Der Fall Popow und Eremjew in Nowosibirsk

Fallbeispiel

Im Juni 2019 eröffnete die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Witali Popow, einen Elektriker und Schweißer aus Nowosibirsk, und beschuldigte ihn, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und Spenden gesammelt zu haben. Während des Verhörs versuchte der Ermittler für besonders wichtige Fälle, Brjusgin, Popow zur Selbstbelastung zu zwingen. Nach einem Anruf von Strafverfolgungsbeamten bei Vitaliys Arbeitgeber war er gezwungen, ein Kündigungsschreiben zu verfassen. Nach Angaben des Direktors wurde ihr gesagt, dass “es keinen Platz für einen Extremisten in einer Bildungseinrichtung gibt”. Seit Mai 2020 steht Vitaliy unter der Anerkennung, nicht zu gehen. Seit Juli 2020 verteidigt der Gläubige seine religiösen Überzeugungen vor dem Leninski-Bezirksgericht in Nowosibirsk. Die Zeugen der Anklage stellten Popow positiv dar. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 6 Jahren Gefängnis für den Gläubigen. Im Mai 2021 verurteilte Richterin Natalia Devyatko Witalij Popow zu 3 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht bestätigten das Urteil.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Nowosibirsk leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 ein; Der Untersuchung zufolge "beteiligten sie sich an der Durchführung gemeinsamer Gottesdienste, lehrten die Religion der Zeugen Jehovas, Methoden und Methoden zur Verbreitung der Religion der Zeugen Jehovas unter den Bürgern und sammelten Gelder in Form von Spenden". Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Vitaly Popov (geb. 1967), Maxim Eremeev (geb. 1987).

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    Verhör

    In der Wohnung von Witali Popow erscheinen Polizeibeamte ohne Vorladung und bitten darum, mit ihnen zum Verhör in die Ermittlungsabteilung zu gehen. Einer von ihnen überreicht eine Urkunde auf den Namen von Roman Logvenkov.

    Vitaliy wird mehr als 4 Stunden lang von dem Ermittler für besonders wichtige Fälle A. Brjusgin verhört. Er versucht, Popow dazu zu provozieren, sich selbst zu belasten. Brjusgin überreicht dem Gläubigen die Abschriften der Gottesdienste.

    Vitaliy verweigert die Aussage. Brjusgin klagt ihn in einem Strafverfahren an. Vitaliy ist anderer Meinung und gesteht seine Schuld nicht ein.

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    Verhör

    Der Ermittler lädt Popow zur Anklage und zum Verhör vor das Ermittlungskomitee. Vitaliy plädierte auf nicht schuldig. Er betrachtet dieses Strafverfahren als Unterdrückung seines Glaubens, da seine Religion der einzige Grund für die Verfolgung ist.

    Der Ermittler übt Druck auf Vitaliy aus und besteht darauf, dass sich der Gläubige innerhalb einer Woche (ca. 5.000 Seiten) mit den 21 Bänden des Kriminalfalls vertraut macht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Der Angeklagte Popow plädierte auf nicht schuldig.

    Er äußert seine Haltung zu den Vorwürfen und stellt fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 20.04.17 juristische Personen liquidiert, aber nicht den Glauben der Zeugen Jehovas bewertet hat , und dass Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation allen Bürgern Russlands das Recht gibt, jede Religion auszuüben.

    "Aus der Anklage geht hervor, dass ich ins Gefängnis muss, nur weil ich von meinem Recht auf Religionsausübung Gebrauch gemacht habe", sagte Popow. Dann fügt er hinzu und wendet sich an den Richter: "Sie als Anwalt und Mensch werden sich des auffallenden Unterschieds zwischen dem christlichen Dienst an Gott, den ich mein ganzes Leben lang ausüben will, und dem Extremismus, der mir absolut entgegengesetzt und fremd ist, bewusst sein."

    Der Angeklagte stellt Anträge auf Verweigerung eines kostenlosen Rechtsbeistands und auf Aufnahme der Ansichten der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in die Akte. Das Gericht gibt dem Antrag auf Ablehnung eines freien Anwalts statt, lehnt es jedoch ab, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe zuzulassen, da diese die Herkunft des Anwalts nicht feststellen kann.

