Der Fall Prjanikow und anderer in Karpinsk

Fallbeispiel

Im Juni 2018 wurden Venera Dulova und Aleksandr Pryanikov verhaftet, weil sie über die Bibel gesprochen hatten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen eines Artikels gegen Extremismus eingeleitet. Ein Jahr später wurde Darya Dulova die dritte Angeklagte in dem Fall. Im Januar 2020 wurden sie zu Bewährungsstrafen zwischen 1 Jahr und 2,5 Jahren verurteilt. Das Berufungsgericht in Jekaterinburg hob das Urteil auf und verwies den Fall an das Gericht erster Instanz zurück. Diesmal forderte der Staatsanwalt eine härtere Strafe, aber das Gericht wiederholte das erste Urteil. Im März 2022 hob das Berufungsgericht das Urteil erneut auf und sprach die Gläubigen frei. Die Kassationsinstanz bestätigte diese Entscheidung. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hob es jedoch im März 2023 auf und verwies den Fall an die Berufungsinstanz zurück, die den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückverwies, woraufhin das Kassationsgericht ihn zu einer neuen Berufungsverhandlung verwies. Eine vierte Berufungsentscheidung bestätigte die Urteile gegen Aleksandr und Venera. Darya ist von der strafrechtlichen Verantwortung befreit, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Alle drei Gläubigen sind in einem anderen Strafverfahren wegen ihres Glaubens angeklagt.

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    Alexander Pryanikov und Venera Dulova sprechen mit einer Person über Religion. Während des Gesprächs beschuldigt der Verwandte des Mannes sie des Diebstahls und ruft die Polizei.

    Dulowa und Pryanikov werden auf die Polizeiwache gebracht, Fingerabdrücke abgenommen, kontrolliert und religiöse Literatur beschlagnahmt, um sie zur Untersuchung zu schicken.

    Die Gläubigen geben Erklärungen über die Tätigkeit der Zeugen Jehovas.

    Das Material über die Verbreitung religiöser Literatur ist im Register der Verbrechensanzeigen unter der Nr. 2906 eingetragen.

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    Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen der Verbreitung von Literatur wurde abgelehnt.

    Von April 2016 bis Juni 2018 gibt es keine Informationen über laufende Meeresschutzgebiete.

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    Aleksandr Pryanikov und Venera Dulova wurden erneut von der Polizei festgenommen, als sie über biblische Themen sprachen.

    Während des Verhörs berufen sich die Gläubigen auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation. Telefone, Datenträger und persönliche Aufzeichnungen werden beschlagnahmt, um nach extremistischem Material zu suchen. Es wurden Kopien von Pässen und anderen Dokumenten angefertigt, Fingerabdrücke genommen.

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    Kriminalbeamte der Kriminalpolizei und des FSB untersuchen den Inhalt des bei Venera Dulowa beschlagnahmten Telefons. Es wurde ein 40-seitiger Inspektionsbericht erstellt.

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    Es wird eine religiöse Untersuchung der persönlichen Aufzeichnungen und des Inhalts der Telefone von Dulowa und Pryanikov durchgeführt. Die Studie wird vom außerordentlichen Professor der Theologischen Fakultät der Ural-Bergbauuniversität Alexej Starostin durchgeführt.

    Die 15-seitige Schlussfolgerung kommt zu dem Schluss:

    1) die eingereichten Materialien religiöser Natur sind;

    2) Die vorgestellten Materialien beziehen sich auf die Lehren der Zeugen Jehovas.

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    Das Strafverfahren Nr. 11802650042000038 nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen Alexander Pryanikov und Venera Dulova wurde eingeleitet.

    Der Fall wird von der Ermittlungsabteilung der SU Krasnoturinsk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk untersucht.

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    Ein Richter des Stadtgerichts Karpinski erteilt die Erlaubnis, die Wohnungen von zwei Gläubigen zu durchsuchen: Venera Dulova und Aleksandr Pryanikov.

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    Bei der Durchsuchung der Wohnung von Venera Dulova wurden Telefone, ein Laptop, Speichermedien, Bücher, Notizbücher und Fotos beschlagnahmt. Mitarbeiter verhalten sich ganz korrekt.

