Der Fall Yakku in Archangelsk

Fallbeispiel

Im Februar 2019 begann die Strafverfolgung von Jewgenij Jakku, einem vorbildlichen Familienvater aus Archangelsk - sein Haus wurde durchsucht, das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn. Der Gläubige blieb ohne Arbeit zurück, seine Konten wurden gesperrt, Autos wurden verhaftet. Im Mai, nach einem Jahr der Überwachung von Kaleria Mamykina, wurde ein Verfahren gegen sie eröffnet, dessen “corpus delicti” darin bestand, mit Freunden in ihrem Haus über Religion zu sprechen. Nach 7 Monaten wurden die Anklagen gegen sie fallen gelassen, im Juni 2021, ohne die Wiederherstellung ihres guten Namens abzuwarten, starb Kaleria an Covid. Yakkus Fall kam im Februar 2020 vor Gericht. Der Ermittler beschuldigte Jewgenij, angeblich die Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas in Archangelsk fortgesetzt zu haben, die nicht als extremistisch anerkannt wurde. Der Gläubige reichte Beschwerden an den EGMR und seine Frau an das Außenministerium. Die Antwort bestätigte , dass Jehovas Zeugen das Recht haben, ihre Religion in Gruppen auszuüben. Trotzdem verurteilte das Gericht den Gläubigen im Juli 2021 zu einer Geldstrafe von 780.000 Rubel. Das Berufungs- und Kassationsgericht bestätigte diese Entscheidung.

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    Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für das Gebiet Archangelsk und den Autonomen Kreis der Nenzen leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 (1.1), 282.2 (2) gegen Jewgeni Jakku (geb. 1980) ein; Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Teilnahme und Beteiligung an den Aktivitäten einer "extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, alle 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas zu liquidieren). Der Fall wird von einem Ermittler für besonders wichtige Fälle, Oberstleutnant der Justiz R. Shagarov, untersucht.

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    Das Lomonossow-Bezirksgericht in Archangelsk beschlagnahmt die Autos der Familie Jakku, um die Vollstreckung einer möglichen Strafe zu gewährleisten, die eine Geldstrafe in Höhe von 3 Jahresgehältern oder bis zu 700.000 Rubel bedeutet. Nur der Richter und der Staatsanwalt nehmen an der Anhörung teil. Weder Jewgenij Jakku noch sein Anwalt sind zu der Anhörung geladen.

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    Eugene Yakku beschwert sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über unfaire Anschuldigungen.

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    Gegen die 78-jährige Kaleria Mamykina wurde ein weiteres Strafverfahren nach Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet. Nach Angaben der Ermittler soll der Rentner die illegalen Aktivitäten der verbotenen lokalen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Archangelsk fortgesetzt haben.

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    In der Strafsache wurde eine Kommission für religiöse forensische Untersuchungen eingesetzt.

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    Der Anwalt von Evgeny Yakku reicht einen Antrag ein, um das Ergebnis dieser Untersuchung als unzulässiges Beweismittel anzuerkennen und beantragt eine erneute Untersuchung beim FBI "RFTSSE unter dem Justizministerium Russlands". Der Antrag wurde abgelehnt.

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    Der Ermittler R. Shagarov leitet ein neues Strafverfahren nach Artikel 282.2 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Jewgenij Jakku ein - jetzt wird ihm vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben.

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    Der Anwalt wird erneut Berufung gegen die Entscheidung des Ermittlers einlegen, die Durchführung einer umfassenden religiösen Untersuchung abzulehnen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

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    Der Ermittler Roman Shagarov stellt das Strafverfahren gegen Kaleria Mamykina ein und argumentiert, dass sie "ihr Recht auf Religionsfreiheit" gemäß der Verfassung der Russischen Föderation ausgeübt habe. Mamykina empfing Glaubensbrüder in ihrem Haus und "hatte nicht die Absicht, sich an den Aktivitäten einer [verbotenen] religiösen Organisation zu beteiligen". Somit stellen die Handlungen der Frau kein Verbrechen im Sinne von Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation dar.

