Der Fall Lukin in Bijsk
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Die Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Altai leitet ein Strafverfahren gegen Unbekannt ein.
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Am frühen Morgen werden vier Zeugen Jehovas in Bijsk durchsucht: zwei Frauen und zwei Männer. In der Wohnung eines 60-jährigen Gläubigen durchsuchen Sicherheitskräfte mehrere Räume gleichzeitig und verstreuen Gegenstände auf dem Boden. Dann wurde sie im FSB-Gebäude verhört und mit der Drohung gedroht, ein Verfahren wegen eines extremistischen Artikels zu eröffnen, und dann in die örtliche Abteilung des Ermittlungskomitees gebracht.
Nach einer Durchsuchung der Wohnung des 51-jährigen Sergej Lukin wurde er zur Befragung in den Untersuchungsausschuss gebracht. Der leitende Ermittler I. V. Lobada wählt Lukin ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens. Dann wird der Gläubige an seinen Arbeitsplatz gebracht, wo sein Büro in Anwesenheit von FSB-Offizieren durchsucht wird.
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Der Ermittler Lobada nennt Sergej Lukin als Angeklagten. In dem Urteil heißt es, dass die Gläubigen bei der Abhaltung der Zusammenkünfte in der Wohnung "strenge Geheimhaltungsmaßnahmen der Gemeinde ... Dort studierten sie die religiösen Lehren der Zeugen Jehovas, gaben Kommentare ab und äußerten sich zu den besprochenen Themen."
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Die Anklageschrift wird in der mündlichen Verhandlung verkündet. Sergej Lukin verliest seine Haltung zu dem Kriminalfall: Als Gläubiger habe er von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, sich gemeinsam zur Religion zu bekennen und Gottesdienste abzuhalten. Der Angeklagte betont, dass es in seinen Handlungen keine Anzeichen von Extremismus, Propaganda der Überlegenheit oder Exklusivität gibt.
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Die Anklage liest die Fallunterlagen aus den Bänden 1 bis 8 vor. Der Staatsanwalt liest auch die Daten des ORM vor, die Informationen über den Gottesdienst enthalten, in dem die Gläubigen die Bibel studieren.
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Die Vernehmung der Zeugen der Anklage dauert etwa 2,5 Stunden. Einer von ihnen, Alexejew, sagt, er habe sich mit Sergej Lukin in seinem Haus getroffen, um über die Bibel zu sprechen. Er habe von dem Angeklagten keinen Zwang gehört, seinen Glauben zu wechseln.
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Zeugen der Anklage werden verhört - FSB-Offiziere, die operative Suchaktionen durchführten -, Vatslavsky und Cherednichenko. Wie sich herausstellte, wurden die Original-Audio- und Videoaufnahmen des OPM nicht gespeichert.
Ein Zeichen von Extremismus in den Handlungen der Zeugen Jehovas ist laut Vaclavsky die Behauptung, es gebe nur eine wahre Religion.
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Der Angeklagte Sergej Lukin machte schriftliche Notizen: "Die Vertreter der Ermittlungsbehörden und der Sachverständige gründeten die Anklage nicht auf rechtlichen Grundlagen und Tatsachen, sondern auf ihren persönlichen subjektiven Urteilen und Vermutungen. Im Laufe der gerichtlichen Ermittlungen wurde dies mehr als einmal bewiesen: Die Zeugen der Anklage erheben keine Anklage gegen mich; Die Akten des Falles bezeugen, dass meinerseits kein schuldhaftes Handeln begangen hat; Physische Beweise beweisen meine Unschuld. Also, was ist meine Schuld?"
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Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Strafe für Sergej Lukin: 5 Jahre Zwangsarbeit mit Abzug von 15 Prozent seines Gehalts und Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr und 6 Monaten.
Sergej Lukin gibt seine letzte Erklärung ab.
Schlussplädoyer des Angeklagten Sergej Lukin in Bijsk - #
Schiedsrichterin: Irina Novoselova. Bijsker Stadtgericht des Altai-Territoriums (Lenin-Straße 149, Bijsk). Zeit: 13:00 Uhr.