Der Fall Sidorenko in Krasnodar

Fallbeispiel

Das Strafverfahren gegen den Rentner Pawel Sidorenko wurde im Januar 2022 eingeleitet. Der FSB setzte das Bekenntnis zum Glauben an Jehova Gott mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation gleich. In Pavels Wohnung im Dorf Prigorodny führten die Sicherheitskräfte eine Durchsuchung durch, bei der die Tochter des Gläubigen, die an einer schweren Krankheit litt, starken Stress erlebte. Sidorenko wurde zum Verhör abgeführt, woraufhin er freigelassen wurde, nachdem er anerkannt worden war, dass er nicht gehen durfte. Im Februar 2023 ging der Fall vor Gericht. Im April 2024 wurde Sidorenko zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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    Fall eingeleitet Ältlich Art. 282 Abs. 2

    Der leitende Ermittler des FSB der Russischen Föderation für die Region Krasnodar, Oberstleutnant der Justiz Nikita Rudenko, leitet ein Strafverfahren gegen den 64-jährigen Pawel Sidorenko ein.

    In den Ermittlungen wird behauptet, dass Sidorenko spätestens am 15. Februar 2019 "die kriminelle Absicht hatte, illegale Handlungen zur weiteren Teilnahme an den Aktivitäten einer lokalen religiösen Organisation zu begehen, die gesetzlich verboten ist".

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    Suchen Ältlich

    Der Richter des Bezirksgerichts Oktjabrskij, Aleksandr Verkhohlyad, ordnete eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Pawel Sidorenko an, der im Dorf Prigorodny lebt.

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    Suchen Fall eingeleitet Verhör Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Anerkennungsvereinbarung
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    Art. 282 Abs. 2

    Pawel Sidorenko wird gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation strafrechtlich verfolgt.

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    Schlussfolgerungen von Experten

    Pavel Sidorenko wird eine umfassende ambulante psychologische und psychiatrische forensische Untersuchung verschrieben.

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    Schlussfolgerungen von Experten

    Im Falle eines Gläubigen wird eine umfassende religiöse Untersuchung anberaumt.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Stadtgericht Gorjatschekljutschewski der Region Krasnodar vorgelegt. Der Schiedsrichter ist Zhanna Velichko.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall Pawel Sidorenko beginnen. Etwa 35 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen.

    Der Richter fügt der Akte den Antrag des Angeklagten auf Einstellung des Strafverfahrens bei, vertagt ihn jedoch zur Prüfung während der Hauptverhandlung.

    Das Gericht weigert sich, Pavels Antrag auf Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft zu erfüllen.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklage wegen Extremismus. Pawel Sidorenko plädiert auf nicht schuldig und betont, dass er keine Verbrechen begangen habe.

    Die Befragung der Zeugen der Anklage beginnt. Einer von ihnen gibt dem Angeklagten eine positive Eigenschaft: verantwortungsbewusst, gewissenhaft, es gibt "absolut keine Vorwürfe" gegen den Gläubigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Drei Zeugen der Anklage erschienen erneut nicht zur Verhandlung. Trotz der Einwände der Verteidigung verliest das Gericht die schriftliche Aussage eines von ihnen. Das Gericht beschließt, den Rest zwangsweise zur Verhandlung zu bringen.

    Ein Verwandter von Pawel Sidorenko wird verhört. Über seine Kommunikation mit dem Angeklagten sagt er: "Wir telefonieren über Familienthemen, wir interessieren uns für das Leben des anderen. Wir haben ein normales familiäres Verhältnis." Der Angeklagte habe ihm nie angeboten, einer verbotenen religiösen Organisation beizutreten.

    Das Gericht lehnt den Antrag auf Verzicht auf den bestellten Rechtsanwalt ab.

    Eine Selbsthilfegruppe von etwa 30 Personen versammelt sich vor dem Gerichtsgebäude, von denen fünf in den Gerichtssaal dürfen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt nennt die Materialien der Bände des Falles, die in weiteren Gerichtsterminen geprüft werden sollen. Sie enthalten Videoaufnahmen aus der Arbeit des Angeklagten, Audiodateien seiner Telefongespräche, Schlussfolgerungen psychologischer, psychiatrischer, phonoskopischer und religiöser Untersuchungen sowie ein Gedicht über religiöse Themen, das laut Staatsanwaltschaft "die Teilnahme an den Aktivitäten der LRO lobt".

    Vor Gericht werden Mitschnitte von Telefongesprächen des Angeklagten abgehört.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich Gutachtergutachten mit Verstößen

    Um Pavlo Sidorenko zu unterstützen, kommen 25 Personen ins Gerichtsgebäude, von denen nur 7 an der Anhörung teilnehmen dürfen.

    Das Gericht prüft die Dateien des Laptops, die bei der Durchsuchung des Angeklagten beschlagnahmt wurden. Sidorenko betont, dass es in den gesehenen Videos keine Aufrufe zu Gewalt, Feindschaft und Propaganda religiöser Überlegenheit gebe.

