Der Fall Balabkin in Belogorsk

Fallbeispiel

Im März 2021 eröffnete ein Ermittler der FSB-Direktion für die Region Amur ein Strafverfahren gegen den krebskranken Rentner Wladimir Balabkin. Einen Tag später wurden Durchsuchungen an sechs Adressen in Belogorsk durchgeführt. Seit April 2021 steht Wladimir auf der Rosfinmonitoring-Liste, was ihm erhebliche Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Rente bereitet hat. Die Untersuchung beschuldigt den friedlichen Gläubigen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, um mit Freunden und Bekannten über die Bibel zu diskutieren. Der Fall ging im April 2023 vor Gericht. Die Anklage stützte sich auf die Aussage eines Mannes, der auf Anweisung des FSB heimlich Videoaufnahmen von Gottesdiensten von Gläubigen durchführte. Im Herbst desselben Jahres verurteilte das Gericht Balabkin zu 4 Jahren Gefängnis, er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Am 19. Dezember wurde Balabkins Handlung jedoch von Teil 1 in Teil 2 von Artikel 282.2 umklassifiziert und die Strafe auf ein Jahr auf Bewährung reduziert. Er wurde im Gerichtssaal freigelassen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Amur, Oberleutnant der Justiz W. S. Obuchow, leitet ein Strafverfahren gegen den 68-jährigen Wladimir Balabkin ein. Der Gläubige wird beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). So interpretiert die Untersuchung die friedlichen Gottesdienste der Zeugen Jehovas.

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    Der Richter des Stadtgerichts Blagoweschtschensk in der Region Amur ordnet Hausdurchsuchungen bei Bewohnern von Belogorsk an.

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    Durchsuchungen werden in Wladimirs Haus und an fünf weiteren Adressen von Gläubigen durchgeführt. Bei den Eheleuten Balabkin werden elektronische Geräte und Datenträger beschlagnahmt. Sie werden in die örtliche Abteilung des FSB gebracht, um Kopien der Protokolle auszustellen.

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    Auf den Ruf des Ermittlers kommen Wladimir und seine Frau zum FSB von Blagoweschtschensk, obwohl es für ihn aufgrund der Verschlimmerung einer chronischen Krankheit schwierig ist, eine lange Strecke (140 km) zurückzulegen. Der Gläubige wird fotografiert und seine Fingerabdrücke werden abgenommen. Obuchow übergibt ihm eine Kopie des Beschlusses über die Einleitung eines Strafverfahrens, in dem es heißt, dass Balabkin und "nicht identifizierte Personen aus dem Kreis der Zeugen Jehovas ... vorsätzliche Handlungen organisatorischer Art ... Sie organisierten nämlich ein Treffen von Anhängern religiöser Organisationen." In diesem Zusammenhang betont Wladimir: "Ich bin ein Individuum, keine juristische Person." Woraufhin der Ermittler ihn bittet, keine Einwände zu erheben.

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    Vorladung zur Meldung Verhör Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Wladimir Balabkin wird als Verdächtiger verhört. Ihm wird vorgeworfen, ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben. Für den Gläubigen wird ein Maß der Zurückhaltung in Form einer Pflicht zum Erscheinen gewählt.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Ermittler R. I. Wolkow erlässt die Entscheidung, Wladimir Balabkin als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu erheben. Der Angeklagte wird vernommen. Medizinische Dokumente, die den ernsten Gesundheitszustand des Gläubigen bestätigen, sind dem Fall beigefügt.

    Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens wegen des Fehlens eines Verbrechens, aber der Ermittler lehnte dies ab.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Ermittler erstattet Bericht über den Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen. Demnächst wird der Fall an das Stadtgericht Belogorsk in der Region Amur überstellt.

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    Der Fall ging vor Gericht Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Fall geht an das Stadtgericht Belogorsk in der Region Amur.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall Wladimir Balabkin beginnen. 30 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen. Zunächst wird niemand in den Gerichtssaal gelassen, da Balabkin wegen eines extremistischen Artikels angeklagt ist. Nachdem die Verteidigung das Gericht darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Anhörung öffentlich ist, werden 12 Personen in den Gerichtssaal gelassen, darunter Wladimirs Sohn und Schwiegertochter, die Zeugen in dem Fall sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der FSB-Agent Dmitri Schtscherbakow wird verhört.

    Auf Fragen der Verteidigung berichtet er, dass Wladimir Balabkin seine Glaubensbrüder zu liturgischen Treffen eingeladen habe. Auf die Frage, ob der Agent bei Balabkins Handlungen Anzeichen extremistischer Aktivitäten offenbart habe, antwortet der Zeuge, dass er selbst nicht feststelle, ob es sich um ein corpus delicti in den Handlungen der Gläubigen handele. Er weist darauf hin, dass er Wladimir für schuldig hält, weil er "Geräte zur Verfügung gestellt hat, um sich mit den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas zu verbinden", "andere mit den Zusammenkünften zu verbinden" und "gezeigt hat, wie man Programme benutzt".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge Chodukin wird verhört. Er arbeitete mit dem FSB zusammen und führte verdeckte Videoaufnahmen von Gottesdiensten von Gläubigen durch.

    Khodukin erzählt dem Gericht, dass er Jehovas Zeugen im Jahr 2019 durch einen Bekannten kennengelernt habe. Er suchte nach Antworten auf die Fragen, die ihn quälten, und so begann er, die Bibel zu studieren.

    Der Anwalt fragt den Zeugen, ob er bei Versammlungen von Gläubigen etwas gesehen habe, was vom Standpunkt des Gesetzes aus verboten sei. Der Zeuge äußert die Meinung, dass "Zusammenkünfte der Versammlung bereits vom Standpunkt des Gesetzes aus verboten waren". Der Anwalt weist darauf hin, dass die Gesetzgebung der Russischen Föderation die friedliche Religionsausübung nicht verbietet.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Satz erster Instanz Freiheitsentzug

    Die Schlussfolgerung eines Sprachexperten wird untersucht. Wladimir Balabkin bittet das Gericht, einen Spezialisten zur Vernehmung vorzuladen. Staatsanwalt Anton Raschupkin widerspricht und macht darauf aufmerksam, dass das Gutachten des Sachverständigen eindeutig feststellt: Es wurden keine Anzeichen von Extremismus festgestellt.

    Der Richter fährt fort, Balabkin zu verhören. Er führt Argumente zu seiner Verteidigung an und stützt sich dabei auf Vorschriften und Fallmaterialien, die vor Gericht nicht geprüft wurden.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Satz erster Instanz Freiheitsentzug Überstellung eines Gefangenen

    Der Staatsanwalt fordert das Gericht auf, Wladimir Balabkin für 6,5 Jahre in eine Kolonie zu schicken. Der Gläubige spricht mit dem letzten Wort und sagt: "Ich habe nichts Böses getan, wofür ich bestraft werden sollte." Danach geht das Gericht sofort zur Urteilsverkündung über.

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    Überstellung eines Gefangenen Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Berufungsgericht

    Wladimir Balabkin befindet sich in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Amur. Er kann Briefe schreiben.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Berufungsgericht

    Schiedsrichterin: Natalia Kramar. Bezirksgericht Amur (Blagoweschtschensk, Schewtschenko-Str., 6). Uhrzeit: 14:00 Uhr.

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    Berufungsgericht Ältlich Art. 282 Abs. 2 Bewährungsstrafe Strafmilderung
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