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    Der Staatsanwalt genehmigt die Anklageschrift im Fall Jakku und übergibt sie dann an das Oktjabrskij-Gericht in Archangelsk. Jewgenij erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, weil er mit den Vorwürfen nicht einverstanden ist. Das erste und das zweite Strafverfahren, das gegen den Gläubigen eingeleitet wurde, werden zu einem Verfahren zusammengefasst.

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    Der Gläubige drückt seine Ablehnung der Anklage vor dem Oktjabrski-Gericht der Stadt Archangelsk aus. Sie stützt sich auf Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation, in dem es heißt: "Jedem wird Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, einschließlich des Rechts, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen zu jeder Religion zu bekennen oder sich zu keiner Religion zu bekennen." Jewgenij weist auch darauf hin, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. April 2017, religiöse Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland zu verbieten, auf die sich der Staatsanwalt stützt, nicht auf die Frage des Rechts des Einzelnen auf Religionsausübung der Zeugen Jehovas eingegangen ist.

    Yakku erinnert auch an die wiederholten Erklärungen der Regierung der Russischen Föderation, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilt und keine Einschränkung oder ein Verbot enthält, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".

    Yakku kommt zu dem Schluss: "Sowohl der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation als auch die Regierung der Russischen Föderation erklären öffentlich, dass die Bürger in Russland das Recht haben, die Religion der Zeugen Jehovas weiterhin auszuüben. Daher ist mir nicht ganz klar, auf welcher Grundlage mir die Ermittlungsbehörden und der Staatsanwalt der Stadt Archangelsk Extremismus vorwerfen. Die einzige Erklärung, die ich finde, ist, dass die Ermittlungsbehörden die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20.04.2017 rechtswidrig frei auslegen.

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    Der Fall von Yakku wird an das zuständige Bezirksgericht Solombala verwiesen. Yakkus Anwalt will gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

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    Eine Berufungsverhandlung ist im Gange, um den Fall vom Bezirksgericht Oktjabrski an das örtlich zuständige Bezirksgericht Solombalsky zu übertragen.

    Eugene Yakku erklärt, dass er die Dienste eines Anwalts in dieser Phase aufgrund seiner finanziellen Situation ablehnt. "Dank der Verfolgung durch das Ermittlungskomitee wurde ich arbeitslos, alle Konten wurden gesperrt, Autos wurden verhaftet", erklärt der Angeklagte. Das Gericht bestellt einen Rechtsanwalt, der an der mündlichen Verhandlung mit anschließender Kostenerstattung aus dem Bundeshaushalt teilnimmt.

    Richterin Natalia Maksimova gibt dem Antrag von Yakku statt, die Entscheidung der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats in die Akte aufzunehmen.

    Eugene Yakku vertritt die Meinung, dass der Richter des Oktyabrsky-Gerichts den Fall an ein anderes Gericht zurückverweist, weil er befürchtet, die Verantwortung für die Entscheidung in einem Fall von schwerwiegender internationaler Bedeutung zu übernehmen.

    Der Anwalt des Angeklagten ist der Ansicht, dass "die Entscheidung des Bezirksgerichts Oktjabrski, die örtliche Zuständigkeit zu ändern, rechtswidrig und unangemessen ist".

    Das Berufungsgericht beschließt, die Entscheidung des Bezirksgerichts Oktjabrski aufrechtzuerhalten, die Strafsache an das Bezirksgericht Solombalsky zu verweisen.

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    Die erste Anhörung im Fall Yakku vor dem Bezirksgericht Solombal. Zuhörer sind im Saal nicht erlaubt. Die Verteidigung stellt Anträge auf Öffentlichkeitsarbeit, auf Einstellung des Strafverfahrens und auf Änderung der Fixierungsmaßnahme. Richter Nikolay Bakov weigert sich, den Anträgen stattzugeben. Eine Pause ist bis zum 28. September angekündigt.