    Der Angeklagte weist darauf hin, dass die Aussagen des Sachverständigen zu dem Video an den Haaren herbeigezogen seien. Darüber hinaus macht Sidorenko auf die Verzerrung des Namens Religion durch den Experten aufmerksam, was auf eine voreingenommene Haltung des Experten gegenüber Jehovas Zeugen hindeutet und Zweifel an der Objektivität seiner Schlussfolgerungen aufkommen lässt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine Selbsthilfegruppe von 27 Personen kommt zum Gerichtsgebäude. 12 von ihnen dürfen in den Saal.

    Zu sehen ist eine Videoaufzeichnung eines der Gottesdienste, in der die Gläubigen unter anderem religiöse Lieder singen und auch darüber sprechen, wie das Bibelstudium einem Menschen hilft, Gott besser kennenzulernen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Ältlich

    Das Gericht prüft die Videoaufnahmen der Kamera, die bei Sidorenko installiert war. In dieser Aufzeichnung diskutieren Gläubige per Videoschalte über Begegnungen von Glaubensbrüdern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zu der Sitzung wurden 20 Zuhörer zugelassen. Das Gericht beginnt, sich mit dem Ergebnis der religiösen Prüfung vertraut zu machen. Sidorenko reicht eine Petition ein, um sich an dieser Überlegung zu beteiligen. Er erklärt dies damit, dass er die Religion der Zeugen Jehovas gut kenne und gegebenenfalls Erklärungen geben könne.

    Richter Zhanna Velichko gab dem Antrag teilweise statt und erlaubte dem Gläubigen, die Schlussfolgerungen des Experten zu kommentieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Gutachtergutachten mit Verstößen

    21 Zuhörer dürfen in den Saal.

    In Bezug auf die Schlussfolgerungen des Sachverständigen Boyko weist der Angeklagte darauf hin, dass der Sachverständige sich auf Wörter beziehe, die nicht zu Sidorenko gehörten. Die Ergebnisse der phonoskopischen Untersuchung werden untersucht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung weist auf die faktischen Widersprüche in den Fallmaterialien hin. In der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens heißt es beispielsweise, dass Sidorenko zu diesem Zeitpunkt (Januar 2022) in seinem Haus in Gorjatschi Kljutsch lebte. Laut Vertrag über den Verkauf des Hauses wurde der Gläubige jedoch bereits im Juni 2021 unter dieser Adresse aus dem Register gestrichen.

    Das Gericht prüft die orthodoxe "Biblische Enzyklopädie", die von Archimandrit Nikephoros herausgegeben und 1891 veröffentlicht wurde. Sidorenko lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass die Anklage dieses Buch nur deshalb als Beweis für seine Schuld betrachtete, weil der Name Jehova darin vorkommt.

    Auf Antrag des Gläubigen fügt das Gericht medizinische Dokumente bei, die das Vorhandensein einer schweren Krankheit bei seiner Tochter sowie gesundheitliche Probleme bei ihm und seiner Frau bestätigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Sidorenko bittet das Gericht, sein Telefon von der Beweisaufnahme auszuschließen. Der Gläubige erklärt, dass er 2019 nicht mit ihm über die Bibel sprechen konnte, da er sie erst zwei Jahre später kaufte. Als Beweis führt er eine offizielle Antwort des Herstellers an, die bestätigt, dass dieses Modell 2021 in den Handel kam.

    Der Richter vertagt die Prüfung dieser Frage bis zur endgültigen Entscheidung.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Stadtgericht Gorjatschekljutschewskoi der Region Krasnodar vorgelegt. Der Schiedsrichter ist Zhanna Velichko.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Bewährungsstrafe Ältlich

    Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Bewährungsstrafe für Pawel Sidorenko.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussplädoyers der Verteidigung

    Um den Gläubigen zu unterstützen, kommen 43 Personen in das Gerichtsgebäude, aber nur fünf dürfen den Gerichtssaal betreten.

    Die Verteidigung und der Angeklagte sprechen. Der Anwalt merkt an: "Alle Beweise, die bei den Ermittlungen vorgelegt wurden, waren widersprüchlich, die Zeugen waren in ihren Aussagen verwirrt und gaben keine genauen Erklärungen. Daher glaube ich, dass die Ermittlungen Sidorenkos Schuld nicht bewiesen haben, und Sidorenkos Schuld wurde bei der Anhörung nicht festgestellt."

    Ihre Erklärungen sind der Verfahrensakte beigefügt.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    "Meine Ansichten als gläubiger Christ mit 33 Jahren Erfahrung basieren auf der Liebe zu Gott und der Liebe zu den Menschen und haben nichts mit Extremismus zu tun", hielt der Gläubige seine letzte Rede.

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