    Am selben Tag wurden Venera Dulova und ihre 18-jährige Tochter Daria Dulova verhört. Sie werden psychisch unter Druck gesetzt, um den Verbleib von Alexander Prjanikow herauszufinden. Bei der Vernehmung ist ein bestellter Rechtsanwalt anwesend.

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung, Sudin V.A., wählt eine Maßnahme der Zurückhaltung in Bezug auf Venera Dulova in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens. In der Entscheidung über die Wahl einer Zwangsmaßnahme wird Dulova als Verdächtiger geführt.

    Am selben Tag wurden in der Datscha der Verwandten von W. Dulowa und in der Wohnung der Familie Prjanikow in deren Abwesenheit Durchsuchungen durchgeführt.

    Während des Verhörs werden Venera und Darya Dulova erneut durch lange Haftstrafen unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Daria wird gefragt, ob ihre Eltern religiöse Literatur lesen. Venera Dulova unterschrieb eine Verpflichtungserklärung, nicht zu gehen.

    Bei der Durchsuchung wurde bei A. Prjanikow nichts beschlagnahmt.

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    Gegen die Entscheidung des Richters des Stadtgerichts Karpinski vom 31.07.2018, die Durchsuchung der Wohnung zuzulassen, hat W. Dulowa beim Justizkollegium für Strafsachen des Bezirksgerichts Swerdlowsk Berufung eingelegt. Das gerichtliche Kollegium lässt die Entscheidung unverändert.

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    Alexander Pryanikov, der sich zum Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn außerhalb von Karpinsk aufhält, erscheint freiwillig vor dem Ermittler S. Chmelenko und wird in Anwesenheit eines Anwalts als Verdächtiger verhört.

    In Bezug auf Alexander Prjanikow wird eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, gewählt, und er erhält auch eine Kopie der Entscheidung, ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten, sowie andere Dokumente.

    FSB-Beamte kommen zu den Wohnorten der Gläubigen und unterziehen sie Verhören, einige werden zum Verhör auf die Polizeiwache vorgeladen.

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    Die Laufzeit des Ermittlungsverfahrens wird bis zum 30.10.2018 verlängert.

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    Die Laufzeit des Ermittlungsverfahrens wird bis zum 28.02.2019 verlängert.

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    Der Ermittler Chmelenko S. informiert die Rechtsanwälte Dulova V. und Pryanikov A. über die Ernennung von psychologischen, religiösen und religiösen Untersuchungen und schickt ihm Entscheidungen über die Ernennung von Untersuchungen zur Überprüfung.

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    Pryanikov A. und Dulova V. reichen bei Khmelenko S. A. Petitionen für die Umsetzung von Rechten bei der Ernennung von Prüfungen ein.

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    Die Ermittlungsabteilung für Krasnoturyinsk, vertreten durch S. Chmelenko, beauftragt den Leiter der OP Nr. 32 des Innenministeriums der Russischen Föderation "Krasnoturyinsky" mit der Durchführung eines ORM-Komplexes.

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    Der Ermittler S. Chmelenko und Unbekannte in Zivilkleidung verhören Natalia Blum und Ruslan Zalyayev.

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    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Richters des Stadtgerichts Karpinski wird A. Pryanikov in Anwesenheit von 3 FSB-Offizieren, einem Ermittler und zwei weiteren Beamten durchsucht. Fast alle elektronischen Geräte wurden beschlagnahmt und das Auto durchsucht. Aleksandr Prjanikows Frau Anastasia wurde verhört.

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    Da der Beschwerde gegen die Durchsuchung von A. Prjanikow nicht stattgegeben wird, richtet er Kassationsbeschwerde an das Präsidium des Bezirksgerichts Swerdlowsk.

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    Die Laufzeit des Ermittlungsverfahrens wird bis zum 30.06.2019 verlängert.

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    Chmelenko S. beschließt, die Kriminalfälle zu einem Fall zusammenzufassen.

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    Die Laufzeit des Ermittlungsverfahrens wird bis zum 30.07.2019 verlängert.

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    A. Prjanikow ist in ein Strafverfahren verwickelt und wird als Angeklagter verhört. V. Dulova wird ebenfalls als Angeklagter in dem Fall angeklagt und verhört.