    Die Anklageschrift wird verlesen, woraufhin der Angeklagte seine Haltung zur Anklage darlegt.

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    15 Personen kommen zur Anhörung vor dem Bezirksgericht Solombala, um Jewgenij Jakku zu unterstützen.

    Der Gläubige liest seine Erklärungen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vor. Er weist darauf hin, dass er nie Mitglied der lokalen religiösen Organisation in Archangelsk gewesen sei, deren Fortbestehen ihm vorgeworfen wird. Darüber hinaus taucht die genannte Organisation in der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.04.2017, auf die sich die Staatsanwaltschaft bezieht, nicht auf, da sie ihre Tätigkeit bereits vor diesem Datum freiwillig eingestellt hat.

    Eugene Yakku kommentiert die wiederholte Durchsuchung seiner Wohnung unter dem Deckmantel einer Inspektion, hält sie für illegal und betont die Aufmerksamkeit des Richters, dass an diesem Tag nichts in seiner Wohnung beschlagnahmt wurde.

    Die Anklage in dem Strafverfahren enthält Auszüge aus gedruckten Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas über die Herkunft bestimmter religiöser Feiertage. Der Angeklagte erklärt dem Richter Nikolai Bakov, dass diese Zitate aus bekannten Büchern und Enzyklopädien stammen. "Ich betone noch einmal", sagt Jewgenij, "dass die Lehre der Zeugen Jehovas durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20.04.2017 nicht verboten wurde. Nach dem zu urteilen, was den schriftlichen Beweisen beigefügt und von der Staatsanwaltschaft verlesen wurde, bezieht sie sich ausschließlich auf den Glauben der Zeugen Jehovas und in keiner Weise auf die Tätigkeit der LRO. Es stellt sich heraus, dass ich verurteilt werde, weil ich an Jehova Gott glaube."

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    Bei der regulären Anhörung des Strafverfahrens gegen Jewgenij Jakku vor dem Bezirksgericht Solombala sind 8 Personen anwesend.

    Yakku betont immer wieder, dass er nie Mitglied einer lokalen religiösen Organisation gewesen sei und daher die Details ihrer Aktivitäten nicht kennen könne. Er behauptet auch, dass er keine Literatur verwendet, die als extremistisch eingestuft ist. Er erinnert das Gericht daran, dass die Lehren der Zeugen Jehovas nicht verboten wurden und werden können und dass die Wahl der Religion ein von der Verfassung garantiertes Recht ist.

    Während des Prozesses merkt Jewgeni an, dass weder er noch seine Frau andere ermutigt haben, verbotene religiöse Literatur zu verwenden, und dass der gesamte Stapel Bibeln, die beim Zoll beschlagnahmt und später als extremistisch eingestuft wurden, nie nach Russland gelangt ist.

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    Während des Prozesses berichtet der Zeuge der Anklage, dass der Ermittler unter Druck gesetzt wurde, Zeugenaussagen zu fabrizieren. Bei der nächsten Anhörung wird der Ermittler zur Klärung des Sachverhalts vorgeladen.

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    Während des Prozesses werden vier Zeugen der Anklage vernommen. Der Ermittler bestreitet, während der Vernehmung Druck auf den Zeugen ausgeübt zu haben. Er bestätigt, dass er die Untersuchung beaufsichtigt hat, nach der sich der Gläubige angeblich über Websites Dritter Zugang zu einer verbotenen Ressource verschafft haben soll. Auf die Aufforderung des Anwalts, zu zeigen, wie dies möglich ist, lehnt der Ermittler ab. Ihm zufolge wurde dieses Verfahren von Spezialisten ohne seine direkte Beteiligung durchgeführt.

