Der Fall von Kuprijanskij und anderen in Kursk
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M. N. Zaitsev, leitender Ermittler für innere Angelegenheiten der Ermittlungsdirektion des FSB der Russischen Föderation für die Region Kursk, erlässt die Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Nikolai Kupriyansky gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sowie gegen die Ehegatten Dmitri und Oksana Tschausow gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.
Den Gläubigen wird vorgeworfen, "auf dem Territorium von Kursk einzelne Klassen (Gespräche) abgehalten zu haben, um die Predigtmaterialien der religiösen Bewegung "Zeugen Jehovas" mit neuen angeblichen Anhängern der "LRO der Zeugen Jehovas von Kursk" zu studieren und gleichzeitig die Popularisierung ihrer Ideen zu fördern.
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In Kursk werden Hausdurchsuchungen von Gläubigen durchgeführt. Nikolay Kupriyansky, Dmitry und Oksana Chausov werden festgenommen. Sie werden gemäß Teil 1 und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt.
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Das Leninski-Bezirksgericht Kursk unter dem Vorsitz von Richterin Margarita Djadjuschewa entscheidet sich für Präventivmaßnahmen für Gläubige: Dmitri Tschausow - 2 Monate Haft, Nikolai Kuprijanski und Oksana Tschausowa - Hausarrest für 2 Monate.
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Dmitry Chausov leidet an einer schweren chronischen Krankheit, die die ständige Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten erfordert. Er kann sie nicht in die Untersuchungshaftanstalt bringen. Aus diesem Grund schreitet seine Krankheit fort. Dmitrys Frau Oksana steht unter Hausarrest, so dass sie nicht die Möglichkeit hat, zum Arzt zu gehen und ein Rezept einzunehmen.
Dmitriy wird zusammen mit zwei weiteren Gefangenen in einer Zelle für 6 Personen festgehalten. Er hat die Fähigkeit, die Bibel zu lesen.
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Zum dritten Mal verlängert der Richter des Leninskij-Bezirksgerichts den Hausarrest von Nikolai Kuprijanski und Oksana Tschausowa sowie die Haft von Dmitri Tschausow bis zum 2. März 2024.
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Dmitri Tschausow, der in einer Untersuchungshaftanstalt festgehalten wird, hat aufgrund seiner Krankheit gewisse Schwierigkeiten. Im Herbst verbrachte er 1 Monat im Krankenhaus. Er leidet auch häufiger unter Kopfschmerzen. Die Schwiegermutter konnte ihm keine Medikamente geben, da ihr gesagt wurde, dass die Untersuchungshaftanstalt alles habe, was sie brauche. Sie wurden Dmitrij jedoch nie gegeben.
Der Gläubige bewahrt eine positive Einstellung und verliert nicht den Mut. Er erhält viele Unterstützungsbriefe.
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Dmitri Tschausow wird unter Hausarrest aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen und darf 2 Stunden am Tag laufen. Der Hausarrest von Oksana Chausova wird durch ein Verbot bestimmter Handlungen ersetzt.
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Der Fall von Nikolai Kupriyansky und den Chausovs geht an das Bezirksgericht Kursk, er wird von Richterin Margarita Dyadyusheva geprüft.
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Die Chausovs fordern, ihre Präventionsmaßnahme in ein Anerkennungsabkommen umzuwandeln. Dmitriy begründet dies damit, dass er eine schwere chronische Krankheit hat und die Pflege seiner Frau benötigt, die aber aufgrund des Kommunikationsverbots gezwungen sind, getrennt zu leben. Oksana sagt auch, dass sie sich wegen des Verbots der Kommunikation nicht um ihren Ehepartner und ihre betagten Eltern kümmern kann.
Der Richter lässt die Präventivmaßnahme für alle drei Angeklagten unverändert - Nikolai Kuprijanski und Dmitri Chausov bleiben unter Hausarrest und Oksana Chausova - unter einem Verbot bestimmter Handlungen.
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Der Richter lässt nur die Ehefrau von Nikolai Kuprijanski in den Gerichtssaal.