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    Dulova V. und Pryanikov A. wurden als vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtungserklärung ausgewählt, das Land nicht zu verlassen. Sie stellen Petitionen, um sich mit den Stoffen des Strafverfahrens vertraut zu machen.

    Darja Dulowa wurde als Verdächtige zur Vernehmung vorgeladen.

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    Der prozessuale Status von Daria Dulova ändert sich, und sie wird als Angeklagte in ein Strafverfahren verwickelt, verhört und eine vorbeugende Maßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, für sie gewählt. Dulova D. stellt einen Antrag auf Kenntnisnahme des Strafverfahrens.

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    Dulova V., Dulova D. und Pryanikov A. machen sich mit der Materie des Falles gemäß Artikel 217 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation vertraut.

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    Der Staatsanwalt der Stadt Karpinsk genehmigte die Anklageschriften gegen A. Prjanikow, W. Dulowa und D. Dulowa, die ihnen übergeben wurden.

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    Vorläufige Anhörung in der Sache. Die Angeklagten Pryanikov A., Dulova V. und Dulova D. plädieren auf nicht schuldig. Stellen Sie Anträge auf Rückgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft, auf Einstellung der Strafsache und auf Ausschluss von Beweismitteln. Um die Parteien mit den Petitionen vertraut zu machen, wird die Anhörung auf den 12. September verschoben.
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    Das Gericht lehnte alle drei Anträge ab. Die nächste Sitzung findet am 16. und 18. September statt. Die Befragung der Zeugen ist für den 18. September geplant.
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    Debatte vor dem Stadtgericht Karpinski. Der Vorsitzende Richter ist Gabbasova S.V. Der Staatsanwalt fordert 3 Jahre Bewährung und 3 Jahre Bewährung für Alexander Prjanikow und Venera Dulowa; für Daria Dulova - 2 Jahre auf Bewährung und 2 Jahre auf Bewährung.

    Die Urteilsverkündung wird für den 27. Januar um 9.30 Uhr erwartet.

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    Das Karpinskij Stadtgericht des Gebiets Swerdlowsk verurteilte: Alexander Pryanikov – 2,5 Jahre zur Bewährung mit einer Strafstrafe von 2,5 Jahren; Venera Dulova – 2 Jahre auf Bewährung mit einer Strafstrafe von 2 Jahren; Darya Dulova – 1 Jahr auf Bewährung mit einer Strafstrafe von 1 Jahr. Allen dreien ist es außerdem verboten, überfüllte Orte zu besuchen und ihren Wohnort zu wechseln. Bei einem Stellenwechsel ist eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörden erforderlich. Zweimal im Monat ist es notwendig, sich bei der Polizei zu melden. Die Gläubigen beabsichtigen, Berufung einzulegen.

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    Vladimir Sudedan, leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung für Krasnoturyinsk des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, leitet Strafverfahren gegen Venera, Daria Dulov und Alexander Pryanikov gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Er war es, der zuvor die Strafverfolgung von drei Gläubigen eingeleitet hatte, die schließlich zu Bewährungsstrafen führte. Zu den Entscheidungen, Strafverfahren einzuleiten, gehören auch geheime Zeugen, denen zufolge die Gläubigen sie angeblich "in die Aktivitäten einer verbotenen religiösen Organisation" verwickelt haben. Die Ermittlungen im zweiten Fall von Prjanikow und anderen in Karpinsk beginnen.

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    Das Bezirksgericht Swerdlowsk in Jekaterinburg hebt die Verurteilungen aller drei auf und verweist den Fall zur Prüfung an ein anderes Gericht an das erstinstanzliche Gericht zurück.

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    Die Richterin des Stadtgerichts Karpinski des Gebiets Swerdlowsk, Vera Basueva, hat für den 29. September 2020 eine Anhörung in der Strafsache Nr. 11802650042000038 gegen Alexander Pryanikov, Venera und Daria Dulov angesetzt.

    Das Strafverfahren wird nach der Aufhebung der Verurteilung durch das Berufungsgericht, die vor mehr als 9 Monaten ergangen ist, neu verhandelt.

