Fall Popowa in Tscherkessk
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20. Juni 2023
Gegen 7 Uhr morgens halten Polizeibeamte die 55-jährige Rimma Popova auf dem Weg zur Arbeit auf der Straße an und legen ihr einen Durchsuchungsbefehl für ihre Wohnung vor. Die Suche dauert etwa eine Stunde. Das Handy einer Frau und ein Notizbuch mit persönlichen Notizen werden beschlagnahmt. Die Gläubige weigert sich, das Protokoll zu unterschreiben und hört daraufhin Drohungen, dass sie in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wird.
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4. Oktober 2023
Aslan Shabanov, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für die Stadt Tscherkessk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess, leitet ein Strafverfahren gegen Rimma Popowa gemäß Teil 1.1 und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Der Gläubige wird verhört und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.
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5. Oktober 2023
Der Richter des tscherkessischen Stadtgerichts, Rustam Atayev, entscheidet sich für Popowa als Fixierungsmaßnahme in Form eines Hausarrests für einen Zeitraum von 2 Monaten.
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11. Oktober 2023
Der Ermittler Shabanov klagt den Gläubigen wegen Extremismus nach zwei Strafsachen an. In dem Urteil heißt es, dass die Frau "eine Person zu den Aktivitäten einer extremistischen Organisation veranlasst, rekrutiert oder anderweitig daran beteiligt hat ... indem er mit E. W. Miroschnik Unterricht über das Studium der Grundlagen der religiösen Tätigkeit der Zeugen Jehovas gab."
Die Strafverfolgungsbehörden betrachteten die Gespräche der Gläubigen über die Bibel als "Rekrutierungsgespräche" und warfen ihr vor, "durch ihre Handlungen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben".
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30. November 2023
Der Richter des tscherkessischen Stadtgerichts, Din-Islam Chotchaev, lockert die Maßregel der Zurückhaltung für Rimma Popova vom Hausarrest bis zum Verbot bestimmter Handlungen. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Angeklagten und der Daten, die bestätigen, dass sie sich nicht vor den Ermittlungen verstecken wird, lehnt der Richter den Antrag des Ermittlers N. R. Jamalutdinov ab, der darum bittet, die vorherige Maßnahme der Fixierung aufzuheben. Nun ist es dem Gläubigen verboten, das Haus nur nachts zu verlassen, mit Zeugen in dem Fall zu kommunizieren, das Internet und die mobilen Kommunikationsmittel zu nutzen.
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14. Dezember 2023
Als Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung stellt sich heraus, dass der Gläubige einen Herzinfarkt erlitten hat, möglicherweise während der Zeit des Hausarrests. Von zu Hause aus erlebte Rimma wegen des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens starken Stress. Sie wird ins Krankenhaus eingeliefert.
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30. Dezember 2023
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird der Gläubigen ein elektronisches Armband am Bein angelegt, um ihren Aufenthaltsort von 21:00 bis 06:00 Uhr zu überwachen. Trotz der Tatsache, dass die Gläubige arbeiten geht, erfordert ihre Krankheit, so der Kardiologe, eine weitere Behandlung.