Der Fall von Artamonova in Birobidschan

Fallbeispiel

Im Leben von Larisa Artamonova, die aus Birobidschan stammt, gab es viele Schwierigkeiten: das psychische Trauma der Kinder durch den gewaltsamen Tod ihres Vaters, die Krankheit des Kindes, ihre eigenen gesundheitlichen Probleme. Im September 2019 sah sie sich Repressalien ausgesetzt, weil sie an Jehova Gott glaubte – der Ermittler D. Yankin eröffnete ein Strafverfahren gegen Larisa nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Er glaubte, dass die Frau mit anderen zusammengearbeitet hatte, um die Lehren der Zeugen Jehovas zu verbreiten. Der Fall vor dem Bezirksgericht Birobidschan wurde von Wladimir Michalew geprüft. Er verurteilte Artamonowa zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel. Der stellvertretende Staatsanwalt A. Wjalkow legte Berufung beim Gericht ein und beantragte, das Strafmaß zu verschärfen und den Gläubigen für 4 Jahre in eine Kolonie zu schicken. Im Februar 2021 verhängte das Gericht der Jüdischen Autonomen Region, nachdem es das Strafmaß verschärft hatte, eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren auf Bewährung und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Entscheidung. Im Juni 2022 wurde die Strafe der Gläubigen aufgehoben und ihre Verurteilung aufgehoben.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Der Oberleutnant der Justiz D. S. Yankin, Ermittler des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet, leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Larisa Artamonova (geb. 1970) ein.

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    Art. 282 Abs. 2 Anerkennungsvereinbarung

    Larisa Artamonova wird offiziell angeklagt, ein Verbrechen gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben, und eine vorbeugende Maßnahme wird in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, und eines angemessenen Verhaltens gewählt.

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    Art. 282 Abs. 2

    Larisa Artamonova wird wegen eines neuen Verbrechens nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Den Ermittlungen zufolge nahm sie "direkt aktiv an der illegalen religiösen Veranstaltung der Zeugen Jehovas in Form einer Versammlungsversammlung teil".

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    Art. 282 Abs. 2

    Der stellvertretende Staatsanwalt des Jüdischen Autonomen Gebiets, Justizrat Andrej Kolesnikow, genehmigt die Anklage gegen Larisa Artamonowa. In dem Dokument wird erwähnt, dass die Frau aktiv an religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften teilgenommen habe, "um die Lehre der Zeugen Jehovas zu verbreiten ... indem wir die Fähigkeiten des Predigtdienstes verbessern."

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    Der Fall ging vor Gericht

    Die Akten werden an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets übergeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Akten werden dem Richter des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Wladimir Michalew, übergeben. Eine Vorverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht ist für den 13. April 2020 angesetzt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung wird vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Verfahren wurde ausgesetzt.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatten finden im Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets statt. Der Staatsanwalt fordert 4 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und 1 Jahr auf Bewährung für Larisa Artamonova mit der Verpflichtung, sich einmal im Monat bei der Polizei zu melden.

    In ihrer Berufung an das Gericht weist Larisa Artamonova darauf hin, dass sie Zeugin Jehovas wurde, lange bevor eine juristische Person, eine örtliche religiöse Organisation, gegründet wurde, an der sie beteiligt sein soll. "Mein Glaube hing und hängt nicht davon ab, ob es ein gesetzliches Siegel gibt oder nicht. "Zu der Zeit, als ich, wie der Ermittler sagt, einer religiösen Konfession angehörte, waren Jehovas Zeugen bereits als Opfer politischer Unterdrückung rehabilitiert worden. Sie durften sich zu Gebeten, Gesängen und Bibelstudien versammeln. Und vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2017 war ich ein friedlicher Gläubiger, der keine Aufmerksamkeit auf sich zog, und es gab keine Beschwerden von Strafverfolgungsbehörden gegen mich."

    Sie habe nichts mit Extremismus zu tun, und die Anklage greife in die in der russischen Verfassung verankerte Religionsfreiheit ein.

