Der Fall Verhoturov in Nischni Nowgorod

Fallbeispiel

Im Sommer 2019 führten Sicherheitskräfte in der Region Nischni Nowgorod Massenrazzien gegen örtliche Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Religion durch. Einer von ihnen war Sergej Werchoturow. Ein Jahr zuvor wurden seine Telefongespräche abgehört. Im Juni 2019 eröffnete ein Ermittler des Innenministeriums ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, nachdem er herausgefunden hatte, dass er mit Freunden über Texte aus der Bibel diskutiert hatte. Ein paar Monate später wurde auch Sergeys Frau Victoria wegen ihres Glaubens des Extremismus beschuldigt. Im September 2020 begann das Gericht mit der Behandlung des Falls Werchotaurow. Der Staatsanwalt forderte 7 Jahre Gefängnis für den Gläubigen. Im März 2021 verurteilte ihn das Gericht zu 6 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren. Die Berufung und dann die Kassation bestätigten dieses Urteil. Im September 2023 wurde Sergej auf Bewährung freigelassen.

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    Abhören und versteckte Überwachung

    Der Richter des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod Wedernikow A. A. hat dem Antrag des stellvertretenden Polizeichefs der Hauptdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Region Nischni Nowgorod, Jaremtschuk W. G., stattgegeben, operative Fahndungsmaßnahmen gegen Sergej Werchoturow durchzuführen.

    Auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses hat die Polizei das Recht, die Telefongespräche des Gläubigen 90 Tage lang abzuhören und Informationen aus technischen Kommunikationskanälen - einem Mobiltelefon und einer Seite in sozialen Netzwerken - zu entfernen.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Fall eingeleitet

    Der Oberstleutnant der Justiz O. W. Makerow, leitender Ermittler der Hauptdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Nischni Nowgorod, leitet das Strafverfahren Nr. 11901220089000242 gegen Sergej Werchoturow gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Den Ermittlungen zufolge hat Werchoturow zusammen mit anderen Personen "vorsätzlich eine autonome Einheit einer verbotenen religiösen Organisation organisiert und geleitet".

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    Suchen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    In Nischni Nowgorod und der Stadt Pawlowo (Region Nischni Nowgorod) werden Hausdurchsuchungen von Gläubigen durchgeführt.

    Die Ermittlerin in der Region Nischni Nowgorod, Richterleutnant Tschesebijewa Alija Marsowna, nimmt Sergej Werchoturow fest. Oberstleutnant O. W. Makerow, leitender Ermittler für besonders wichtige Fälle, erlässt die Entscheidung, Sergej Werchoturow als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu erheben. Er wird über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt und auch an die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Ermittlungen erinnert, bei der er verpflichtet ist, andere "Beteiligte an der Straftat" zu entlarven.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Bezirksgericht Nischni Nowgorod lehnt den Antrag des Ermittlers auf Verhaftung von Sergej Werchotorow ab und beschließt, ihn sofort aus der Untersuchungshaft im Gerichtssaal zu entlassen. Das Gericht entscheidet sich für eine mildere Maßnahme der Zurückhaltung für Sergej - ein Verbot bestimmter Handlungen. Dem Gläubigen ist es verboten, nach 21:00 Uhr das Haus zu verlassen, Kommunikationsmittel zu benutzen und mit anderen Bürgern zu kommunizieren.

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    Fall eingeleitet

    Das Strafverfahren Nr. 11901220089000242 gegen Sergej Werchotorow wird vom leitenden Ermittler der Hauptdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Nischni Nowgorod, Oberstleutnant der Justiz O. W. Makerow, angenommen.

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    Art. 282 Abs. 2 Fall eingeleitet Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Oberstleutnant der Justiz, O. W. Makerow, leitender Ermittler der Hauptdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Nischni Nowgorod, erhebt eine offizielle Anklage gegen Sergej Werchoturow wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation in der Strafsache Nr. 11901220089000242.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Das Priokski-Bezirksgericht von Nischni Nowgorod befasst sich mit einem Strafverfahren, das vor mehr als einem Jahr gegen Sergej Werchoturow eingeleitet wurde. Innerhalb von 30 Tagen muss Richter Denis Kiselev eine Vorverhandlung oder eine Gerichtsverhandlung anberaumen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 30 Personen kommen zur ersten Anhörung im Fall Sergej Werchoturow in das Gebäude des Bezirksgerichts Prioksky, aber sie betreten den Saal aufgrund der epidemiologischen Situation nicht.

