Terebilovs zweiter Fall in Kostroma
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E. A. Sizov, leitender Ermittler des Ermittlungskomitees für den zentralen Bezirk Kostroma, leitet ein Strafverfahren gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Dmitri Terebilow ein, der in der Strafkolonie Nr. 1 in der Region Kostroma inhaftiert ist.
In der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten, heißt es, dass ein Gläubiger, der wegen seines Glaubens in einer Kolonie des strengen Regimes sitzt, "während er in der oben genannten Anstalt ist, die Verurteilten ... in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation." So interpretierte der Ermittler die Tatsache, dass Dmitrij die Fragen eines Zellengenossen über den Glauben der Zeugen Jehovas beantwortete.
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Es wird bekannt, dass der Gefangene, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren, bei den Ermittlungen kooperiert. Es kommt zu einer Konfrontation zwischen ihm und Terebilov.
Es stellt sich auch heraus, dass in dem Fall eine psychiatrische und psychologisch-linguistische Untersuchung durchgeführt wurde, und es ist geplant, eine weitere - Religions- und Kulturwissenschaft - durchzuführen. Die psychiatrische Untersuchung umfasst die Aussage eines Zeugen, den er laut Terebilow nicht kennt.
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Dmitri Terebilow wird aus der Kolonie in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Kostroma verlegt.
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Der Ermittler lädt Dmitry als Verdächtigen zur Befragung vor. Die Ermittlungen versuchen herauszufinden, ob die Stimme auf den Audioaufnahmen, die während der operativen Suchaktionen sichergestellt wurden, ihm gehört. Der Gläubige weigert sich, Zeugnis abzulegen. Der Ermittler legt Terebilov eine Entscheidung über die Ernennung einer gerichtsmedizinischen, historischen und religiösen Untersuchung vor.
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Der Ermittler setzt die Vernehmung von Dmitri Terebilow fort und klagt ihn gemäß Artikel 282.2 (1.1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an. Er präsentiert die Schlussfolgerung einer historischen und religiösen Untersuchung, in der ein Experte - von Beruf Historiker und Lehrer - eine Schlussfolgerung nicht spezialisierter, sondern juristischer Natur zieht und feststellt, dass Terebilov andere in die Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Organisation verwickelt hat. Die Verteidigung beantragt die Disqualifikation des Sachverständigen.
Während des Verhörs überreicht der Ermittler Terebilov Briefe, Notizbücher, Fotos und Postkarten, die zuvor ohne seine persönliche Anwesenheit bei dem Gläubigen beschlagnahmt wurden, um herauszufinden, ob es sich um seine Habseligkeiten handelt.
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Terebilows zweiter Fall geht an das Bezirksgericht Swerdlowsk in Kostroma, das den ersten Fall gegen den Gläubigen verhandelte. Diesmal ist der Richter Dmitry Gorokhov.
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Der Staatsanwalt fordert das Gericht auf, den Gläubigen für schuldig zu erklären und ihn zu 10 Jahren Haft in einer Kolonie des strengen Regimes zu verurteilen.
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Schiedsrichter: Dmitriy Gorokhov. Swerdlowsker Bezirksgericht Kostroma (Dolmatowa Straße 14, Kostroma). Uhrzeit: 10:30 Uhr