    Larisa Artamonova will am 12. Februar ihre letzte Rede halten. Am selben Tag kann das Urteil verkündet werden.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Fein Art. 282 Abs. 2

    Schiedsrichter: Vladimir Mikhalev. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Pionerskaja-Straße, 32). Das Urteil wird verkündet: Larisa Artamonova wird gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an extremistischen Aktivitäten) für schuldig befunden. Unter Berufung auf Artikel 64 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verurteilte das Gericht sie zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel.

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    Berufungsgericht

    Der stellvertretende Staatsanwalt A.A. Wjalkow legt Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Birobidschan ein. Der Staatsanwalt ist der Meinung, dass die Strafe in Form einer Geldstrafe von 10.000 Rubel zu milde ist und nicht dem "Grad der öffentlichen Gefahr des Verbrechens" entspricht.

    Der Staatsanwalt beantragt, Larisa Artamonova eine schwere Strafe aufzuerlegen - 4 Jahre Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes, gefolgt von einer Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von 2 Jahren (ihren ständigen Wohnsitz nicht zu wechseln und die Gemeinde nicht zu verlassen, ohne die Fachbehörde zu benachrichtigen, zweimal im Monat zu erscheinen, um über ihr Verhalten zu berichten). Der Staatsanwalt verlangt, dass der Gläubige im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen wird.

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    Berufungsgericht Fein Bewährungsstrafe Beschwerden Anerkennungsvereinbarung Rosfinmonitoring

    Nach Prüfung der Berufung gegen das Urteil von Larisa Artamonova entschied das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets, die Gläubige zu 2,5 Jahren Bewährungsstrafe und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung zu verurteilen. Das Urteil tritt sofort in Kraft, kann aber in Kassations- und internationalen Instanzen angefochten werden.

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    Kassationshof

    Es findet eine mündliche Verhandlung vor dem Neunten Kassationshof der Allgemeinen Gerichtsbarkeit statt. Larisa Artamonova trifft in Wladiwostok ein, um persönlich vor der Jury unter dem Vorsitz von Jewgeni Schelesnow zu sprechen.

    Der Gläubige verweist auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts Russlands vom 28. Oktober 2021, in der erklärt wird, dass es bei der Prüfung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation notwendig ist, spezifische illegale Handlungen festzustellen, welche Bedeutung sie für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Aktivitäten einer extremistischen Organisation haben und welche Motive die Person geleitet haben.

    In ihrer Rede betont Artamonova, dass in den Fallmaterialien nur bloße rechtliche Konstruktionen auftauchen, wie z.B. "absichtlich ... im Bewusstsein der Gefahr für die Öffentlichkeit... an einer illegalen religiösen Veranstaltung teilgenommen hat" usw.

    Sie fährt fort: "Es gibt keine Beweise, die den extremistischen Charakter meiner Handlungen oder Motive bestätigen. Weder aus dem Urteil noch aus dem Berufungsurteil geht hervor, worin mein Extremismus bestand, oder ob meine Handlungen (und was genau) für die Fortsetzung der extremistischen Aktivitäten der liquidierten Organisationen von Bedeutung waren. [...] Genügte es, die Tatsache zu beweisen, daß Jehovas Zeugen an den religiösen Aktivitäten teilgenommen hatten, um das Ereignis und das corpus delicti festzustellen? Wie das Gesetz vorgibt, nein! Wenn es keine extremistischen Aktionen gibt, gibt es auch kein Corpus delicti."

    Nachdem die Richter die Rede der Gläubigen gehört und ihr keine einzige Frage gestellt haben, beschließen sie, die Klage von Larisa Artamonova abzuweisen und das Urteil in der Berufungsinstanz – 2,5 Jahre Bewährungsstrafe und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung – unverändert zu lassen.

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    Löschung des Strafregisters

    Das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets prüft den Antrag von Larisa Artamonova auf Aufhebung der Bewährungsstrafe und Löschung des Strafregisters.

    Der Inspektor und der Staatsanwalt bestätigen, dass es keine Verstöße seitens des Gläubigen gab und sie sind nicht gegen die Löschung des Strafregisters. Vom Arbeitsplatz aus wurde Artamonova mit einer positiven Charakteristik versehen.

    Richterin Vasilina Bezotecheskikh gibt dem Antrag des Gläubigen ohne weitere Fragen statt.

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