Der Fall Golik in Birobidschan

Fallbeispiel

In Birobidschan wurde Jewgeni Golik, ein einfacher Schweißer und Autokranführer mit staatlichen Auszeichnungen, wegen seines Glaubens angeklagt. Obwohl die Bibel ihm half, sich von der Drogensucht zu befreien, eröffnete der FSB der Russischen Föderation für das Jüdische Autonome Gebiet im Juli 2019 ein Strafverfahren gegen ihn nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wegen “Extremismus”, nur weil er “ein Studium religiöser Literatur durchgeführt hat”. Der Fall wurde von Richterin Olga Kljutschikowa vom Bezirksgericht Birobidschan geprüft. Während des Prozesses konnten selbst die Vertreter der Polizei nicht erklären, was genau Goliks “Verbrechen” war, und verwiesen nur auf die Unzufriedenheit der Stadtbewohner mit der Religion des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft empfahl dem Gericht, ihn zu 4 Jahren Strafkolonie zu verurteilen. Im Januar 2021 verurteilte ihn das Gericht zu 2,5 Jahren auf Bewährung. Am 16. März 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Am 6. Dezember bestätigte das Kassationsgericht diese Entscheidung.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 ein; Den Ermittlungen zufolge führte er "eine Studie unter den Teilnehmern der Sammlung religiöser Literatur der Zeugen Jehovas durch, einschließlich der Veröffentlichung von Jehovas Zeugen "Heilige Schrift / Neue-Welt-Übersetzung". Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Golik Jewgeni (geb. 1975).

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets und wird an Richterin Olga Kljutschikowa verwiesen, die auch den Fall von Artur Lokhvitsky verhandelt. Das Strafverfahren trägt die Nummer 1-50/2020.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung wird vertagt, weil der Verteidiger nicht erschienen ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Vorverhandlung wird wieder aufgenommen. Golik reicht 3 Petitionen ein. Das Gericht gibt dem Antrag auf Einweisung in die Akten des Strafverfahrens (Voruntersuchung) statt und lehnt die Anträge auf Ablehnung eines Rechtsbeistands und auf Zusammenlegung von 10 Strafsachen ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Um 10:00 Uhr (Ortszeit) beginnt die Anhörung an der Adresse: Birobidschan, Pionerskaja-Str., 32.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung wird fortgesetzt. Etwa 20 Personen kommen, um den Angeklagten zu unterstützen. Nur 10 dürfen in den Gerichtssaal.

    Die nächste Anhörung findet am 12. Februar um 11.00 Uhr statt. Eine Untersuchung der materiellen Beweise ist geplant.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Während der Gerichtsverhandlung werden schriftliche Beweise geprüft. Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung ab, die Strafsachen von Jewgenij Golik und Artur Lokhvitsky miteinander zu verbinden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Schiedsrichterin: Olga Klyuchikova. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Birobidschan, Pionerskaja-Str., 32.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Anhörung sind 11 Personen anwesend. Evgeny Golik hat eine positive Einstellung. Der Staatsanwalt schließt die Prüfung der Verfahrensunterlagen, insbesondere der schriftlichen Beweise, ab. Beim nächsten Treffen am 20. März ist geplant, Videomaterial zu studieren.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Schiedsrichterin: Olga Klyuchikova. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Pionerskaja-Straße, 32).

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Anhörung in dem Fall wird vor dem Bezirksgericht Birobidschan fortgesetzt. Das Gericht überfliegt Videos von Gottesdienstversammlungen.

    Es spricht die Zeugin der Anklage Zvereva, ein Polizist, der operative Durchsuchungsmaßnahmen gegen Jewgeni Golik durchführte. In ihrer Zeugenaussage behauptet sie, dass im Besitz des Angeklagten keine verbotene Literatur gefunden worden sei und sie bei den Treffen keine extremistischen Parolen gehört habe. Auf die Frage, warum sie Jehovas Zeugen für Extremisten halte, antwortet Zvereva: Die Menschen seien mit der Predigt unzufrieden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Jewgeni Golik sagt vor Gericht aus. Er sagt, dass er vor 25 Jahren an den Feindseligkeiten in Tschetschenien teilgenommen habe, für die er vom Staat ausgezeichnet worden sei. Und heute wirft ihm derselbe Staat Extremismus vor. Die rechtswidrigen Handlungen bestehen laut Staatsanwaltschaft darin, dass Golik an Gottesdiensten teilgenommen hat, die von der Staatsanwaltschaft als "illegale religiöse Veranstaltungen der Zeugen Jehovas" angesehen werden. Nach dem Gesetz fährt Golik jedoch fort, dass nach der Liquidation der LRO auch ihre ehemaligen Mitglieder das Recht haben, zu beten oder zu beten.

    Der Gläubige sagt auch: "Nach der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs kann das mir zur Last gelegte Verbrechen nur mit direkter Absicht begangen werden und muss einen bestimmten Zweck haben. Ich hatte keine extremistischen Ziele. Ich habe keine extremistischen Handlungen begangen, die zum Beispiel darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren."

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Schiedsrichterin: Olga Klyuchikova. Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets (Birobidschan, Pionerskaja Str., 32). Uhrzeit: 09:30 Uhr.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Vor dem Bezirksgericht Birobidschan beginnt die Debatte über den Fall. Zum Schluss seiner Rede empfiehlt der Staatsanwalt, Jewgeni Golik zu 4 Jahren Gefängnis in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen, weil er die Bibel gelesen und mit Glaubensbrüdern über seinen Glauben an Jehova Gott gesprochen hat.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Jewgeni Golik spricht das letzte Wort vor dem Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets. "Ich bin gegen Extremismus, Gewalt und Grausamkeit. Ich habe nie Hass gegen Menschen empfunden und auch nie jemanden dazu ermutigt. Alle meine Aktionen wurden auf Video präsentiert. Ich habe mit Glaubensbrüdern die Bibel studiert, und das wurde vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation nicht verboten", sagt der Gläubige und fordert Richterin Olga Kljutschikowa auf, eine objektive und unvoreingenommene Entscheidung zu treffen.

    Der Richter setzt die Urteilsverkündung für den 20. Januar an.

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    Satz erster Instanz

    Olga Kljutschikowa, Richterin am Bezirksgericht Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, verkündet das Urteil: Jewgeni Golik gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation schuldig zu sprechen, eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr zu verhängen.

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    Satz erster Instanz Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2
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    Bewährungsstrafe Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2

    Das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets gibt der Berufung von Jewgeni Golik nicht statt und lässt das Urteil unverändert - 2,5 Jahre Bewährungsstrafe. Das Urteil tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    Das neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit weist die Berufung von Jewgenij gegen die Berufungsentscheidung des Gerichts und das Urteil zurück und lässt es unverändert. Der Gläubige hat das Recht, gegen dieses Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof Russlands einzulegen.

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