Der Fall Khamatschin in Tscheljabinsk
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Das Haus von Maksim Chamatschin wird im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Jewgeni Buschew durchsucht.
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Der Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees Russlands in der Region Tscheljabinsk, Oberst Alexander Tschepenko, leitet ein Strafverfahren gegen Maxim Chamatschin ein. Der Gläubige wird beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.
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Maksim wird als Verdächtiger verhört. Das Verhör dauert 20 Minuten. Der Untersucher nimmt dem Gläubigen die Erkenntnis, den Ort nicht zu verlassen, und das richtige Verhalten.
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Der Ermittler der Abteilung für Innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Tscheljabinsk, Alexander Tschepenko, trifft die Entscheidung, Maxim Khamatschin als Angeklagten vorzuführen.
Noch am selben Tag wird er verhört.
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Der Fall von Maksim Khamatschin wird dem Bezirksgericht Sowetski der Stadt Tscheljabinsk vorgelegt. Es wird von Richterin Yulianna Vysokikh geprüft.
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Eine vorläufige Anhörung in dem Fall ist im Gange. Da das Treffen hinter verschlossenen Türen stattfindet, wartet draußen eine Selbsthilfegruppe von 60 Personen.
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Der Staatsanwalt verkündet die Anklage. Der Anwalt und Maxim Khamatshin verlasen ihre Haltung zu den Vorwürfen. Khamatshin stellt unter anderem fest: "Im Rahmen des Strafverfahrens werden praktisch alle Handlungen, die das gemeinsame Bekenntnis von Überzeugungen beinhalten, unangemessen als inakzeptabel angesehen, und die Überzeugungen selbst, die die Notwendigkeit spiritueller Interaktion implizieren, werden als extremistisch angesehen." Abschließend fügt er hinzu: "Ich gestehe meine Schuld an dem mir zur Last gelegten Verbrechen nicht vollständig ein, ich bitte um einen Freispruch."
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40 Personen kommen zu dem Treffen, um den Gläubigen zu unterstützen.
Das Gericht prüft die Akten des Falles, Bände 1 bis 4.