Fall von Savkina in Birobidzhan
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Der leitende Ermittler Dmitri Yankin leitet ein Strafverfahren gegen Irina Savkina nach Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Das Urteil besagt, dass Savkina, "als sie ihre Zugehörigkeit zu [der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas] erkannte, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation im Verlauf vieler (mindestens vier) geheimer Treffen im Internet fortsetzte ... in Form einer kollektiven Religionsversammlung."
Die Untersuchung hält die Diskussion religiöser Materialien, das Singen von Liedern und gemeinsame Gebete für illegal.
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Irina Savkina ist in der Rosfinmonitoring-Liste aufgeführt.