    Jewgenij Jakkus Frau Irina soll als nächstes verhört werden. Sie weist darauf hin, dass Jehovas Zeugen keine medizinische Behandlung ablehnen oder zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder zum Abbruch der Familienbande aufrufen. Auf die Frage, warum sie sich auch nach der Liquidation der LRO weiterhin getroffen haben, nennt Irina das Beispiel von Absolventen: Auch nach der Schule bleiben sie Freunde und treffen sich manchmal. Die Zeugin merkt an, dass ihr Mann keine offiziellen Veranstaltungen organisierte, sondern dabei half, freundschaftliche Treffen abzuhalten, ohne jemanden zu zwingen, zu ihnen zu kommen. "Selbst Gott hat niemanden an der Hand in die Arche Noah gezogen", fügt Irina hinzu.

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    In der nächsten mündlichen Verhandlung sollen zwei Zeugen vernommen werden. Sie charakterisieren Jewgeni Jakku äußerst positiv. Über die Familie des Angeklagten sagt einer von ihnen: "Sie sind immer lächelnde, gutmütige Menschen. Menschen mit offenen Herzen." Zeugen bestätigen, dass sie von Jewgenij nie Aufrufe zu etwas Illegalem oder zur Verweigerung medizinischer Versorgung gehört haben. Einer der Zeugen kommentiert die Fragen des Staatsanwalts über die Verweigerung einer bestimmten medizinischen Manipulation - einer Bluttransfusion - wie folgt: "Hier ist ein Opfer einer Bluttransfusion. Im Jahr 1986 erhielt ich während einer umfangreichen Operation eine Bluttransfusion und bin immer noch im ersten städtischen Krankenhaus in der Abteilung für Infektionskrankheiten registriert." Ein anderer Zeuge, ein Mediziner mit höherer Ausbildung, spricht über die Gefahren von Bluttransfusionen, die auf wissenschaftlichen Untersuchungen beruhen.

    Bei der nächsten Sitzung soll die Befragung von Zeugen fortgesetzt werden, auch von geheimen. Die Beklagte beantragt die Freigabe des Geheimhaltungsgrades. Das Verhör ist für den 10. Februar angesetzt.

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    Die Befragung der Zeugen der Anklage ist noch nicht abgeschlossen.

    Der erste, der in dem geheimen Raum verhört wird, ist der geheime Zeuge "Iwan Petrow".

    Der Angeklagte beantragt den Ausschluss seiner Aussage, da sie unter Verstoß gegen das Gesetz, nämlich Artikel 278 Teil 5 und Artikel 166 Teil 9 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation, aufgenommen wurde. Nach diesen Artikeln muss den Akten des Strafverfahrens ein Umschlag mit der wahren Identität des geheimen Zeugen beigefügt werden, den der Richter vor der Vernehmung öffnen muss. Aber der Umschlag ist nicht in der Akte, es gibt keine Daten darüber in der Anklageschrift, die Verteidigung hat ihn nicht gesehen, und der Richter hat ihn nicht vor allen geöffnet. Bei der Anhörung stellt sich heraus, dass der Umschlag gefunden wurde, und der geheime Zeuge wird verhört.

    "Ivan Petrov" gibt eine allgemeine Beschreibung der Aktivitäten der Zeugen Jehovas und spricht über ihren Glauben und darüber, wie sie Gottesdienste abhielten. Die Verteidigung macht das Gericht darauf aufmerksam, dass "Iwan Petrow" nicht als Spezialist, sondern als Zeuge verhört wird und dem Gericht nichts Konkretes über den Fall sagen kann.

    Der zweite, der befragt wird, ist der FSB-Offizier Denissow. Er teilt dem Gericht mit, dass er den Angeklagten nicht persönlich kenne, aber seinen Namen in Dokumenten gesehen habe, die bei einer Durchsuchung eines anderen Gläubigen beschlagnahmt worden seien. Der Anwalt versucht herauszufinden, warum der Zeuge entschieden hat, dass Yakku der Organisator der Gruppe ist, denn in den Dokumenten gegenüber seinem Namen steht nur "Nr. 3" und keine Erklärung.