    Die nächste Gerichtsverhandlung ist für den 13. August um 15:00 Uhr angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwältin fordert Richterin Irina Tsygankova mit der Begründung heraus, dass frühere Gerichtsentscheidungen unter ihrem Vorsitz im Strafverfahren Juri Saweljew getroffen wurden. Die Verteidigung unterstützt die Herausforderung. Das Gericht beschließt, dem Antrag auf Ablehnung von Richterin Irina Tsygankova stattzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Richterin Natalia Devyatko fügt dem Fall alle Anhänge zu den Meinungen internationaler Organisationen über die Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland sowie zu den Meinungen russischer Menschenrechtsverteidiger bei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Anklage, ein 83-jähriger Gläubiger, wird vor dem Leninski-Bezirksgericht vernommen. Sie weist darauf hin, dass der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt zu Extremismus oder gewaltsamer Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen habe. "Es ist nur eine Fiktion, wie kann ein Christ zu schlechten Dingen aufrufen", sagt sie. Eine ältere Frau charakterisiert Vitaly Popov als einen freundlichen Menschen, der immer bereit ist zu helfen. Die Zeugin erklärt auch, dass das Protokoll ihrer Vernehmung Korrekturen enthält, die vom Ermittler vorgenommen wurden, und dass dies das erste Mal ist, dass sie viel von dem Protokoll gehört hat.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht befragt einen weiteren Zeugen der Anklage, der positiv über Vitaly spricht und ihn als ehrlichen und anständigen Menschen beschreibt. Obwohl er mehrere Jahre lang nicht mit dem Angeklagten kommunizierte, erinnert er sich an ihn als einen friedlichen, hart arbeitenden Mann, der immer bereit war zu helfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Zeugenaussage erfolgt durch den Ehepartner des Angeklagten. Sie bemerkt die positiven Eigenschaften von Vitaly als Ehemann und Mitarbeiter, die von allen um ihn herum geschätzt wurden: "Als er seinen Job kündigte - er war gezwungen, dort zu kündigen - schrien die Mitarbeiter bei der Arbeit, dass er gehen würde, weil sie sich immer auf ihn verlassen konnten, er würde ihnen nie etwas stehlen, er würde immer alle ihre Wünsche nach Arbeit erfüllen. Er war sehr gewissenhaft."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, W. Urakow, beantwortet die Fragen. Er äußert sich positiv über Jehovas Zeugen und merkt an, dass ihre Lehren auf der Liebe zum Nächsten beruhen und die Zusammenkünfte, die er früher besuchte, nur zu guten Taten aufriefen. Er erwähnt auch, dass kein Druck auf ihn ausgeübt wurde, die Literatur war nützlich, die Spenden waren freiwillig, niemand hat jemanden gezwungen: "Es gab nur eine Urne für eine freiwillige Spende. Wir haben keinen bestimmten Betrag bezahlt. Wenn ich Geld habe, könnte ich es freiwillig dort hinlegen, wenn nicht, nun, ich bin gekommen, habe mir den Bericht angehört und bin gegangen, auf Wiedersehen. Daher waren die Spenden freiwillig." Darüber hinaus gibt er eine positive Beschreibung von Vitaly Popov.

