Der Fall von Reyno-Tschernyshova in Birobidschan

Fallbeispiel

Eine zivile Einwohnerin von Birobidschan, Jelena Rejono-Tschernyschowa, wurde eines schweren Verbrechens - Extremismus - auf der Grundlage der Religion beschuldigt. Im September 2019 eröffnete die Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet ein Strafverfahren gegen sie wegen ihres Glaubens nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Den Ermittlungen zufolge beging Jelena “vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan”. Der Fall wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksgerichts Birobidschan, Wladimir Michalew, geprüft. Im Februar 2021 wurde der Gläubige für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwei Monate später verschärfte das Berufungsgericht die Strafe auf 2,5 Jahre auf Bewährung. Am 21. Juni 2022 wurde die Bewährungsstrafe der Gläubigen vorzeitig aufgehoben und ihr Strafregister gelöscht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Oberleutnant der Justiz D. Yankin, Ermittler der Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Elena Reyno-Tschernyschowa ein. Der Fall ist von der Akte gegen Alam Aliyev getrennt.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Die Untersuchung wählt eine vorbeugende Maßnahme für Reyno-Chernyshova in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens.

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    Der Fall geht in die Phase der Einarbeitung des Angeklagten mit den Verfahrensakten gemäß Artikel 217 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation über.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall Reyno-Tschernyschowa wurde an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Pionerskaja-Straße 32) überwiesen. Schiedsrichter: Vladimir Mikhalev.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht wurde vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Eine vorläufige Anhörung im Fall Reyno-Tschernyschowa ist für den 7. Mai angesetzt. Aufgrund der epidemiologischen Lage im Land muss sie eine Maske und Handschuhe dabei haben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die vorläufige Anhörung im Fall Reyno-Tschernyschowa wurde aufgrund der epidemiologischen Lage im Land auf unbestimmte Zeit verschoben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen in der Sache beginnen vor dem Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jelena Reyno-Tschernyschowa beantragt die Prüfung der Beweise der Verteidigung, die Aufnahme der Resolution des Ministerkomitees des Europarats und die Befragung von Zeugen. Richter Vladimir Mikhalev gibt allen Anträgen und Anträgen der Verteidigung statt und fügt sie bei.

    Elena spricht über die Geschehnisse bei den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas und zeigt und kommentiert drei Videos. Dann liest sie einen Brief vor, den sie an den russischen Präsidenten Wladimir Putin geschickt hat, und einige der beigefügten Beweise.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Ein Zeuge der Verteidigung, der die Familie des Angeklagten seit mehr als 15 Jahren kennt, wird vernommen. Er bezeugt, dass er von Jelena Reyno-Tschernyschowa noch nie extremistische Appelle gehört habe. Ihm zufolge ist Jelena eine fröhliche und gesellige Person, die immer bereit ist, Menschen zu helfen, unabhängig von ihrer Religion, und sich durch anständiges Verhalten und Sprache auszeichnet. Ein Zeuge der Verteidigung, der die Überzeugungen der Zeugen Jehovas nicht teilt, merkt an, dass er während seiner Arbeit in einer Strafkolonie gesehen habe, wie sich verurteilte Verbrecher veränderten, als sie dort anfingen, die Bibel zu studieren, und als völlig andere Menschen freigelassen wurden.

    Jelena liest ihre schriftlichen Notizen vor, ebenso wie die Rede des Anwalts Omelchenko. Aus der Rede geht klar hervor, dass nicht alle Anwälte in Russland die Anti-Extremismus-Gesetzgebung falsch anwenden. Der Angeklagte verweist ferner auf die Antwort des Präsidenten der Russischen Föderation auf sein Schreiben und auf den direkten Draht, in dem der Präsident sagte, dass es in Russland "keine Repressionen aus religiösen Gründen gab ... Es gab keine selektive Verfolgung für eine bestimmte Religion." Gleichzeitig werden Jehovas Zeugen jetzt im ganzen Land wegen ihres Glaubens verfolgt, nicht wegen ihrer Verbrechen.

    Nach 8 Gerichtsverhandlungen in der Sache legt der Richter den Termin für die letzte Phase des Prozesses, die Debatte, auf den 29. Januar fest.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Richter Wladimir Michalew gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme der gerichtlichen Ermittlungen statt.

    Bei der nächsten Anhörung soll ein weiterer Zeuge der Anklage vernommen und mit den Parteien debattiert werden.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Ein Zeuge, auf dessen Erscheinen der Staatsanwalt besteht, erscheint nicht vor Gericht. Die Aussprache wird auf den 17. Februar 2021 vertagt.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Fein Entlassung und Arbeitseinschränkungen Anerkennungsvereinbarung Art. 282 Abs. 2 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Schiedsrichter: Vladimir Mikhalev. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Birobidschan, Pionerskaja Str., 32).

    In der Debatte fordert der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 4 Jahren.

    Der Gläubige wendet sich mit dem letzten Wort an das Gericht.

    Das Gericht verkündet das Urteil: Jelena Reyno-Tschernyschowa gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation) schuldig zu sprechen und eine Geldstrafe von 10.000 Rubel zu verhängen.

    Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig geworden.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Beschwerden Fein Art. 282 Abs. 2 Anerkennungsvereinbarung Entlassung und Arbeitseinschränkungen Gesundheitsrisiko

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets lehnt es ab, der Berufung von Jelena Reyno-Tschernyschowa stattzugeben, gibt aber der Berufung der Staatsanwaltschaft statt. Die Strafe wurde verschärft: Statt einer Geldstrafe von 10.000 Rubel wurde der Gläubige zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung verurteilt.

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    Strafregisterbereinigung

    Die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Vasilina Bezotecheskikh, hebt die Bewährungsstrafe auf und löscht das Strafregister von Elena Reyno-Chernyshova, womit sie dem Antrag der Leiterin der Strafvollzugsinspektion für das jüdische Autonome Gebiet, Daria Dushutina, nachkommt.

    Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Gläubige mehr als die Hälfte der Probezeit verbüßt hat, die zusätzliche Strafe in Form einer Freiheitsbeschränkung ebenfalls vollständig verbüßt wurde, Jelena nicht gegen die auferlegten Beschränkungen verstoßen hat und eine positive Antwort auf die Inspektion hat.

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