Fall Lokhvitskiy in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Juli 2019 eröffnete der Föderale Sicherheitsdienst des Jüdischen Autonomen Gebiets ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen den 33-jährigen Artur Lokhvitsky aus Birobidschan. Arthur folgte seine Frau Anna und seine Mutter Irina. Während der Debatte vor dem Bezirksgericht Birobidschan räumte der Staatsanwalt ein, dass er in den Videoaufzeichnungen der Dienste mit Beteiligung der Angeklagten nichts Extremistisches gefunden habe, aber er betrachtete sie dennoch als Beweis für die Fortsetzung der Aktivitäten der verbotenen Organisation. Der Staatsanwalt räumte auch ein, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage Lokhvitskys Schuld nicht bestätigten, aber dennoch als Beweis für die Fortsetzung sozial gefährlicher Aktivitäten verwendet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für einen friedlichen Gläubigen. Im Februar 2021 verhängte Richterin Olga Kljutschikowa ein Urteil: 2,5 Jahre Haft auf Bewährung. Sowohl das Landgericht vom April 2021 als auch das Kassationsgericht vom Dezember bestätigten das Urteil.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet ein Strafverfahren gegen den 33-jährigen Artur Lokhvitsky wegen seines Glaubens nach Artikel 282.2 (2) ein.  In der Untersuchung heißt es: "Um die Lehre der Zeugen Jehovas zu verbreiten, indem die Fähigkeiten des Predigens und anderer religiöser Aktivitäten verbessert wurden, wurde eine Studie durchgeführt ... die Veröffentlichung der als extremistisch eingestuften "Heiligen Schrift - Neue-Welt-Übersetzung" der Zeugen Jehovas.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird an Richterin Olga Kljutschikowa überwiesen, die auch den Fall von Jewgeni Golik verhandelt. Das Strafverfahren trägt die Nummer 1-51/2020.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung des Falles wurde wegen des Nichterscheinens des Anwalts vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung ist noch nicht abgeschlossen. Lokhvitsky reicht 3 Petitionen ein. Ein gerichtlich bestellter Rechtsanwalt unterstützt den Angeklagten und steht ihm während der Verhandlung zur Seite. Das Gericht gibt dem Antrag auf Einweisung in die Akten des Strafverfahrens statt und lehnt die Anträge auf Ausschluss eines Rechtsanwalts und Zusammenlegung von 10 Strafsachen ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets veranstaltet die erste Anhörung im Strafverfahren wegen Glaubens gegen Artur Lokhvitsky. Etwa 25 Menschen kommen in den Gerichtssaal, um den Gläubigen zu unterstützen. Der Fall wird von Richterin Olga Klyuchikova verhandelt, der Staatsanwalt von N.N. Breycher.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    An der nächsten Sitzung nehmen 15 Zuhörer teil. Das Gericht lehnte es ab, einer Reihe von Anträgen stattzugeben, darunter die Verbindung von Fällen und die Anbringung von Merkmalen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zur Vorverhandlung kommen 18 Personen. Der Staatsanwalt bittet das Gericht, drei von ihnen als mögliche Zeugen aus dem Gerichtssaal zu entfernen, wogegen der Anwalt Einspruch erhebt. Er schreibt ihre Namen auf, um gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, es sei denn, diese Personen werden später als Zeugen geladen.

    Lokhvitsyky reicht erneut eine Petition ein, um dem Fall die Merkmale - die Dankbarkeit - anzuhängen, die ihm entgegengebracht wurde. Der Richter fügt sie dem Fall hinzu.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 15 Zuhörer kommen zu den Anhörungen. Der Staatsanwalt verliest die Beweise der Anklage: Material aus dem Strafverfahren. Darunter ist insbesondere der Briefwechsel zwischen Gläubigen, daß man sich nicht auf die Gerechtigkeit der Justiz, sondern auf Jehova verlassen dürfe. Der Staatsanwalt liest auch Passagen aus der Bibel vor.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Es sind 10 Personen in der Halle. Das Gericht prüft CDs mit Aufzeichnungen von Gottesdiensten, die im Jahr 2017 stattgefunden haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft Videoaufzeichnungen der Dienste, die der Anklage gegen Lokhvitsky zugrunde liegen. In einer der Aufzeichnungen wird erwähnt, wie wichtig es ist, geistige, moralische und körperliche Reinheit zu bewahren. Der Angeklagte betont, dass es in dem Video nichts gebe, was seine extremistischen Aktivitäten bestätige, womit auch der Staatsanwalt einverstanden sei.