    Die Gläubigen werden ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Religionsausübung zum dritten Mal vor Gericht verteidigen müssen.

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    Es gibt wiederholte Anhörungen im Strafverfahren gegen Gläubige vor dem Stadtgericht Karpinski. Der Fall wird von Richterin Vera Bazueva geprüft.

    Die Angeklagten bekennen sich nicht zu ihrer Schuld und betonen, dass die Anschuldigung unbegründet und erfunden sei. Sie hatten nie etwas mit Extremismus zu tun und waren keine Mitglieder verbotener Organisationen. Die Gläubigen achten auf die Abwesenheit von Opfern. "Die Teilnahme an der Predigt ist mein persönlicher Wunsch", sagt Alexander Prjanikow. "Ich habe die Bibel studiert und viel daraus gelernt. Ich habe Tipps gefunden, die helfen, Familien zu stärken und Ehen glücklicher zu machen."

    Der Staatsanwalt verliest die Anklagepunkte.

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    Vernehmung von Zeugen. Die Zeugin der Anklage, Julia Gorschkowa, arbeitet in der Strafverfolgung. Bestätigt, dass die Angeklagten keine rechtswidrigen Handlungen begangen haben und das Gesetz ihnen nicht verbietet, ihre Religion zu predigen. Ein anderer Mitarbeiter, Jewgeni Podojnizyn, findet es schwierig zu erklären, worin die Schuld der Gläubigen besteht.

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    Experten der Ural-Föderalen Universität werden vor Gericht befragt. Starostin Alexej Nikolajewitsch, Kandidat der Geschichtswissenschaften und Islamwissenschaftler, berichtet, dass er die bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Materialien untersucht habe: Bücher, Disketten mit Videos und Fotos. Fast alle Materialien, die er untersucht, enthalten Zitate aus der Bibel. Der Experte bestätigt seine Zusammenarbeit mit der Orthodoxen Akademie in St. Petersburg und weigert sich unter Berufung auf eine Geheimhaltungsvereinbarung zu erklären, welche Nachforschungen er über Jehovas Zeugen angestellt hat. Starostin bestätigt, dass Jehovas Zeugen nicht dazu aufrufen, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, zu Kundgebungen aufzurufen usw.

    Außerdem werden 4 Zeugen der Anklage vernommen.

    Während der Zeugenvernehmung stellt der Staatsanwalt Fragen darüber, ob die Zeugen den Zweck der Ankunft der Angeklagten verstanden haben, ob sie sich gut an den Kern des Gesprächs, das Datum des Treffens und die Tatsache erinnern, dass sie zu einer religiösen Organisation eingeladen wurden. Keiner der Zeugen kann eine eindeutige Antwort geben, da sich niemand genau erinnern kann, wer, warum und wann zu ihnen gekommen ist.

    Einer der Zeugen sagt, er habe die Angeklagte anhand ihrer Haarfarbe identifiziert, und gleichzeitig gibt er an, dass er sich nicht gut an die Ereignisse dieses Tages und die Vernehmung des Ermittlers erinnern könne, bei der der Ermittler ihm Schwarz-Weiß-Fotos der Verdächtigen zeigte. Er kann seine Aussage auch nicht bestätigen, da er sie nicht gelesen hat, sondern das Dokument einfach unterschrieben hat, wobei er sich auf die Ehrlichkeit des Ermittlers verlassen hat.

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    Vernehmung der geheimen Zeugin "Osokina". Bei der Beantwortung der Fragen der Angeklagten und der Verteidiger kann sie nicht erklären, was genau der Oberste Gerichtshof 2017 verboten hat, sie kann sich nicht genau erinnern, wie oft und wann sie die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht hat, welche Themen dort besprochen wurden und an welcher Adresse sie stattfanden. Ihr zufolge haben die Gläubigen weder ihr noch ihrem Eigentum Schaden zugefügt. Der Zeuge kann keine Beispiele für rechtswidrige Handlungen von A. Prjanikow anführen.

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    Dies ist das zweite Mal, dass drei geladene Zeugen der Anklage nicht zur Anhörung erschienen sind, obwohl sie gewaltsam vorgeladen wurden.

