert 7 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Poljakewitsch, Anufrijew, Merinkow, Schtschannikow, Woronzow und 5 Jahre für Skutelets.

    Im Namen der Verteidigung sprechen die Anwälte der Angeklagten.

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    Schlussplädoyers der Verteidigung Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussbemerkung Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Schiedsrichter: Aleksey Korovenko. Petschora Stadtgericht der Republik Komi (Sportiwnaja Straße 44, Petschora). Zeit: 09:30 Uhr.

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