    Der letzte, der als Zeuge vernommen wird, ist der orthodoxe Priester Theodosius Nesterov. Er hat den Angeklagten nie getroffen, vertritt aber die Meinung, dass in den von Jehovas Zeugen herausgegebenen Zeitschriften "eindeutig ein Motiv für die Anstiftung zur Intoleranz ... vor allem für die Orthodoxie. Allerdings ist es nicht auf allen Seiten und verschlüsselt. Man muss zwischen den Zeilen lesen."

    Das nächste Treffen findet am 26. Februar statt. Es ist geplant, die Linguistin Sibirtseva zu verhören.

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    Die Familie des Gläubigen erhält vom Außenministerium der Russischen Föderation eine Antwort auf einen Brief, in dem die Ehefrau des Gläubigen, Irina, den Minister über die strafrechtliche Verfolgung ihrer Familie und über den Widerspruch zu dem, was mit dem Völkerrecht geschieht, informiert. In der Antwort heißt es unter anderem: "Mitglieder einer liquidierten Organisation können eigenständig einen religiösen Kult ausüben, auch als Teil religiöser Gruppen, die nicht registrierungspflichtig sind."

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    Die Zeugin der Anklage, Julia Sibirzewa, Religionswissenschaftlerin, wird vernommen. Sie legt dem Gericht die Ergebnisse einer umfassenden Prüfung vor, die von ihr nach der Methodik des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation durchgeführt wurde. In ihrer Untersuchung gibt Sibirtseva einen Überblick über die Geschichte und Lehre der Zeugen Jehovas und macht auch darauf aufmerksam, dass die Anhänger der Vereinigung nicht rauchen, keinen Alkohol missbrauchen und keine Drogen nehmen. Sie weist darauf hin, dass Jehovas Zeugen sich nicht an politischen Bewegungen, Partys und Feiern staatlicher Symbole beteiligen und dass dies ihr gesetzliches Recht ist. Sie bestätigt auch, dass der Oberste Gerichtshof den Glauben der Zeugen Jehovas nicht verboten hat und dass ihre Gottesdienste darin bestehen, die Bibel zu lesen und zu besprechen.

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    Die Schlussfolgerung und das Zeugnis des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko sind der Akte beigefügt.

    Es wird die Entscheidung des Obersten Gerichts verlesen, aus der hervorgeht, dass die LRO "Zentral, Archangelsk" nicht auf der Liste der liquidierten Organisationen steht, von keinem Gericht als extremistisch anerkannt wurde. Außerdem wurde diese Organisation auf Initiative von Gläubigen aufgelöst. Dennoch wird Eugene Yakku beschuldigt, seine Aktivitäten organisiert zu haben.

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    Vor Gericht wurden die Filme "Wie man einem Patienten hilft, ohne seine Rechte zu verletzen" und "Treu im Test. Jehovas Zeugen in der Sowjetunion". Nach der Vorführung betonte der Angeklagte, dass Jehovas Zeugen Zivilisten seien, die in keinem Land der Welt zu den Waffen griffen, und dass von den Interviewleuten kein einziger negativer Kommentar über die Behörden zu hören gewesen sei.

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    Es wird bekannt, dass Kaleria Mamykina an den Folgen von COVID-19 gestorben ist. Sie wartete nicht auf die Ergebnisse ihrer Rehabilitierung, die eine offizielle Entschuldigung des Staatsanwalts und eine Entschädigung für materielle und moralische Schäden beinhaltet hätten, da der Ermittler Roman Shagarov das Strafverfahren gegen den Gläubigen eingestellt hatte.

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    Der Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Gefängnis für Jewgenij, 2,5 Jahre Freiheitseinschränkung und verlangt auch, sowohl beschlagnahmte Autos als auch andere beschlagnahmte Ausrüstung an den Staat zu übergeben und alles andere, einschließlich der beschlagnahmten Bibeln, zu vernichten. Der Gläubige wird sein letztes Wort am 16. Juli sprechen. Am selben Tag kann das Gericht das Urteil verkünden.

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    Das Dritte Kassationsgericht in St. Petersburg lässt das Urteil gegen Jewgeni Jakku unverändert - eine Geldstrafe von 780.000 Rubel.

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