    Die nächste Anhörung ist für den 22. Dezember um 14.30 Uhr angesetzt. Es ist geplant, das Video weiter anzusehen und die Aussage des Angeklagten zu hören. Ist dies nicht der Fall, wird das Gericht unverzüglich mit der Verhandlung fortfahren.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Während der Debatte vor dem Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets räumt der Staatsanwalt ein, dass bei den religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas unter Beteiligung von Artur Lokhvitsky nichts Extremistisches begangen wurde. Sofort interpretiert die Staatsanwältin die Reden des Gläubigen vor Glaubensbrüdern als Fortsetzung der Aktivitäten einer verbotenen juristischen Person, was ihrer Meinung nach auf die "öffentliche Gefahr und Schwere" seiner Handlungen durch Artur Lokhvitsky hinweist.

    Der Staatsanwalt muss zugeben, dass die Zeugen der Anklage keine Beweise für die Schuld Lokhvitskys in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte vorgelegt haben, berichtet aber sofort, dass ihre Aussagen als Bestätigung für die Fortsetzung der sozial gefährlichen Aktivitäten interpretiert werden können.

    Als Strafe für Artur Lokhvitskiy fordert der Staatsanwalt 4 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung mit der Verpflichtung, sich zweimal im Monat bei der Polizei zu melden.

    "Drakonisch" nennt man die Forderungen des Staatsanwalts, des Anwalts des Gläubigen. In der Debatte der Parteien erinnerte er an die russische Verfassung, die den Bürgern die Religionsfreiheit garantiert, d.h. das Recht, mit anderen Menschen über religiöse Themen zu kommunizieren. Bei religiösen Zusammenkünften benutzten die Gläubigen keine verbotene Literatur, betont der Anwalt.

    "Wofür soll man bestrafen? Dafür, dass du an Gott glaubst? Zum Zusammenkommen? Sie sind Freunde. Mit wem sollten sie sich sonst noch treffen? Ihr ganzes Leben basiert auf dem Evangelium. Artur Lokhvitsky ist nicht schuldig", erklärt der Anwalt und bittet das Gericht, den Gläubigen freizusprechen.

    Die letzte Rede von Artur Lokhvitsky ist für den 15. Januar 2021 geplant.

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    Schlussbemerkung

    In der nächsten Gerichtssitzung beantragt der Staatsanwalt die Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren. Trotz der Einwände der Verteidigung und des Angeklagten unterstützt Richterin Olga Kljutschikowa den Antrag. Das Gericht prüft außerdem 6 der 25 Bände des Strafverfahrens gegen Artur Lokhvitsky (Aufzeichnungen von Telefongesprächen von Gläubigen, Schlussfolgerungen von technischen und religiösen Untersuchungen). Auf dieser Grundlage kommt sie zu dem Schluss, dass der Gläubige an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen hat, obwohl der Glaube der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist.

    Die Aussprache der Parteien wird wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt wiederholt die frühere Anklage gegen Artur Lokhvitsky - 4 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung argumentiert, dass die Anklage nicht bewiesen sei und fordert das Gericht auf, den Gläubigen freizusprechen.

    Die Abschlussrede des Gläubigen ist für den 2. Februar 2021 geplant.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Abhören und versteckte Überwachung

    Olga Kljutschikowa, Richterin am Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, verkündet das Urteil: schuldig. Das Gericht verurteilt den 35-jährigen Artur Lokhvitskiy zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei der Polizei zu melden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets gibt der Berufung von Artur Lokhvitsky nicht statt, das Urteil tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    Der Neunte Kassationshof der Allgemeinen Gerichtsbarkeit hält eine Anhörung im Fall von Artur Lokhvitsky per Videokonferenz ab. Der Gläubige beharrt weiterhin auf seiner Unschuld, aber das Richtergremium unter dem Vorsitz von Vera Gorenko bestätigt die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts.

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