Der Fall von Valerys Arbeit in Knjas-Wolkonski

Fallbeispiel

Im März 2022 eröffnete die Ermittlungsabteilung der Stadt Komsomolsk am Amur der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees ein Strafverfahren gegen Waleri Rabota wegen eines extremistischen Artikels. Zwei Tage später wurde seine Wohnung in Knjas-Wolkonski durchsucht, woraufhin der Gläubige zum Verhör abgeführt und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht wurde. Bald darauf landete der Mann wegen “mangelnder Kooperationsbereitschaft” in einer Untersuchungshaftanstalt. Im Juni 2022 milderte der Richter trotz der Forderungen des Ermittlers, Valeriys Haft zu verlängern, das Maß der Zurückhaltung, indem er den Gläubigen unter Hausarrest stellte. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht.

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    1. März 2022

    A. A. Koslow, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für Komsomolsk am Amur der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Chabarowsk, beschließt, ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Waleri Rabota einzuleiten.

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    3. März 2022 Suchen

    Der Ermittler Kozlov A. A. beschließt, die Wohnung von Valery Rabota zu durchsuchen. Telefone, ein Laptop und Datenträger werden dem Gläubigen abgenommen. Nach der Durchsuchung wird Walerij verhört und in eine vorübergehende Haftanstalt in Chabarowsk gebracht.

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    4. März 2022

    Der Ermittler Kozlov A.A. beantragt eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer Inhaftierung von Valery Rabota bis zum 01.05.2022.

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    5. März 2022

    Der Richter des Bezirksgerichts Chabarowsk des Chabarowsker Territoriums Karnaukh T.V. beschließt eine Fixierungsmaßnahme für Waleri Rabota in Form einer Haft bis zum 30.04.2022. Valery erhebt Einspruch gegen die Maßnahme der Zurückhaltung und erklärt, dass "der Ermittler sagte, dass er nach der Durchsuchung und der Zeugenaussage nach Hause entlassen würde, aber nachdem er von der Bestimmung des Artikels 51 der Verfassung der Russischen Föderation Gebrauch gemacht hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass er festgenommen werden würde, weil er nicht kooperieren wollte". Der Anwalt des Verdächtigen äußert sich zuversichtlich, dass "die bloße Tatsache, dass er sich für eine Maßnahme der Zurückhaltung entschieden hat, vom Ermittler nicht als Maßnahme der Zurückhaltung, sondern als Maßnahme der Einschüchterung verwendet wird, da er sich weigerte, gegen sich selbst und seine Verwandten auszusagen".

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    9. März 2022

    Die Verteidigung von Valery Rabota legt zwei Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts ein, eine Zwangsmaßnahme in Form einer Haft zu wählen.

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    11. März 2022

    Der Ermittler A. A. Kozlov zieht Valery Rabota als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation an.

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    31. März 2022

    Der Anwalt besucht Waleri Rabota in SIZO-1 in Chabarowsk. Laut dem Anwalt sind sein Gesundheitszustand und seine Stimmung im Allgemeinen positiv, aber manchmal macht er sich Sorgen über die Verschlimmerung chronischer Krankheiten. Vor kurzem wurde Valeriy in eine 4-Bett-Zelle verlegt. Er hatte ein gutes und respektvolles Verhältnis zu seinen Zellengenossen. Er bekommt Päckchen und Päckchen, er hat auch eine Bibel.

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    29. Juni 2022

    Richterin am Bezirksgericht Chabarowsk des Gebiets Chabarowsk Zhigulina G. K. weigert sich, dem Antrag des Ermittlers Kozlov A.A. auf Verlängerung der Haftdauer von Walerij Rabota nachzukommen und beschließt, eine Maßnahme der Fesselung gegen den Gläubigen in Form eines Hausarrests für einen Zeitraum von einem Monat, d.h. bis einschließlich 28. Juli 2022, zu wählen.

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    30. März 2023 Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Chabarowsk der Region Chabarowsk. Es wird von Richterin Angelina Sviderskaya geprüft.

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    18. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt beginnt die Vernehmung mit der Befragung des Zeugen Martyn. Er erklärt, dass er in den Jahren 2021-2022 mit dem Angeklagten kommuniziert habe und dann "aufgehört habe zu kommunizieren und einfach verschwunden sei". Das Gericht kommt dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, die Aussage des Zeugen zu verlesen, da im Vernehmungsprotokoll das Jahr 2020 angegeben wurde. Der Zeuge bestätigt seine Aussage im Ermittlungsverfahren.

    Obwohl Martyn einen Abschluss in Jura hat, versteht er den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer Gruppe von Gläubigen nicht. Er gibt eine positive Charakterisierung des Angeklagten ab.

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    22. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen

    Einer der Zeugen der Anklage gibt an, dass er auf Anweisung des FSB den Informanten Martyn den Gläubigen vorgestellt habe. Ihm zufolge tat er dies aufgrund von Drohungen eines Mitarbeiters des Dienstes Ogienko A.A. gegenüber seiner Frau. Der Zeuge gibt an, dass das Protokoll der Vernehmung nicht die Aussage enthält, die er dem Ermittler gegeben hat.

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    23. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge Romanow, der Waleri Rabota seit etwa 20 Jahren kennt, wird vernommen. Laut Romanow sprach der Gläubige vor 2017 mehrmals mit ihm über seinen Glauben. Der Zeuge hält Valeriy für einen "guten, höflichen, fleißigen Mann".

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    29. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine andere Zeugin der Anklage gibt an, dass die Worte im Vernehmungsprotokoll nicht mit ihrer Aussage übereinstimmen.

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    28. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der FSB-Offizier Ogienko wird als Zeuge der Anklage vernommen. Er sagt, dass er den Unterschied zwischen den Begriffen Konfession, juristische Person und religiöse Gruppe nicht kenne, da er keine juristische Ausbildung habe. Bei der Erstellung des Vernehmungsprotokolls habe er diese Begriffe aus den Empfehlungen höherer Stellen übernommen.

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    21. August 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hört sich das Gericht Aufzeichnungen von Gesprächen über die Bibel mit Martyn an.

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    1. September 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Anhören der Aufzeichnung von Bibelgesprächen im Gottesdienst geht weiter.

    Der Staatsanwalt schließt die Beweisaufnahme ab.

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    10. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung legt dem Gericht die Urteile des EGMR und Sachverständigengutachten vor, die bestätigen, dass Jehovas Zeugen nicht in Extremismus verwickelt sind. Der Anwalt beantragt zudem die Anfügung des Urteils des EGMR vom 7. Juni 2022, in dem die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland als ungerechtfertigt und rechtswidrig anerkannt wurde. Der Richter fügt das Dokument der Verfahrensakte bei.

    An dem Treffen nahmen 17 Zuhörer teil, die gekommen waren, um den Gläubigen zu unterstützen.

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    18. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung prüft materielle Beweise – Nachschlagewerke und verschiedene Bibelübersetzungen.

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    25. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung beantragt den Ausschluss der von der Anklage vorgelegten Beweise: die Schlussfolgerung eines Psychologen und die Befragung eines Religionsgelehrten. Diese Dokumente wurden bereits vor der Einleitung des Strafverfahrens erstellt. Das Gericht weist den Antrag ab.

    Valery Rabota sagt aus.

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    23. November 2023 Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung Ältlich

    Der Staatsanwalt beantragt, Walerij Rabota gemäß Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gemäß Teil 1.1 und Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation schuldig zu sprechen und ihn zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 1,5 Jahren Freiheitsbeschränkung zu verurteilen.

    Die Verteidigung beantragt den Freispruch des Angeklagten.