Staatsanwältin Schaschkowa verliest die Anklageschrift und spricht den Namen Gottes - Jehova - falsch aus. Dmitri Tschukow korrigiert sie höflich, weshalb der Richter ihn zurechtweist. Dmitriy erklärt, dass die falsche Aussprache des Namens Gottes seine religiösen Gefühle beleidige. In der Folge fragt der Richter mehrmals, wie man den Namen Gottes ausspricht.
Die Angeklagten legen ihre Haltung zu den Vorwürfen dar. Sie plädieren auf nicht schuldig.
Dmitriy Chausov sagt: "Ich bin nur ein Gläubiger, der seine religiösen Ansichten unter Berufung auf Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation zum Ausdruck gebracht hat, der jedem die Gewissensfreiheit, die Religionsfreiheit garantiert, einschließlich des Rechts, sich einzeln oder in Gruppen zu einer Religion zu bekennen oder sich nicht zu bekennen ... Und das alles, ohne zu Gewalt aufzurufen, Hass oder Diskriminierung gegen irgendwelche gesellschaftlichen Gruppen zu schüren."
Oksana Chausova fügt hinzu: "Ich betrachte diesen Strafprozess als politisch motivierte Repression... Die Diskussion über heilige Texte, in diesem Fall die Bibel, durch eine Gruppe von Menschen, sowie der Empfang von Gästen zu Hause, die Fürsorge für andere sind nicht in der Liste der extremistischen Aktivitäten enthalten. Im Kern basiert der Vorwurf auf der Tatsache, dass wir Gläubige sind und versuchen, so zu leben, wie Jesus Christus es befohlen hat. Das ist ein Urteil über den Glauben! Und ich schäme mich nicht, heute hier zu stehen, weil ich ein Zeuge Jehovas bin. Es wäre eine Schande, wenn wir wegen eines echten Verbrechens vor Gericht gestellt würden."
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Das Gericht geht mit der Prüfung des Fallmaterials fort. Es wird das Zeugnis eines Religionsexperten verlesen. Die Verteidigung protestiert, weil sie glaubt, dass ihre Schlussfolgerungen auf falschen Informationen beruhen.
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Die Aussage einer Zeugin der Anklage, die nicht vor Gericht erschienen ist, weil sie das Land verlassen hat, wird vernommen. Gleichzeitig lässt der Staatsanwalt aus, was Jehovas Zeugen positiv charakterisiert. Es stellt sich heraus, dass derselbe Zeuge im Jahr 2019 im Fall eines anderen Gläubigen aus Kursk, Andrej Andrejew, eine ähnliche Aussage gemacht hat.
Dmitriy Chausov bittet das Gericht, ihm aufgrund gesundheitlicher Probleme eine ärztliche Untersuchung zu gestatten. Der Richter lehnt ab mit der Begründung, dass der Angeklagte kein ärztliches Attest habe, und bietet an, sich nach Beendigung des Prozesses um seine Gesundheit zu kümmern.
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Das Gericht prüft weiterhin die Akten des Falles. Der Staatsanwalt verliest nur die Titel der Dokumente und beschreibt kurz deren Inhalt. Aus den Abschriften der Gottesdienste bittet der Richter, nur den vom Ermittler hervorgehobenen Text vorzulesen.
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Dmitry und Oksana Chausov sagen aus. Sie erklären, woran sie glauben und wie biblische Grundsätze ihnen in ihrem Leben helfen. Der Richter erlaubt ihnen nicht, während der Rede die Bibel zu zitieren.
Die Angeklagten stellten 15 Anträge, aber das Gericht gab keinem von ihnen statt.
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Dmitri Chausov bittet das Gericht, ihm zu erlauben, mit seiner Frau Oksana Chausova zu leben und zu kommunizieren. Das Gericht gibt diesem Antrag statt und erlaubt dem Gläubigen, die Adresse seines Aufenthalts unter Hausarrest zu ändern, und erlaubt ihm auch, täglich spazieren zu gehen.
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Richterin: Margarita Dyadyusheva. Leninskij Bezirksgericht Kursk (Aleksandra Nevskogo Straße 7, Kursk). Zeit: 10:00 Uhr.