Fall Sheetz in Lesosibirsk
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Hakob Stepanyan, Ermittler der Ermittlungsabteilung der Stadt Lesosibirsk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien, leitet ein Strafverfahren gegen den 55-jährigen Waleri Schitz ein.
Er wird beschuldigt, über religiöse Literatur gesprochen zu haben und "das Gebet der Zeugen Jehovas gelesen" zu haben.
Aus der Resolution geht hervor, dass Shitz, "der sich an einem unbekannten Ort auf dem Territorium der Stadt Lesosibirsk befindet, ... Verwendung von deinstallierten elektronischen Geräten... organisierte und leitete ein Treffen einer unbekannten Anzahl von Anhängern der LRO "Zeugen Jehovas in Lesosibirsk" über Online-Übertragungen.
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Beamte des FSB und des Ermittlungskomitees dringen in die Wohnungen von sechs Einwohnern von Lesosibirsk ein. Elektronische Geräte, Informationsträger und Bibeln werden von Gläubigen beschlagnahmt. In einigen Fällen machen Polizeibeamte Fotos und Videos. Nach den Durchsuchungen wurden Valery Shitz und einige andere Gläubige zum Verhör gebracht, woraufhin sie freigelassen wurden.
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Der Richter des Stadtgerichts Lesosibirsk in der Region Krasnojarsk, Alexej Knjaschew, wählt für Valery Shitz eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Verbots bestimmter Handlungen: Ihm ist es verboten, mit Personen zu kommunizieren, die keine nahen Verwandten und Zeugen in einem Strafverfahren sind, sowie Kommunikationsmittel zu benutzen und die Stadt Lesosibirsk zu verlassen.
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Der Ermittler Stepanyan klagt Shitz nach Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an - Organisation der Aktivitäten einer als extremistisch anerkannten Organisation. In der Entscheidung, den Gläubigen als Angeklagten vorzuladen, heißt es: "Um die Wirkung auf das Bewusstsein der Teilnehmer des Online-Treffens zu erhöhen, hat V. F. Shitz religiöse Texte reproduziert, interpretiert und kommentiert."
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Ein neuer Anklagebeschluss wird erlassen.
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Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens.
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Der Fall wird dem Stadtgericht Lesosibirsk in der Region Krasnojarsk vorgelegt. Er wird von Richter Jewgeni Rafalski geprüft.
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Valery Shitz erklärt, dass er mit den Vorwürfen nicht einverstanden ist und plädiert auf nicht schuldig. Er verliest seine Haltung zu den Vorwürfen.
Im Zusammenhang mit der Abwesenheit von Zeugen der Anklage beginnt das Gericht mit der Prüfung der Verfahrensunterlagen.
Mehr als 20 Menschen kommen, um Valery zu unterstützen, aber nur drei dürfen in den Gerichtssaal.
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Der Gerichtshof prüft weiterhin die Aktenbände.
Der Staatsanwalt bittet das Gericht, eine Kopie des Urteils zu prüfen, das zuvor gegen einen anderen Gläubigen aus Nowosibirsk, Andrej Stupnikow, verhängt wurde. Der Anwalt wendet ein, dass dieses Dokument nicht auf den Fall Valery Schitz anwendbar sei. Trotzdem kündigt das Gericht es an.
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Untersucht werden die Materialien des 4. Bandes des Falles: Videoaufnahmen, darunter ein Gespräch zwischen einem Gläubigen und einer Frau, die sich für die Bibel interessiert. Das Video zeigt das Auftreten und Verhalten von Jehovas Zeugen bei den Anbetungsversammlungen. Ein Video des Gottesdienstes ist ebenfalls zu sehen. Der Staatsanwalt bittet darum, einige Bilder zurückzuspulen, aber der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass es notwendig ist, das gesamte Material zu überprüfen, um dem Prozess nicht die Objektivität zu nehmen.
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Die Untersuchung der Fallmaterialien, einschließlich der Aufzeichnungen von Gottesdiensten per Videokonferenz, wird fortgesetzt. Der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass der Organisator und einer der Teilnehmer an der Videokonferenz nicht identifiziert und verhört wurden, dass diese Informationen nicht in den Akten enthalten sind und dass der Inhalt der Memorandum-Zertifikate, die von der Staatsanwaltschaft bei der letzten Sitzung geprüft wurden, nicht mit dem übereinstimmt, was sich auf den untersuchten Datenträgern befindet. Der Anwalt plant, einen Antrag auf Unzulässigkeit der Beweismittel zu stellen.
Zuvor war auch ein Antrag auf Unbegründetheit der Anklage gestellt worden.
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Das Gericht prüft die Akten des Verfahrens. Videos von Gottesdiensten werden angeschaut.
Bei einer der Anhörungen verliest das Gericht einen Brief, den er erhalten hat. In dem Brief heißt es, Jehovas Zeugen seien friedliche Christen, die auf der ganzen Welt lebten. Es gibt auch eine positive Charakterisierung des Angeklagten als verantwortungsbewussten Bürger und liebevollen Familienvater. Die Verfasser des Briefes bitten das Gericht, Valery Shitz nicht für seinen christlichen Glauben und seinen Glauben an Jehova Gott zu bestrafen. Der Richter fügt das Schreiben zu den Akten nehmen.
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Vernehmung eines geheimen Zeugen unter dem Pseudonym Iwanow. Nachdem der Richter eine Liste von Fragen von jeder der Verfahrensparteien aufgenommen hat, zieht er sich mit dem Sekretär in den Nebenraum zurück, wo er den Zeugen unabhängig verhört. Der Richter verliest dann seine Antworten. Demnach wird deutlich, dass der geheime Zeuge zuvor Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hatte.
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Vernehmung des zweiten geheimen Zeugen unter dem Pseudonym Fjodorow. Auch seine Vernehmung wird vom Richter persönlich in einem anderen Raum durchgeführt.
Aus den vom Richter verlesenen Antworten Fjodorows geht hervor, dass er einst Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat.
Er teilt dem Gericht mit, dass er Valery Shitz nicht kenne und noch nie einen Gottesdienst der Zeugen Jehovas in Lesosibirsk besucht habe.
Nach Angaben der Verteidigung wurde die Aussage des geheimen Zeugen "als Durchschlag" mit den Aussagen geheimer Zeugen in ähnlichen Fällen von Zeugen Jehovas im Gebiet Krasnojarsk gemacht. Die Verteidigung macht auch eine Verletzung des Rechts auf Vernehmung eines Zeugen geltend, was dem Prinzip der kontradiktorischen Parteien widerspricht.
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Der Religionswissenschaftler Grigori Illarionow wird per Videokonferenz verhört. Der Staatsanwalt bittet ihn, die Aktivitäten der Zeugen Jehovas detailliert zu beschreiben. Die Verteidigung stellt ihre Fragen.
Dann verliest der Staatsanwalt Ausschnitte aus der phonetischen Untersuchung der Aufnahme der Stimme von Valery Schitz. An diesem Punkt schließt die Staatsanwaltschaft die Präsentation ihrer Beweise ab.
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