    Die Staatsanwaltschaft verkündet die Anklage. Verhoturov widerspricht und merkt an, dass er verurteilt wird, weil er an Gott glaubt und den biblischen Grundsatz aus Hebräer 10,25 befolgt: "Lasst uns unsere Gemeinde nicht verlassen..."

    Der Angeklagte lehnt die Dienste eines Anwalts ab, um sich verteidigen zu wollen. Richter Denis Kiselev lehnt seinen Antrag ab.

    Das Gericht befragt 4 Zeugen. Der Richter fragt sich, ob Jehovas Zeugen wirklich "ihre" Bibel haben. Der Angeklagte und die Zeugen geben an, dass sie verschiedene Übersetzungen der Heiligen Schrift verwenden, einschließlich der Synodenübersetzung, die unter Russen weit verbreitet ist. Der Richter kommt zu dem Schluss: "Die Bibel ist also eins, aber die Übersetzungen sind unterschiedlich."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Sergej Werchoturow zu unterstützen, aber niemand darf hinein.

    Das Gericht prüft Fragmente von Videoaufzeichnungen. Eine davon ist eine Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Christen in ethnischen, religiösen und politischen Konflikten. Die Gläubigen lernen, allen Menschen Liebe zu zeigen, der Obrigkeit zu gehorchen, Böses nicht mit Bösem zu vergelten und zu vergeben. "Das alles ist seltsam für eine extremistische Organisation", betont der Gläubige.

    Dem Einwand des Angeklagten gegen das Vorgehen des Richters ist Genüge getan.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    25 Leute kommen, um Sergej zu unterstützen, aber niemand darf mehr an dem Treffen teilnehmen.

    Sergej Werhoturow sagt aus. Er erklärt, dass er sich der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation nicht für schuldig hält. "Das ist eine unbegründete Anschuldigung, die meine Würde verletzt", sagt Sergej. Der Gläubige erzählt dem Gericht, dass er dank seiner Bekanntschaft mit Jehovas Zeugen und dem Studium der Bibel ein respektabler Bürger seines Landes wurde, schlechte Gewohnheiten ablegte und aufhörte, anderen gegenüber aggressiv zu sein. "Ich bin ein Friedensstifter und ich bin stolz darauf", betont der Angeklagte.

    Zu dem Vorwurf, er habe angeblich die Aktivitäten einer religiösen Vereinigung organisiert, erklärt der Gläubige: "Ich wurde Zeuge Jehovas, und es war mir völlig egal, dass es in Russland ein Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas gab. Dementsprechend habe ich auch keines der Ziele und Prinzipien dieser Organisation kennengelernt. Ich interessierte mich nur für die Lehren der Bibel." Sergej fährt fort: "Gottesdienste wurden vor dem Verbot abgehalten, also wurden sie nach dem Verbot abgehalten und werden, das versichere ich Ihnen, im Gefängnis abgehalten. Niemand kann uns die Anbetung Gottes vorenthalten. Und juristische Organisationen haben damit absolut nichts zu tun. [...] Die Anwesenheit im Gottesdienst stellt kein Verbrechen dar, sondern ist die Ausübung des Rechts, das in Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation verankert ist.

    Richter Denis Kisseljow gibt dem Antrag auf Anwesenheit der Ehefrau des Angeklagten bei den folgenden Anhörungen statt.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Für die Tatsache, dass Sergej Werhoturow sich mit Glaubensbrüdern traf, um über die Bibel und die Grundsätze des christlichen Lebens zu diskutieren, forderte der Staatsanwalt für ihn eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und ein Jahr Freiheitsbeschränkung.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Verhoturov hält seine letzte Rede. Der Gläubige erklärt dem Gericht, dass die Anbetung Gottes, wie sie in der Bibel beschrieben wird, nichts mit dem Extremismus zu tun hat, der ihm vorgeworfen wird. Im Gegenteil, er hat immer ermutigt und wird dies auch weiterhin tun, "alle Menschen zu ermutigen, einander zu lieben, jegliche Gewalt zu vermeiden und die familiären Beziehungen zu stärken".

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Verbot bestimmter Handlungen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Richter des Bezirksgerichts Priokskij, Denis Kisseljow, befindet Sergej Werchoturow für schuldig, die Aktivitäten einer verbotenen Gemeinde organisiert zu haben, und verurteilt ihn zu 6 Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren.

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    Berufungsgericht

    Die Richterin des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod, Ksenia Chipiga, weigert sich, der Berufung des Gläubigen stattzugeben. Das Urteil der Vorinstanz tritt in Kraft.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Kassationshof

    Das I. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit (Saratow) bestätigt das Urteil gegen Sergej Werchoturow.

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