    Die nächste Anhörung findet am 16. Februar um 10:00 Uhr statt. Die übrigen Zeugen werden vernommen und die schriftliche Akte geprüft.

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    Der Staatsanwalt empfiehlt dem Gericht eine echte Strafe für Gläubige, die wegen friedlicher Gottesdienste angeklagt sind, die aus einer Diskussion über die Bibel bestehen: für Venera und Alexander - 3 Jahre Haft in einer Kolonie, für Daria - 2 Jahre auf Bewährung. Im Januar 2020, bei der ersten Anhörung des Falles, beantragte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für alle drei.

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    Die Debatte der Parteien ist im Gange. Der Verteidiger und Angeklagte Alexander Prjanikow spricht.

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    Das Schlussplädoyer der Angeklagten und die Urteilsverkündung werden verschoben.

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    Alexander Prjanikow, Venera und Daria Dulow, die vor Gericht das letzte Wort haben, geben keine Schuld im Extremismus zu. Bei der nächsten Anhörung will das Gericht das Urteil verkünden.

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    Das Urteil wird verkündet: Aleksandr Pryanikov - 2 Jahre und 6 Monate Bewährungshaft mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren, Venera Dulova - 2 Jahre Bewährungshaft mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren, Darya Dulova - 1 Jahr Bewährungshaft mit einer Bewährungszeit von einem Jahr.

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    Das Schlussplädoyer der Angeklagten und die Urteilsverkündung werden verschoben.

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    Das Bezirksgericht Swerdlowsk hebt die Verurteilungen von Aleksandr Pryanikov, Venera und Darya Dulov auf und spricht sie frei.

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    Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation legt beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen das Berufungsurteil und das Kassationsurteil ein, mit dem Venera, Daria Dulov und Alexander Pryanikov freigesprochen wurden.

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    Das Bezirksgericht Swerdlowsk führt zum dritten Mal eine Berufungsverhandlung in dieser Strafsache durch. An dem Treffen nehmen etwa 20 Zuhörer teil. Der Fall wird von einer Jury geprüft: Margarita Bratanchuk, Andrey Kalinin und Kristina Uporova.

    Die Sitzung wird vertagt.

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    Etwa 25 Menschen kommen bei 32 Grad Hitze zur Anhörung, um die Gläubigen zu unterstützen. Die Anhörung wird erneut verschoben, da Venera Dulova ein neues Hörgerät benötigt, um an der Studie teilnehmen zu können.

    Das Gericht kommt dem Antrag der Verteidigung statt, die Anhörungen zu fotografieren und zu filmen.

    Die Staatsanwaltschaft beantragt die Vorladung und Vernehmung der als geheim eingestuften Zeugin Osokina, da ihre Aussage aus unbekannten Gründen nicht im Protokoll der Vernehmung vor dem Gericht erster Instanz enthalten ist. Das Stadtgericht Karpinsky berichtet wiederum, dass die Aussage des Zeugen wiederhergestellt wurde. Der Richter erklärt, dass die Parteien das Recht haben, sich mit diesen Äußerungen vertraut zu machen und gegebenenfalls dazu Stellung zu nehmen.

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    Das VII. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tscheljabinsk hebt die Entscheidung des Bezirksgerichts Swerdlowsk auf, die Strafsache an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, und verweist den Fall zur erneuten Berufung an dasselbe Gericht mit anderer Zusammensetzung. So lehnt es das Gericht ab, dem Antrag des Staatsanwalts auf Änderung der örtlichen Zuständigkeit stattzugeben, d. h. den Fall zur erneuten Berufung an ein anderes Gericht im Gebiet des Siebten Kassationshofs zu verweisen.

    Der Staatsanwalt beantragte, den Fall an ein Gericht auf dem Territorium eines anderen Subjekts der Russischen Föderation zu übergeben. Nach Angaben des Staatsanwalts "gibt es Umstände, die Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit des Bezirksgerichts Swerdlowsk aufkommen lassen". Das Kassationsgericht hält die Argumente der Staatsanwaltschaft jedoch für unzureichend.

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    Bezirksgericht Swerdlowsk (Jekaterinburg, Moskowskaja-Straße 120). Uhrzeit: 10:30 Uhr.

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