    Die Zeugin der Anklage, Ljudmila Timschina, ist die nächste. Sie äußert sich positiv über die christlichen Treffen, in denen, wie sie sagt, "eine gute Kommunikation herrschte, ruhig, ruhig, es gab keine Konfliktsituationen". Sie spricht auch von dem Angeklagten als "einem guten Menschen, der immer nützliche Ratschläge gab, sehr freundlich, qualifiziert, sehr selten gibt es solche Leute".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, Schewzow, der mit den Lehren der Zeugen Jehovas nicht einverstanden ist, sagt aus. Er charakterisiert Witali Popow jedoch auf der positiven Seite "als einen freundlichen, sympathischen Menschen, der bereit ist zu helfen". Schewzow unterscheidet in seinen Antworten zwischen den Konzepten der LRO und der Christenversammlung. Er erzählt, was Jehovas Zeugen predigen: "Seit 1914 hat Jesus als König im Himmel zu regieren, er ist eine unsichtbare, geistige Person. Wenn die Menschen Gott gehorchen, werden sie für immer im Paradies auf Erden leben. Der Rest des Volkes wird in Harmagedon umkommen, die Gott ungehorsam sind." Schewzow erwähnt auch, dass Spenden schon immer freiwillig waren, und "in dieser Hinsicht ahmen Jehovas Zeugen Christus und die ersten Christen nach".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Eine andere Zeugin der Anklage sagt, sie kenne den Angeklagten nicht und sehe ihn zum ersten Mal. Der Staatsanwalt befragt sie über die Anmietung einer Wohnung und erfährt dabei Fakten, die nichts mit der Sache zu tun haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Leninski-Bezirksgericht befragt einen Zeugen der Anklage, der vor mehr als 20 Jahren den Gottesdienst der Zeugen Jehovas besucht hatte. Er erklärt, dass Witalij Popow keine Sonderstellung innehatte, es gab keine Appelle oder Agitation von seiner Seite. Hinsichtlich der Finanzierung weist der Zeuge darauf hin, dass die Literatur kostenlos gewesen sei und alle Ausgaben ausschließlich durch freiwillige Spenden gedeckt worden seien.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Transkript der Dienstleistung wird geprüft. Vitaliy kommentiert: "Es findet ein friedliches religiöses Treffen statt, kein Treffen der Gründer der LRO, es wird kein Protokoll erstellt und nur das biblische Thema diskutiert. Und bei diesem Treffen gibt es keine Anzeichen von Extremismus, der mir vorgeworfen wird. Zum Beispiel Aufrufe zur gewaltsamen Veränderung der Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, Rechtfertigung terroristischer Aktivitäten, Propaganda der Exklusivität. Außerdem war ich bei diesem Treffen überhaupt nicht anwesend.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Zeuge der Anklage, der Spezialist Zaev, meldet sich nicht, und das Gericht fügt dem Fall seine schriftliche Aussage bei, die bei der Anhörung verlesen wird. Witalij Popow erklärt, dass Zaevs Zeugnis über die Religion der Zeugen Jehovas falsch ist, und führt als Beispiel den Religionsgelehrten Iwanenko an, der zwei Bücher über Jehovas Zeugen geschrieben hat, die genau das Gegenteil über sie sagen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Geheimer Zeuge

    Das Gericht prüft die Aussage der geheimen Zeugin N. Iwanowa, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt stellt einen Antrag, um dem Fall die Merkmale des Arbeitsplatzes von Vitaly Popov, Informationen aus dem Arbeitsbuch über Anreize und Dankbarkeit, Kopien von medizinischen Dokumenten über die chronischen Krankheiten seiner Frau beizufügen. Richterin Natalia Devyatko gibt dem Antrag statt und verliest die Beschreibung des Arbeitsplatzes.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zeugen der Verteidigung werden befragt.

    Als erstes wird der Leiter der Kantine des Gymnasiums befragt, in dem der Angeklagte arbeitete. Sie kennt ihn seit fünf Jahren, seit sie einen Job bekommen hat. Der Zeuge beschreibt Witalij Popow als "einen freundlichen und mitfühlenden Menschen, er hat sich nie negativ über die staatlichen Behörden oder Vertreter anderer Religionen geäußert, nie extremistische Ansichten vertreten, nie dazu aufgerufen, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben". Auf die Frage des Anwalts fügt er hinzu: "Ein guter Mensch. Mit dem Großbuchstaben "Gut". Es gibt einfach keine, in der Tat. Ohne jede Lüge. Ein gütiger Mann...".

    Außerdem spricht der Nachbar von Vitaly Popov, der zuvor als Farmmanager in der gleichen Organisation wie er gearbeitet hat, vor Gericht. Sie nennt ihn einen bescheidenen, fleißigen und wohlwollenden Menschen: "Die Mannschaft hat ihn immer respektiert, das Gymnasium unter ihm war eines der besten ... Er hat seine Ansichten nie durchgesetzt."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht schaut sich den Film "Die Gläubigen im Prozess. Jehovas Zeugen in der Sowjetunion".

    Nach dem Anschauen stellt der Anwalt dem Angeklagten die Frage: "Warum haben wir diesen Film gesehen, was wollten Sie erklären?" Vitaliy antwortet: "Ich wollte zeigen, dass Jehovas Zeugen, eine christliche Organisation, dem Extremismus fremd sind, jeder Gewalt, jeder Intoleranz. Und hier wird nur gezeigt, was es sie gekostet hat, dass sie z.B. mit ihrer Friedfertigkeit nicht zu den Waffen gegriffen haben und dadurch unterdrückt und brutal verfolgt wurden. Und doch hassten sie nicht einmal ihre Verfolger."

    Trotz der Einwände der Staatsanwaltschaft gibt der Richter dem Antrag des Angeklagten statt, die Resolution des Ministerkomitees des Europarats in die Akte aufzunehmen.

    Popow reicht auch einen Antrag auf Beifügung des Schreibens des Außenministeriums der Russischen Föderation ein und beantwortet die Frage des Gerichts nach der Zweckmäßigkeit einer solchen Petition: "Damit Jehovas Zeugen nicht verboten wird, sich in kleinen Gruppen zu versammeln, um ihre geistigen Bedürfnisse zu befriedigen." Der Staatsanwalt erhebt keine Einwände, der Richter gibt dem Antrag statt und fügt die Dokumente der Akte bei.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Der Staatsanwalt beantragt eine Strafe für Witalij Popow wegen seines Glaubens an Gott: 6 Jahre Gefängnis mit Entzug des Rechts auf die Ausübung von Positionen im öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit der Ausübung der Funktion eines Vertreters der Behörden oder der Ausübung organisatorischer, administrativer, administrativer und wirtschaftlicher Funktionen für eine Dauer von 3 Jahren mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr. Der Staatsanwalt beantragt auch, die Fixierung von Vitaly in Haft zu ändern.

    Als nächstes ergreift der Anwalt das Wort. Sie lenkt die Aufmerksamkeit der Prozessteilnehmer auf Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation - das Abhalten gemeinsamer Gottesdienste, das Lesen und Diskutieren religiöser Literatur, das Einhalten religiöser Riten und Zeremonien, das Singen spiritueller Lieder ist eine Form des rechtmäßigen Verhaltens, die Teil der Gewissens- und Religionsfreiheit ist. Der Anwalt erinnert daran, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 kein Verbot des Glaubensbekenntnisses der Zeugen Jehovas sowie Einschränkungen für die Art und Weise, wie Gläubige ihren Glauben zum Ausdruck bringen, enthält.

    Die Verteidigung ist der Ansicht, dass Popow keine sozial gefährlichen Handlungen begangen und durch seine Handlungen der verfassungsmäßigen Ordnung und Sicherheit des Landes keinen Schaden zugefügt hat. Außerdem hätten alle vernommenen Zeugen zuvor nichts Schlechtes über Witalij Popow gesagt, aber sie kennen ihn "als einen friedlichen, fleißigen, immer hilfsbereiten Menschen".

    Der Anwalt bittet das Gericht, die Aussage des Spezialisten Zaev kritisch zu behandeln, da er keine besondere Ausbildung als Religionsgelehrter habe, habe er nicht verheimlicht, dass er sich zur Orthodoxie bekenne und eine negative Einstellung zu Jehovas Zeugen habe.

    Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung des Falles das kontradiktorische Prinzip verletzt wurde und der Verteidigung die Möglichkeit genommen wurde, Fragen an eine geheime Zeugin unter dem Pseudonym "Natalia Ivanova" zu stellen.

    Die Verteidigung betont, dass Popow bei den religiösen Versammlungen, die in den Unterlagen zur operativen Durchsuchung aufgezeichnet sind, nicht anwesend war. In seiner Rede bezog sich der Staatsanwalt auf das Gutachten des Sachverständigen und die Akten gegen einen anderen Einwohner von Nowosibirsk, Juri Saweljew, der wegen seines Glaubens verurteilt wurde, und nicht auf Popow.

    In der Debatte spricht der Angeklagte Witalij Popow. Er sagt: "Ich verstehe nicht, warum ich Mitglied der örtlichen christlichen Religionsorganisation der Zeugen Jehovas in 'Zarechnoje, Nowosibirsk' bin. Ich gehörte nie zu Zarechnoje, Nowosibirsk. Das ist es, was mich überrascht. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass ich ein einfacher, friedlicher Mensch bin, ich habe immer ehrlich gearbeitet. Bitte sprechen Sie mich frei. Ich habe keine Verbrechen begangen."

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal
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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Bewährungsstrafe

    Bezirksgericht Nowosibirsk (Nowosibirsk, Pisareva-Str., 35). Das Gericht bestätigt das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts gegen Witalij Popow.

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    Kassationshof

    Es findet eine mündliche Verhandlung vor dem Achten Kassationshof der allgemeinen Gerichtsbarkeit statt.

    In seiner Rede vor dem Richtergremium bezieht sich Popow auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 32 vom 28. Oktober 2021. Der Gläubige betont auch, dass die christliche Lehre und die Anbetung der Zeugen Jehovas nicht verboten sind: "Das gemeinsame Bekenntnis zur Religion der Zeugen Jehovas ist eine legitime Art, religiöse Überzeugungen in der Praxis zum Ausdruck zu bringen. Und dieses Recht ist direkt in Artikel 28 der Verfassung verankert." Der bestellte Verteidiger unterstützt die Position des Gläubigen.

    Nach einigen Minuten im Beratungsraum bestätigt das Gericht das Urteil.

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